RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#1 von laku.online , 24.10.2005 17:46

hi,
ich habe ein bißchen gestöbert, dazu aber nichts gefunden, was mir hilft. ich knipse auf vielen konzert und es sind auch durchaus bilder dabei, die sich sehen lassen können. preisfrage: ich will die bilder verkaufen. muß ich jemand um erlaub nis fragen? wenn ja, wen?
1) den veranstalter?
2) den musiker?
3) angela merkel?
wer weiss was und kann es so formulieren, daß auch ein nicht-jurist wie ich es kapiert.

gruß
laku

ps: irgendwie kann man daoch bilder hochladen, oder? wie geht das? dann kann ich mal ein paar beispielaufnahmen zeigen.
pps:
ups, das gehört natürlich nicht unter die rubrik gerätetechnik. wie kann ich das shiften?



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#2 von susannavoges , 24.10.2005 18:00

Zum Hochladen kann man glaube ich nur Internetseiten verlinken. Du könntest beispielsweise ein Bild in der Mitgliedergalerie hochladen und hier dann verlinken. Zum Rechtlichen bin ich leider überfragt. Ich meine, schon mal im Kleingedruckten von Konzerttickets gelesen zu haben, dass man gefälligst gar nicht fotografieren soll. Am ehesten würde ich wohl den Veranstalter fragen. Andererseits, wenn ich ein Konzert gebe, stelle ich mich bewusst der Öffentlichkeit. Werden Politiker etwa auch gefragt, ob sie in den Nachrichten auftauchen wollen?
Vielleicht kann dir jemand anderes weiterhelfen.



 
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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#3 von laku.online , 24.10.2005 18:08

hi,
ich habe bisher die veranstalter noch nicht gefragt, da ich angst habe, daß ich am ende nciht mal für mich bilder machen darf.
gruß
laku



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#4 von co2 , 24.10.2005 19:08

Fragen musst du

1) den Veranstalter, wenn in dem Vertrag den du mit dem Ticketkauf abschliesst etwas über die Materie steht
2) den Künstler theoretisch in jedem Fall (Persönlichkeitsschutz: Recht am eigenen Bild, eventuell auf dem Bild dargestellte urheberrechtlich geschützte Werke).
3) die ist doch Physikerin, nicht Juristin?

Bin jedoch kein Rechtsanwalt und aus der schönen kleinen Schweiz.

Obige Anmerkung zielt auf das deutsche Rechtsberatungsgesetz ab, das Rechtsberatung zugelassenen Juristen vorbehält.



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#5 von *mb* , 24.10.2005 19:45

Zitat von laku.online
... muß ich jemand um erlaub nis fragen? wenn ja, wen?

3) angela merkel?


Da ist aber reichlich Geduld vonnöten, denn Angie kann sich erst irgendwann nach dem 05.12.05 damit auseinandersetzen!
Vorher ist sie mit den Koalitionsverhandlungen beschäftigt und danach ist erst die Wahldebakel-Analyse an der Reihe!



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#6 von Dat Ei , 24.10.2005 21:02

Hey Laku,

das Urheberrecht liegt m.E. erstmal bei Dir, aber, und das ist ein ganz dickes Aber, Du darfst die Bilder weder veröffentlichen (auch nicht im Web!, vermieten, noch verkaufen. Hier können Dir der Künstler und/oder der Veranstalter empfindlich auf die Finger klopfen. Die Veranstaltung wird eine geschlossene und nicht öffentliche Veranstaltung gewesen sein. Sollte auf der Eintrittskarte zusätzlich noch ein Hinweis bzgl. eines Photographierverbotes gewesen sein, besitzt Du einen weiteren juristischen Angriffspunkt.


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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#7 von co2 , 24.10.2005 21:25

ZITATdas Urheberrecht liegt m.E. erstmal bei Dir[/quote]
Es gibt nicht _das_ Urheberrecht, es gibt das Urheberrecht an der Fotografie von laku, das Urheberrecht am Bühnenbild, das Urheberrecht an der Frisur des Küstlers (ok, das ist ein Extremfall aber durchaus möglich). Soweit ich laku verstanden habe ist seine Frage nicht ob er für sein Bild urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann, sondern ob seinen Verkaufsvorhaben die Rechte Dritter entgegenstehen.
ZITATAber, Du darfst die Bilder weder veröffentlichen (auch nicht im Web!, vermieten, noch verkaufen. Hier können Dir der Künstler und/oder der Veranstalter empfindlich auf die Finger klopfen. Die Veranstaltung wird eine geschlossene und nicht öffentliche Veranstaltung gewesen sein.[/quote]
Wie kommst du darauf? Der Veranstalter kann sich nur auf Vertragsebene zur Wehr setzen, wenn in den AGB und ähnlichem nichts über Fotografien steht, ist der Veranstalter schon mal aus dem Spiel.
Der Künstler hat etwas bessere Karten, das Recht am eignen Bild hat man praktisch immer, wenn man eine 'öffentliche Person' ist.



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#8 von Dat Ei , 24.10.2005 21:32

Hey co2,

mit dem lakus Urheberrecht meinte ich das an seinem Photo; da war meine Darstellung nicht präzise genug. Wir sind aber wohl einer Meinung, daß eine Veröffentlichung seiner Photographie die Rechte anderer berühren und verletzen kann, nämlich z.B. die des Künstlers, Veranstalters (siehe Vertragswerk) etc. pp. Daher fände ich es nicht clever, einfach mal so die Bilder ins Web zu stellen.


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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#9 von co2 , 24.10.2005 21:44

ZITATWir sind aber wohl einer Meinung, daß eine Veröffentlichung seiner Photographie die Rechte anderer berühren und verletzen kann, nämlich z.B. die des Künstlers, Veranstalters (siehe Vertragswerk) etc.[/quote]
Da sind wir uns vollkommen einig. Allerdings darf man nie ein nicht weiter definiertes 'Recht' annehmen. Jedes Recht stützt sich auf eine Rechtsgrundlage, diese sollte genannt werden damit das Gegenüber weiss wovon man spricht.
ZITATDaher fände ich es nicht clever, einfach mal so die Bilder ins Web zu stellen.[/quote]
Es ist allgemein nicht unbedingt clever Bilder von erkennbaren Personen ins Netz zu stellen, wenn man die Einwilligung der betreffenden Personen nicht hat. Trotzdem wird es aufgrund des verschwindend geringen Risikos belangt zu werden regelmässig getan. Beim Verkauf von Bildern dürfte das Risiko allerdings grösser sein.



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#10 von Mark , 24.10.2005 22:00

ZITATJedes Recht stützt sich auf eine Rechtsgrundlage, diese sollte genannt werden damit das Gegenüber weiss wovon man spricht.[/quote]

Wenn ich mich recht entsinne gilt hier eine umgekehrte Beweisführung, nicht der Veranstalter ist verpflichtet eine Ge- oder Verbot bekannt zu geben, sondern der Fotograf ist verpflichtet dieses zu erfragen. Wenn es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt ist IIRC sogar "per se" die Erlaubnis des Gastgebers erforderlich, ein extra Verbot ist nicht notwendig.

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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#11 von co2 , 24.10.2005 22:18

Auch dies sollte sich auf eine Rechtsgrundlage stützen /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />

Es dürfte schon eine stillschweigende Erlaubnis gelten, also wenn man vom Personal beim Fotografieren beobachtet wird und das Personal die praktische Möglichkeit gehabt hätte einzuschreiten es aber nicht getan hat. Quasi eine schriftliche Erlaubis zu verlangen für das Fotografieren bei nichtöffentlichen Veranstaltungen ist nicht praktikabel (Geburtstagsfeste usw.).



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#12 von happy-friends , 24.10.2005 23:28

Hallo, Laku!

Von meinem Verständnis her sehe ich es so, daß bei Konzerten (die ja nur in den seltensten Fällen eine geschlossene Veranstaltung darstellen) bereits mit der Erteilung der Fotoerlaubnis die grundlegende Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben ist. Wie sonst sollte eine Zeitung tags drauf auch ihren Bericht mit einem Foto abrunden, wenn sie eine Abmahnung oder Klage in den nächsten Wochen von wem auch immer erwarten müßte - man hat ja schon im Vorfeld seine Akkreditierung erhalten. Auch das Web als eine neumodische Art von Medien fällt meiner Meinung nach in die selbe Kategorie wie Zeitungen, ich habe noch nicht davon gehört, daß man nur durch das Präsentieren der Bilder der Künstler, die man ja zuvor mit deren ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt hat, von diesen belangt werden wird. Und am eigenen Leib erfahren habe ich es auch noch nicht. Anders sieht es aus, wenn man vor dem Fotografieren durch irgendwelche Zusatzvereinbarungen vertraglich gebunden wurde. Das soll schon mal bei bestimmten Künstlern passieren, ich kenne solche Sonderregelungen allerdings nicht. Selbst Nightwish oder Bad Religion hatten beim Taubertal '05 auf solche Dinge verzichtet...

Ein gewerbsmäßiges Verkaufen der Bilder nicht an die Bands, sondern an dritte könnte da aber evtl. problematisch werden, in dem Fall würde ich die Bands oder Deine Kontaktperson nach Ansprechpartnern für solche Verwertungswege anschreiben, notfalls nochmal nachhaken, ein Schriftstück oder wenigstens eine Mailantwort hilft Dir, Dich zumindest rudimentär abzusichern. Erst wenn Du entweder grünes Licht oder eine Klausel, wie die Abwicklung vonstatten gehen soll, erhalten hast, würde ich mit dem Verkauf beginnen. Dasselbe gilt auch für den Fall, daß Du die Bilder an Band, Management, Promoabteilung, Plattenfirma... verkaufen willst - wobei ja dann die betreffenden Personen die Bilder selber verwenden wollen und auf Dich zukommen *gg*

Ich bin unter Berücksichtigung der folgenden Punkte schon seit einigen Jahren ganz gut gefahren:
- Akkreditierung im Vorfeld über die Band, deren Management oder dem lokalen Veranstalter,
- Präsentation der Bandfotos im Web ohne Probleme (ist in gewissem Sinne ja auch Werbung für deren Konzerte),
- sollte jemals eine Bild-Kauf-Anfrage kommen, mit der betreffenden Band / dem Management vor dem Verkauf die Sachlage klären *)
- Außen-vor-lassen von Bildern, auf denen einzelne Konzertgänger ohne inhaltlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung zu sehen sind, sofern nicht die Erlaubnis vor dem Fotografieren eingeholt wurde **)
- ansonsten versuchen, sich mit den Securities gut zu stellen, das erleichtert einem vieles im Graben
- und zu guter Letzt viel Spaß dabei haben *gg*

Viele Grüße,
Rainer

*) Netterweise kamen dank der guten Verhältnisse bislang umgekehrt Management bzw. Grafiker mit der Anfrage auf mich zu, weil sie meine Bilder im Web gefunden hatten *g*
**) Fotos z.B. entlang der ersten Reihe oder in die Menge hinein zeigen eindeutig die Konzertatmosphäre auf und sind in solchen Dingen unkritisch, da gleich eine ganze Meute darauf abgelichtet ist, z.B. http://www.konzertpix.de/details.php?image_id=7426 oder http://www.konzertpix.de/details.php?image_id=14885



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#13 von Mark , 24.10.2005 23:45

ZITATEs dürfte schon eine stillschweigende Erlaubnis gelten, also wenn man vom Personal beim Fotografieren beobachtet wird und das Personal die praktische Möglichkeit gehabt hätte einzuschreiten es aber nicht getan hat.[/quote]

Das Problem ist, das nicht der Security Guard dir beweisen muss das er dich nicht gesehen hat, sondern du musst das beweisen, was du im Leben nicht wirst können. Außerdem handelt es sich um eine geschlossene eranstaltung, da wird dir irgendetwas stillschweigendes keinen Millimeter weiter helfen, jede Veröffentlichung sollte schriftlich abgesichert sein. Geburtstagsfeiern waren hier auch nicht das Beispiel, sondern Konzerte.

Mark



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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#14 von laku.online , 25.10.2005 01:11

hi,
das ist jas ne prima resonanz. wenn der künstler interesse an den aufnahmen hat, muß ich dann den veranstalter fragen? ich mache bilder von...was weiss ich...michael jackson auf einem...benefizkonzert für pädophilgeschädigte. der gute findet meine bilder ganz toll und möchte sie haben. muß ich jetzz die benefizleute noch fragen?
ich denke, außer den bands kommt sowieso kaum ein anderer in frage (obwohl eins meiner bilder - allerdings über die band - den weg in eine kostenlose werbezeitung in kaiserslautern immerhin schon gefunden hat).
um bilder vom puplikum geht's mir nicht. anbei ein beispiel


gruß an alle mitdiskutierer


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RE: Urheberrechte an Bildern von Konzerten

#15 von happy-friends , 25.10.2005 01:36

Hi, laku,

so wie es sich jetzt in Deiner letzten Ausführung darstellt, ist doch eigentlich alles klar und Du brauchst Dir gar keine Gedanken zu machen. Du fotografierst im Auftrag der Band die Band und die Band nimmt Dir die Bilder anschließend ab - wer sonst sollte da noch etwas dagegen haben wollen?

Zum Vergleich: wenn Du ein Shooting im angemieteten Fotostudio machst - wird später der Fotostudio-Inhaber ein Vetorecht gegen den Verkauf der in seinen Räumlichkeiten von Dir angefertigten Bilder Deiner Modelle haben? Wohl kaum, sonst wäre das die letzte Vermietung seines Studios gewesen ;-)

Du hättest Deine letzte Äußerung gleich zu Beginn einbringen können - am Anfang hast Du nur erwähnt, daß Du die Bilder verkaufen willst, nicht aber, an wen. Dann wäre die erwartete Antwort sofort gekommen und nicht erst einen halben Tag und 14 Posts später.


LG und gute Nacht,
Rainer



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