RE: Sicherheit bei ebay-nein!?

#31 von o.stumpf , 07.05.2004 11:45

Unter www.pcwelt.de habe ich einen Artikel zu diesem Thema gefunden, in dem der Sachverhalt so beschrieben wird:

Privatverkäufer können die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen, allerdings schützt das den Verkäufer nicht bei verschwiegenen Mängeln. Die beschriebenen Eigenschaften gelten als vereinbahrt und müssen vom verkäufer ebenfalls eingehalten werden. Gewerbliche Anbieter können auch bei gebrauchten Artikeln die Gewährleistung von 1 Jahr nicht ausschliessen.

Aber generell gebe ich Mark natürlich Recht: wenn die Preisdifferenz nur ein paar Prozent ausmacht, dann kaufe ich lieber beim Händler um die Ecke, weil dort auch die eventuelle Reklamation am einfachsten ist.

Allerdings ist die Versuchung, bei ebay ein Schnäppchen zu machen schon gewaltig.

Oliver



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