RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#1 von mullar , 05.04.2006 08:35

Hallo,

ich habe eine Frage zum allseits bekannten "Recht am eigenen Bild".

Um es vorwegzunehmen: Gilt dies auch für Videoaufzeichnungen von Personen und deren Veröffentlichung?

Ich habe mich das schon seit geraumer Zeit gefragt, aber vorgestern ist es mir doch tatsächlich selber passiert: beim lustigen Sandsäckestapeln spricht mich eine Dame mit einem pelzigen Mikrofon (so ein "Flokati" in Gummistiefeln und einer neutralen Regenjacke und einem Herren - ebenfalls so gekleidet (Bild) an, ob sie mir ein paar Fragen stellen dürfe. Ich bejahe und los geht's. Nach 3 Minuten fallen der Dame keine Fragen mehr ein, sie bedankt sich und beide gehen auf die nächsten Opfer zu.

Am Abend - kurz nach 20 Uhr - sehe ich mich in den Nachrichten auf n-tv für eine knappe Minute.

Ich konnte zum Zeitpunkt der Befragung weder der Kleidung noch den Fragen der Beiden entnehmen, wofür die Aufzeichnung gemacht wurde, noch wurde es mir mitgeteilt.

Ist das OK so? Gilt das Recht am eigenen Bild (in diesem Fall Bildern) bei solchen Anlässen nicht? Hat die Allgemeinheit vielleicht eine Art "Recht auf Information" oder ist das, was geschieht (inkl. der Interviews) von "allgemeinem Interesse" - was eine Genehmigung durch den Abgebildeten nicht nötig macht? Und wenn, interessiert die Allgemeinheit nicht auch, wie die Tochter meiner Nachbarin nackt aussieht? Muss ich deshalb vielleicht auch nicht mehr fragen und mir ein Model-Release unterzeichnen lassen?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann meine Fragen beantworten.

---

Da ich nicht gefragt worden bin, ob ich einer Veröffentlichung meiner Bilder zustimme, habe ich deren Einverständnis bei der Präsentation des obigen Bildes auch einfach mal vorausgesetzt.



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#2 von RREbi , 05.04.2006 08:46

ZITAt (mullar @ 5.04.2006 - 8:35) Hallo,

ich habe eine Frage zum allseits bekannten "Recht am eigenen Bild".

Um es vorwegzunehmen: Gilt dies auch für Videoaufzeichnungen von Personen und deren Veröffentlichung?

Ich habe mich das schon seit geraumer Zeit gefragt, aber vorgestern ist es mir doch tatsächlich selber passiert: beim lustigen Sandsäckestapeln spricht mich eine Dame mit einem pelzigen Mikrofon (so ein "Flokati" in Gummistiefeln und einer neutralen Regenjacke und einem Herren - ebenfalls so gekleidet (Bild) an, ob sie mir ein paar Fragen stellen dürfe. Ich bejahe und los geht's. Nach 3 Minuten fallen der Dame keine Fragen mehr ein, sie bedankt sich und beide gehen auf die nächsten Opfer zu.

Am Abend - kurz nach 20 Uhr - sehe ich mich in den Nachrichten auf n-tv für eine knappe Minute.

Ich konnte zum Zeitpunkt der Befragung weder der Kleidung noch den Fragen der Beiden entnehmen, wofür die Aufzeichnung gemacht wurde, noch wurde es mir mitgeteilt.

Ist das OK so? Gilt das Recht am eigenen Bild (in diesem Fall Bildern) bei solchen Anlässen nicht? Hat die Allgemeinheit vielleicht eine Art "Recht auf Information" oder ist das, was geschieht (inkl. der Interviews) von "allgemeinem Interesse" - was eine Genehmigung durch den Abgebildeten nicht nötig macht? Und wenn, interessiert die Allgemeinheit nicht auch, wie die Tochter meiner Nachbarin nackt aussieht? Muss ich deshalb vielleicht auch nicht mehr fragen und mir ein Model-Release unterzeichnen lassen?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann meine Fragen beantworten.

---

Da ich nicht gefragt worden bin, ob ich einer Veröffentlichung meiner Bilder zustimme, habe ich deren Einverständnis bei der Präsentation des obigen Bildes auch einfach mal vorausgesetzt.[/quote]

Natürlich gilt das Recht am eigenen Bild auch für Dich. Wenn Du es darauf ankommen lässt, wird man Dir von N-TV möglicherweise mitteilen, man habe mit den beiden freien Mitarbeitern gesprochen und die hätten übereinstimmend gesagt, dass sie natürlich nach Deinem Einverständnis gefragt hätten und Du zugestimmt hättest. /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" />
Also, im Vorfeld bei solchen Gelegenheiten ein Interview verweigern oder mit Zeugen deutlich machen, dass man einer Veröffentlichung nicht zustimmt.

Gruß
RREbi, der privaten TV-Stationen grundsätzlich keine Interviews gibt.

Mit dem hier ohne Einverständnis veröffentlichten Fotos der beiden Reporter wäre ich vorsichtig, dass könnte schnell ein Bumerang werden...



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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#3 von ingobohn , 05.04.2006 08:54

ZITAt (RREbi @ 5.04.2006 - 8:46) Mit dem hier ohne Einverständnis veröffentlichten Fotos der beiden Reporter wäre ich vorsichtig, dass könnte schnell ein Bumerang werden...[/quote]
Wieso? Das hat doch ein freier Mitarbeiter gemacht, und der schwört Stein und Bein, daß eine Veröffentlichungserlaubnis vorlag. /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />



P.S.: Krasss... der Müller auf n-tv. Wird die Sendung noch irgendwann mal wiederholt? /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#4 von -bel- ( gelöscht ) , 05.04.2006 09:21

Hallo,

ich könnte mir auch vorstellen, dass die das Einverständnis von dir als konkludent vorhanden eingestuft haben; schließlich konnte man erkennen, dass die zwei das wohl tendenziell nicht hobbymäßig betreiben. Daher war erkennbar, dass das wohl in irgendeiner Form veröffentlich würde; wenn du dann dagegen etwas gehabt hättest, hättest du wohl kaum in die Kamera gesprochen (3 Minuten lang /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" /> )

Ich denke, so oder so ähnlich würde die dann argumentieren, wenn man sich hinterher beschwerte.

Bei Fotos ist das ja wieder anders, da könnte man als Veröffentlichter argumentieren, dass man das nicht mitbekommen hat; was ja auch nicht unrealistisch ist.

Komisch ist allerdings dennoch, dass die keinerlei Namen oder ähnliches gesagt haben bzw. etwas an der Kleidung hatten, andersum, wenn das Freie waren, bieten die das sowieso allen möglichen Stationen an. Die können mittags nicht sagen, wo oder ob es überhaupt irgendwo läuft.
Eventuell läuft es sogar gleich auf mehreren Stationen, wenn du jetzt etwas ganz rührendes oder sonstwie interessantes gesagt hast, könnte das durchaus mal sein.

Grüße

Bernd



-bel-

RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#5 von mullar , 05.04.2006 09:42

ZITATKrasss... der Müller auf n-tv. Wird die Sendung noch irgendwann mal wiederholt?[/quote]

Das will ich mal nicht hoffen und weiterhin hoffe ich intensiv (st), dass es die 24h-Dauerfernseher-Studenten von Stefan Raab nicht gesehen haben, sonst werde ich u.U. nach Regina Zintler vielleicht zum zweiten sächsischen ...


http://img97.imageshack.us/img97/3794/co...un500x3754l.jpg

http://img90.imageshack.us/img90/6823/ma...ahtzaun12zs.gif

ZITAT... ich könnte mir auch vorstellen, dass die das Einverständnis von dir als konkludent vorhanden eingestuft haben; schließlich konnte man erkennen, dass die zwei das wohl tendenziell nicht hobbymäßig betreiben.[/quote]
Ob der Urheber das Ganze als Hobby oder als Profi betreibt, ist doch beim "Recht am eigenen Bild" egal - meiner Meinung nach ...

ZITATDaher war erkennbar, dass das wohl in irgendeiner Form veröffentlich würde; wenn du dann dagegen etwas gehabt hättest, hättest du wohl kaum in die Kamera gesprochen ...[/quote]
Wenn mir jemand in die Kamera lächelt - also wissentlich fotografiert wird - darf ICH (als Fotografierender) das auch nicht bereits als Zustimmung zu einer Veröffentlichung werten - oder doch?

ZITATMit dem hier ohne Einverständnis veröffentlichten Fotos der beiden Reporter wäre ich vorsichtig, dass könnte schnell ein Bumerang werden...[/quote]
Na aber - nach der eben getroffenen Annahme, dass das Bemerken, dass man fotografiert wird, einem Einverständis zu einer Veröffentlichungserlaubnis gleichkommt, dürfte ich es ja wieder /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#6 von fwiesenberg , 05.04.2006 09:49

Tja - das ist genau der Grund, weshalb ich kategorisch nicht (mehr) mit den "privaten" Fernsehsendern und deren "Produktionsmafia" zusammenarbeite... /nea.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="nea.gif" />

Beim WDR zum Beispiel (aber auch beim HR und SWR) habe ich selbst bei freien Mitarbeitern bisher nur gute Erfahrungen gemacht: Aufklärung WAS WOFÜR aufgenommen wird mit Austausch der Visitenkarten ist doch eigentlich selbstverständlich! Beim WDR bin ich bis jetzt auch immer benachrichtigt worden, wenn Material umgeschnitten wird und ggf. kontextfremd verwendet wird.

Bei den "freien Zulieferern" der "Privaten" sah das schon mal anderes aus: Da wird Material oft genug wild hin- und hergeschnitten, bis die vorher richtige Aussage in einem etwas anderen Kontext sich auf einmal ganz anders anhört - ohne Rücksicht auf Verluste! Komischerweise habe ich da auch nie ein "Belegband" der Sendung bekommen!
Nicht mehr lustig fand ich, als zu meinen Interview-Antworten falsche Fragen zugeschnitten wurden!

Gerade bei Reportagen schienen mir bisher die "Privaten" immer besonders sensationsheischend und skrupellos zu sein - während die "Öffentlich-rechtlichen" im Regelfalle mit deutlich mehr Fingerspitzengefühl und Sensibilität zu agieren scheinen. Da ist es mir zumindest noch nie passiert, daß ich "falsch" geschnitten wurde.

Da ich auch zur Zeit im Nebenjob öfters von Produktionsfirmen angefragt werde, lehne ich "potentiell unseriöse" Angebote (also alle von "Zulieferen der Privaten" lieber ab. Und wer sich mir noch nicht einmal vorstellt, keine Visitankerte daläßt und zudem noch nicht einmal nennt, WOFÜR er denn da dreht --- derjenige kann in meinen Augen absolut nicht seriös sein! /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#7 von mullar , 05.04.2006 10:01

ZITATGerade bei Reportagen schienen mir bisher die "Privaten" immer besonders sensationsheischend und skrupellos zu sein - während die "Öffentlich-rechtlichen" im Regelfalle mit deutlich mehr Fingerspitzengefühl und Sensibilität zu agieren scheinen.[/quote]
Wobei gerade eben in den vergangenen Tagen auch die Bezahlprogramme mdr und ARD recht sensationslüsterne Meldungen verbreiteten - z.B. von 19 Familien, die sich partout einer Evakuierung wiedersetzen, von Dammbrüchen usw.usf.

Fakt ist, dass der Damm in Dresden-Gohlis weiterhin steht (warum sollte er auch brechen, wenn von beiden Seiten das Wasser gleich hoch ist und sich die Fließgeschwindigkeit der Elbe in Grenzen hält), wenn er gebrochen wäre, würde auch DAS keinen weiteren Schaden mehr anrichten (da sich die Pegel ja ausgeglichen haben) UND dass einem die Evakuierung empfohlen wurde, man aber zu jedem Zeitpunkt frei entscheiden konnte, ob man das tun will (ohne Strom bei Temperaturen - mittlerweile wieder - in der Nähe des Gefrierpunktes - ich habe gestern am Auto Eis von der Frontscheibe gekratzt) oder ob nicht ... Es erfolgten in einem zweiten Rundruf der Polizei (1 Stunde nach der Bitte um Evkuierung) die Hinweise darauf, dass eine spätere "Rettung" der Verbleibenden für diese kostenpflichtig würde - aber mehr auch nicht.

DAS verkauft sich natürlich schlechter als Dresden-Gohlis mit einem (Wortlaut mdr) "kleinen Gallischen Dorf", welches sich der Evakuierung widersetzt, zu vergleichen /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Soviel zur seriösen Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten /unsure.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unsure.gif" />

Aber - sicher hast Du Recht - bei den Privaten läuft in dieser Hinsicht möglicherweise noch mehr Unsinn bzw. werden Dinge häufiger sinnentstellt "wiedergegeben" ...



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#8 von -bel- ( gelöscht ) , 05.04.2006 10:04

Hallo Lars,

natürlich spielt es keine Rolle ob jemand das Filmen Hobbymäßig oder professionell betreibt keine /direkte/ Rolle, nur kann man davon ausgehen, dass wenn jemand das Ganze professionell betreibt, auch auf eine Veröffentlichung aus ist, dagegen ist es wohl weniger zu erwarten, dass das Material veröffentlicht wird, wenn Oma Erna ihren neuen Camcorder von QVC ausprobiert...
Und das spielt dann ja wieder auf das konkludente Einverständnis an, wobei ich beim Recht am eigenen Bild nicht genau weiß inwiefern konkludentes Einverständnis überhaupt möglich bzw. ausgeschlossen ist.

Unseriös ist es auf jeden Fall nicht zusagen, für wen man arbeitet, bzw. wie man selbst heißt. Allerdings wissen solche Freien "Unfallreporter" tatsächlich nicht unbedingt morgens, wo es abends gesendet wird, die ziehen auf "gut Glück" los und hoffen das Zeugs dann nachmittags passend loszuwerden.
Aber der Name der Produktionsfirma bzw. eine eigene Visitenkarten etc. sollte schon drin sitzen.

Beim in die Kamera lächeln ist es glaub ich noch etwas anders, da erkennt man als Fotografierter nicht unbedingt direkt, dass es für die Veröffentlichung gedacht ist. Im Vergleich bei dem Fernsehinterview mit Kameramann und Flokatimikro ist irgendwie schon klar, dass das eher nicht für den Hausgebrauch sondern zur Veröffentlichung bestimmt ist; wenn da aber jemand mit seiner Fotokamera hantiert, "klick" macht und dann wieder von Dannen zieht, ist es mE nicht ganz so klar und daher kann dann auch kein unausdrückliches Einverständnis voraus gesetzt werden.

Naja, ihr wisst schon was ich meine /nea.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="nea.gif" />

Grüße

Bernd



-bel-

RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#9 von fwiesenberg , 05.04.2006 10:08

ZITAt (mullar @ 5.04.2006 - 10:01) Wobei gerade eben in den vergangenen Tagen auch die Bezahlprogramme mdr und ARD recht sensationslüsterne Meldungen verbreiteten - z.B. von 19 Familien, die sich partout einer Evakuierung wiedersetzen, von Dammbrüchen usw.usf.[/quote]

Mit dem mdr habe ich bis dato keine eigenen Erfahrungen, da ich nicht gerade in deren Einzugsgebiet wohne und agiere... - aber jetzt fallen mir spontan so eine "nette Boulevard-Produktion" wie BRISANT ein (ist doch vom mdr, oder?). Da ist niveaumäßig auch für mich beim besten Willen kein Unterschied mehr zu den Privaten feststellbar. /nea.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="nea.gif" />

Wie gesagt. Mit WDR, HR und SWR bis ich bis jetzt sehr gut gefahren (ach, irgendwo war noch 'ne ZDF-Produktion dabei - aber das ist fast verjährt... /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> ).



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#10 von ausgeburt ( gelöscht ) , 05.04.2006 10:09

§23 KUG regelt die Ausnahmen zum "Recht am eigenen Bild". Absatz 1 Nr.1 würde ich für anwendbar halten: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
"

Wobei ich eingestehe, dass diese Auslegung wackelig sein kann...



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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#11 von mullar , 05.04.2006 10:18

ZITAT1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;"[/quote]

Na aber, dann ist das erste Entblättern der Nachbarstochter für Aktaufnahmen auch ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte - kommt ja so nicht wieder vor /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Könnte aber auch eine wackelige Argumentation sein - gebe ich zu ...



 
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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#12 von ausgeburt ( gelöscht ) , 05.04.2006 10:21

ZITAt (mullar @ 5.04.2006 - 10:18) Na aber, dann ist das erste Entblättern der Nachbarstochter für Aktaufnahmen auch ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte - kommt ja so nicht wieder vor /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Könnte aber auch eine wackelige Argumentation sein - gebe ich zu ...[/quote]
Ne nein... um das nach dem KUG zu beurteilen, fehlt das Detail. Du schriebst "Sandsäckestapeln", daraus folgerte ich, dass Du Helfer irgendwo beim Hochwasser warst. Damit wärst Du theoretisch in dem Bereich Ereignis der Zeitgeschichte.

Man kann damit aber auch auf die Nase fallen. Reportagephotographie von der Demonstration? Geht. Auch ein Ausschnitt aus der Menge. Für die Totale von zwei, drei Personen gibt es jedoch Ärger, weil der Kontext nicht mehr erkennbar sein könnte. Bei dem Interview ergibt sich der Zusammenhang?

[edit]Es gibt da noch andere Aspekte. Man spricht bei der Beurteilung rechtlicher Fragen vom "billigen denken". Das meint nicht, dass man blöd denkt, sondern das was der Durchschnitt bei einer Situation annehmen würde. Wenn sich also eine Kamera nähert, jemand ein Interview führt, sollte der Befragte davon ausgehen, dass er veröffentlicht wird. Seine Einwilligung wäre u.U. mit seiner Einlassung anzunehmen. Ein praktische Rechtsbeispiel oder Urteil habe ich dazu jedoch nicht.



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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#13 von Big_Lindi , 05.04.2006 10:31

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:

wenn jemand mit einer solchen Ausrüstung Leute interviewt ist es doch sehr naiv zu glauben, das wäre nur für den privaten Gebrauch. Eine Veröffentlichung - in welcher Form auch immer - ist doch da eigentlich mit Sicherheit anzunehmen. Wenn Du Dich dann 3 Minuten freiwillig befragen läßt, gibst Du doch automatisch Dein Einverständnis. Sonst hättest Du ja auch ablehnen können. Die kommen ja nicht zu Dir privat in die Wohnung, sondern an einem öffentlichen Platz. Da ist es doch egal, ob das im Fußballstadion, beim Streik oder beim Sandsackschleppen ist. Wobei das Fußballstadion sicherlich mehr Unterhaltungswert hat.

Es wäre ja was anderes, wenn Du durch Deinen Auftritt diffarmiert oder lächerlich gemacht würdest. Das war ja wohl nicht der Fall. Von dem her denke ich gehört das sehr wohl ins aktuelle Zeitgeschehen.

Gruß
Tobias

P.S.:
Auch hättest Du genügend Zeit gehabt, nachzufragen ob und wie das gesendet wird. Dann hättest Du auch noch rechtzeitig eine Videokassette vorbereiten können /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />
Das wäre das Einzige gewesen, worüber ich mich geärgert hätte /cool.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="cool.gif" />



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RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#14 von ausgeburt ( gelöscht ) , 05.04.2006 10:37

Nochmal zur "Zeitgeschichte". Man sollte das nicht subjektiv überbewerten. Zeitgeschichte wird i.d.S. eben alles, das eine Art gesellschaftlichen Bezug hat. Also auch kleinste Demonstrationen, ein Riss quer durch das Wohnhaus der einen Feuerwehreinsatz bedingt, Sommerschlussverkauf, eine unwichtige aber dennoch öffentliche Gala, aber z.B. auch Prostitution. Wenn sich ein Photojournalist auf die Strasse stellt und eine Szene aus Prostituierten, Autos etc. ablichtet, um das Bild für einen Artikel über eine Unterschriftensammlung von Bürgern zu benutzen, ist das Zeitgeschichte.

ZITATAuch hättest Du genügend Zeit gehabt, nachzufragen ob und wie das gesendet wird. Dann hättest Du auch noch rechtzeitig eine Videokassette vorbereiten können rofl.gif
Das wäre das Einzige gewesen, worüber ich mich geärgert hätte[/quote]
Wer nett fragt, bekommt manchmal Abzüge/Kopien.



ausgeburt

RE: Eine Frage zum "Recht am eigenen Bild"

#15 von mullar , 05.04.2006 12:06

ZITAT... wenn jemand mit einer solchen Ausrüstung Leute interviewt ist es doch sehr naiv zu glauben, das wäre nur für den privaten Gebrauch ...[/quote]
Das sehe ich eigentlich anders - nur weil jemand mit einer Canon 1D Mk II und einem weißen Objektiv herumläuft und damit sehr professionell wirkt, berechtigt ihn das zu nichts - auch wenn er tatsächlich Profi sein sollte - ganz gleich, ob ich mich auf einer öffentlichen Straße befinde oder nicht ...

Weißt Du - ich gehe immer von mir aus - als kleiner Hobby-Amateurfotograf - ich muss von jedem, dessen Foto ich einem anderen (Zweiten) nur zeigen will, eine schriftliche Erklärung des Abgebildeten besitzen und andere müssen das nicht? Weil es ihr Beruf ist oder sie teureres Equipment haben dürfen sich doch meine Rechte als Abgebildeter nicht ändern?

Wenn ICH ein Bild von jemandem im Rahmen dieses Ereignisses gemacht hätte, dürfte ich es meiner Meinung nach auch nicht einfach in die Forums-Galerie stellen ohne dessen Einverständnis zu haben - obwohl es dasselbe Ereignis der Zeitgeschichte ist, wie bei den beiden Profis ...



 
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