RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#1 von S?nke Henning , 06.09.2011 16:57

Hallo allerseits,

auf http://www.zeit.de findet sich heute ein Bild einer nepalesischen Verkäuferin im Eingang ihres Ladens. Sie schaut nicht direkt ins Bild, ist aber im Profil gut erkennbar.
Getty Images ist Rechteinhaber.

Nun zu meiner (hier streng juristisch gemeinten) Frage:
Ob es wohl einen Model-Release gibt? Ist dieses unbedingte Voraussetzung gewesen für die Aufnahme in den Getty-Katalog? Ist ein Model-Release wohl Voraussetzung gewesen für die Wiedergabe auf der ZEIT-Seite?

Es geht mir NICHT um die "moralische" Seite, also ob man fragen sollte, bevor man fotografiert.
Dieses Foto wurde ausweislich des Fotografen-Namens vermutlich von einem Einheimischen gemacht. Aber wie soll das gehen, wenn ICH mich kaum oder gar nicht sprachlich verständigen kann - Blankoformulare des Model-Release in der Landessprache nebst englischer oder deutscher Übersetzung stets bei mir tragen und um Unterschrift bitten? Das ist wenig realistisch.

HGvH


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#2 von SteffDA , 06.09.2011 18:20

ZITAt (Sönke Henning @ 2011-09-06, 15:57) Hallo allerseits,

auf http://www.zeit.de findet sich heute ein Bild einer nepalesischen Verkäuferin im Eingang ihres Ladens. Sie schaut nicht direkt ins Bild, ist aber im Profil gut erkennbar.
Getty Images ist Rechteinhaber.

Nun zu meiner (hier streng juristisch gemeinten) Frage:
Ob es wohl einen Model-Release gibt? Ist dieses unbedingte Voraussetzung gewesen für die Aufnahme in den Getty-Katalog? Ist ein Model-Release wohl Voraussetzung gewesen für die Wiedergabe auf der ZEIT-Seite?

Es geht mir NICHT um die "moralische" Seite, also ob man fragen sollte, bevor man fotografiert.
Dieses Foto wurde ausweislich des Fotografen-Namens vermutlich von einem Einheimischen gemacht. Aber wie soll das gehen, wenn ICH mich kaum oder gar nicht sprachlich verständigen kann - Blankoformulare des Model-Release in der Landessprache nebst englischer oder deutscher Übersetzung stets bei mir tragen und um Unterschrift bitten? Das ist wenig realistisch.

HGvH[/quote]

Vielleicht gibt es in Nepal kein Recht am eigenen Bild?


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#3 von u. kulick , 06.09.2011 18:39

QUOTE (SteffDA @ 2011-09-06, 17:20) Vielleicht gibt es in Nepal kein Recht am eigenen Bild?[/quote]
Lies doch mal Major Tom's Thread "Nepal und Tibet" - du wirst erstens begeistert sein von den Bildern, und deine Frage nebenbei beantwortet finden.


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#4 von S?nke Henning , 06.09.2011 19:00

Der angegebene Link funktioniert nicht, aber das war natürlich nicht das Problem, ließ sich ja leicht finden.

Nun habe ich den Bericht zweimal überflogen und kann trotzdem nichts zum obigen Thema finden. Es geht mir auch nicht um Nepal und Tibet im Speziellen, sondern die Erfordernis bzw. Machbarkeit von Model-Releases im fernen Ausland allgemein.

HGvH


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#5 von u. kulick , 06.09.2011 19:11

Link repariert

Hier ein Link mitten rein ins Thema "Recht am eigenen Bild in Nepal": http://www.mi-fo.de/forum/index.php?s=&...st&p=276890

Es sollte nicht die Antwort auf deine Frage sein, sondern auf die von SteffDA!


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#6 von S?nke Henning , 06.09.2011 19:56

Tja, das lese ich heute zum 3. Mal. Eine Antwort auf meine Fragestellung kann ich aber nicht entdecken. Meine Frage war ja nicht: Ist das Fotografieren von Sadhus kostenlos?
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass die Vergütung mit einem Einverständnis (für was aber?) gleichbedeutend sei. Nur: Wie soll ich das im Zweifelsfall nachweisen?

Mich interessieren auch weniger die Fotoagenturen wie Getty (vielleicht sollte ich das hier richtig stellen), sondern vielmehr meine Chancen, Fotos aus dem Kaukasus direkt in Online- oder Printmedien (also nicht Werbung) zu platzieren. Wobei das Einstellen hier in der Galerie ja genau genommen auch schon dazu zählt...

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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#7 von u. kulick , 06.09.2011 20:18

QUOTE (Sönke Henning @ 2011-09-06, 18:56) Tja, das lese ich heute zum 3. Mal. Eine Antwort auf meine Fragestellung kann ich aber nicht entdecken. Meine Frage war ja nicht: Ist das Fotografieren von Sadhus kostenlos?[/quote]

Der Bericht von Major Tom impliziert, dass die Nepalesen sehr wohl um das Recht am eigenen Bild wissen - das habe ich gemeint, und nicht deine Frage damit beantwortet, sondern die von SteffDA, verstanden? Für deine Frage hast Du schließlich eine streng juristische Antwort gewünscht, und das kann ich nicht liefern, sorry.


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#8 von MajorTom , 06.09.2011 21:21

Man muss natürlich unterscheiden. Die Sadhus in Nepal lassen sich bereitwillig gegen Geld fotografieren, das finanziert deren Lebensunterhalt. Das ist soweit okay, man kann sich damit abfinden - oder halt nicht und sie dann nicht fotografieren. Die passen auf wie die Hunde, die sind das gewöhnt.

Ich habe aber auch "normale" Menschen fotografiert, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Auch war es nicht immer möglich, um Erlaubnis zu fragen. Das Problem des REchtes am eigenen Bild ist mir auch bewusst. Ich habe trotzdem die Bilder hier gezeigt. Es handelt sich um Privatbilder, die ich hier ein "paar Bekannten" zeigen möchte, ohne irgendwie geartetes kommerzielles Interesse. Handelt es sich um offizielle Publikationen, ist die Sache sicher noch etwas komplizierter.

Außerdem hoffe ich einfach mal, dass die fotografierten Nepalesen und Tibeter nicht mitlesen und ihr Recht nicht einfordern werden.


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#9 von S?nke Henning , 06.09.2011 23:24

Meine Frage bleibt also nach wie vor unbeantwortet. Kein Grund, sich auf den Schlips getreten zu fühlen. Vielleicht gibt ja doch noch den einen oder anderen Rechtsgelehrten hier?


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#10 von fwiesenberg , 06.09.2011 23:47

ZITAt (Sönke Henning @ 2011-09-06, 22:24) Meine Frage bleibt also nach wie vor unbeantwortet. Kein Grund, sich auf den Schlips getreten zu fühlen. Vielleicht gibt ja doch noch den einen oder anderen Rechtsgelehrten hier?[/quote]

Keine(n) Rechtsgelehrten, aber: Ich habe bisher (Irland, Ungarn, Großbritannien, USA und Deutschland) eine Art Modelvertrag in der jeweiligen (! Landessprache dabei gehabt und unterzeichenen lassen. Das jeweils nach Aufnahme und Zeigen (! des Fotos - mit folgender Kopie (Foto) des Ausweises des Abgebildeten. Umständlich, unfreiwillig kommunikativ, aber transparent für alle Beteiligten. Zahlen mußte ich nie.


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


______________________________________________________________________________

... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")

... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.


 
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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#11 von roseblood11 , 07.09.2011 02:18

ZITAt (fwiesenberg @ 2011-09-06, 23:47) Modelvertrag in der jeweiligen (! Landessprache[/quote]

Woher kriegst du die?


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#12 von S?nke Henning , 07.09.2011 07:52

Mal ehrlich, wer von uns, wenn er von Fremden fotografiert würde, unterschriebe einen solchen Model Release auf offener Straße?
Aber zurück zur Frage, die ja nicht hieß, wie schaffe ich es, Einheimische zum Unterzeichnen eines MR zu bewegen.

Wird man bei der ZEIT u.a. (Stern, Geo, Spiegel etc.) stets einen MR verlangen? Ist er überhaupt, rechtlich gesehen, notwendig?

Ich nenne mal ein paar denkbare "Anlässe":
Reportagen über
- Minenarbeiter in Südafrika
- Slumkinder in Bombay
- Aufbauarbeiten in Libyen
- Hooligans in Krakau (aktuell)
- Tornadoopfer in den USA

etc. etc.

Bei mir z.B.
- Marktverkäufer in Georgien
- Ölarbeiter in Aserbaidschan
- Viehhirten im Kaukasus
usw.

HGvH


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#13 von cbethge , 07.09.2011 09:30

ZITAt (Sönke Henning @ 2011-09-07, 6:52) Wird man bei der ZEIT u.a. (Stern, Geo, Spiegel etc.) stets einen MR verlangen? Ist er überhaupt, rechtlich gesehen, notwendig?

HGvH[/quote]

Du kannst ja mal eine Anfrage an die Blätter schicken, interessieren würde mich das auch. Vermutlich wird es auf die Fotografen bzw. Rechteinhaber am Bild abgewälzt.

Christian


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#14 von minklausp , 07.09.2011 11:05

ZITAt (Sönke Henning @ 2011-09-06, 22:24) Meine Frage bleibt also nach wie vor unbeantwortet. Kein Grund, sich auf den Schlips getreten zu fühlen. Vielleicht gibt ja doch noch den einen oder anderen Rechtsgelehrten hier?[/quote]

In der aktuellen 'SCHWARZWEISS' 83 gibt es einen juristisch fundierten Artikel zu dem Thema (S. 34 ff.). Kann man sich beim Zeitschriftenhändler ja mal anschauen.

Wenn man im Ausland irgend jemanden fotografiert und ihm dafür Geld gibt, heißt das übrigens noch nicht, dass man das Bild auch veröffentlichen dürfte. Man muss sich die Erlaubnis schon schriftlich geben lassen. Oder sich eben nicht erwischen lassen.

Schöne Grüße aus Berlin,
Kolja


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#15 von S?nke Henning , 07.09.2011 19:32

Herzlichen Dank für den Hinweis, Kolja. Ich war heute auch gleich beim Zeitschriften-Höker im Bahnhof - dort war das Heft jedoch leider nicht zu finden. Eine weitere Chance gibt es in Lübeck, die werde ich hoffentlich bis zum WE ansteuern können. Aber vielleicht kannst du eine kurze Zusammenfassung geben?

HGvH


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