RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#16 von S?nke Henning , 09.09.2011 22:09

Die spärlichen Antworten kommen nicht ganz unvermutet. Offenbar gibt es hier nur sehr wenige (oder gar keine) Fotografen, die Reportagen in Print- und Online-Medien vermarkten. Schade.


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#17 von u. kulick , 09.09.2011 22:20

QUOTE (Sönke Henning @ 2011-09-09, 21:09) Die spärlichen Antworten kommen nicht ganz unvermutet. Offenbar gibt es hier nur sehr wenige (oder gar keine) Fotografen, die Reportagen in Print- und Online-Medien vermarkten. Schade.[/quote]
1. fwiesenberg hat dir eine perfekte Antwort gegeben und 2. hast Du den Thread an Juristen adressiert, was erwartest Du also Antworten von Fotografen? ardon:


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#18 von S?nke Henning , 09.09.2011 23:09

ZITAt (u. kulick @ 2011-09-09, 22:20) ZITAt (Sönke Henning @ 2011-09-09, 21:09) Die spärlichen Antworten kommen nicht ganz unvermutet. Offenbar gibt es hier nur sehr wenige (oder gar keine) Fotografen, die Reportagen in Print- und Online-Medien vermarkten. Schade.[/quote]
1. fwiesenberg hat dir eine perfekte Antwort gegeben und 2. hast Du den Thread an Juristen adressiert, was erwartest Du also Antworten von Fotografen? ardon:
[/quote]

Lies noch einmal meine Frage nach, du wirst erkennen, dass sein Hinweis meine Frage nicht beantwortete.

Mit der Rechtslage und dem geschäftlichen Usus müssen Fotografen wohl oder übel vertraut sein, wenn sie Fotos veräußern wollen. Insofern waren nicht nur Vollzeit-Juristen angesprochen. Ich dachte, dass dieser Thread durchaus auch für andere Forenmitglieder nützlich sein könnte - abgesehen von Vitrinensammlern, Technikfetischisten und reinen Hobbyknipsern. Ebenso ardon:


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#19 von S?nke Henning , 09.09.2011 23:15

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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#20 von u. kulick , 09.09.2011 23:55

QUOTE (Sönke Henning @ 2011-09-09, 23:09) QUOTE (u. kulick @ 2011-09-09, 22:20)
1. fwiesenberg hat dir eine perfekte Antwort gegeben ... ardon: [/quote]

Lies noch einmal meine Frage nach, du wirst erkennen, dass sein Hinweis meine Frage nicht beantwortete.
[/quote]
Also das war die ursprüngliche Frage:QUOTE (Sönke Henning @ 2011-09-06, 16:57) auf http://www.zeit.de findet sich heute ein Bild einer nepalesischen Verkäuferin im Eingang ihres Ladens. Sie schaut nicht direkt ins Bild, ist aber im Profil gut erkennbar.
Getty Images ist Rechteinhaber.

Nun zu meiner (hier streng juristisch gemeinten) Frage:
Ob es wohl einen Model-Release gibt? Ist dieses unbedingte Voraussetzung gewesen für die Aufnahme in den Getty-Katalog? Ist ein Model-Release wohl Voraussetzung gewesen für die Wiedergabe auf der ZEIT-Seite?

Es geht mir NICHT um die "moralische" Seite, also ob man fragen sollte, bevor man fotografiert.
Dieses Foto wurde ausweislich des Fotografen-Namens vermutlich von einem Einheimischen gemacht. Aber wie soll das gehen, wenn ICH mich kaum oder gar nicht sprachlich verständigen kann - Blankoformulare des Model-Release in der Landessprache nebst englischer oder deutscher Übersetzung stets bei mir tragen und um Unterschrift bitten? Das ist wenig realistisch.[/quote]

Da braucht es schon einen Juristen, um die Frage in eine juristisch relevante Frage umzumodeln. Worum geht es dir: Um Getty-Images Model-Release-Bürokratie? Um ein Anliegen, deine Fotos betreffend, oder um die Rechteanzweiflung des konkreten Fotos. Willst Du also mit Eigenen Fotos bei Getty Geld machen oder mit Abmahnungen? Wenn es dir nicht um die moralische Seite geht, geht es ja entweder um die bürokratische oder die pekuniäre. Wenn Du das Thema eher emotional auffassen würdest, kannst Du dich entscheiden, mit den Leuten in Kommunikation zu treten, oder als leidenschaftlicher Streetphotographer aufzutreten, für den Abdrücken im richtigen Moment die einzige moralische Pflicht ist.

Also, verständige dich erstmal mit uns genauer, was genau Du wissen willst. Dann können es auch Fotografen und Forenten mit einem anständigen Rechtsempfinden beantworten.

Im Ausland hingegen brauchst Du ein halbes Dutzend "Zauberworte" und eine klare Körpersprache mit einem Hauch Pantomime, und was fwiesenberg empfahl, das Model-Release-Formular in der Landessprache, oder Du spielst den coolen Streetphotographer


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#21 von Schwupp , 10.09.2011 00:17

Hallo Sönke.

Die Firma die den "Getty Katalog" heraus bringt, ist voll haftbar für das was sie machen. Es kann durchaus sein, das sie nach der Schiene fahren: "... wir haben genug Geld für Anwälte...". In der Wirtschaft ist nur die Billanz am Ende des Jahres wichtig und wenn die trotz Klagen und Gerichtsverfahren passt, dann ist es für so eine Firma ein gutes Jahr gewesen.

Du sprichst damit durchaus ein interessantes Thema an, denn auch ich finde das in der heutigen Zeit zuviele Personen abgebildet werden, die von ihrem "Glück" nichts wissen.

Ein wesentlicher Begriff in solchen Fragen ist auch der Begriff "Beiwerk".

Insgesamt kann man aber sagen, das man für die Veröffentlichung von eindeutig identifizierbaren Personen auf einem Bild immer eine Genehmigung braucht. Unabhängig der rechtlichen Seite sollte es schon moralisch eine Pflicht sein. Es wird aber auch Rechtlich unterschieden, denn Peronen des öffentlichen Lebens werden wieder anders behandelt usw.

Wie so etwas ausgehen kann, zeigt auch der Druck von Briefmarken mit dem Abbild der verstorbenen Schauspielerin Audrey Hepburn. Die Post hatte die im Jahre 2001 Millionenfach gedruckt. Die Erben der Frau haben davon Wind bekommen und die Veröffentlichung im letzten Moment gestoppt. Von diesen Marken sind nur ca. 10 Stück in Umlauf gekommen. Die Kosten für den Druck und Anwälte mußte die Post tragen.

Schau dir mal einiges zum Thema im Internet an. Zum Beispiel hier

Grüße


Die Unabhängigkeit der wirtschaftlich orientierten Presse ist ein Widerspruch in sich


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#22 von u. kulick , 10.09.2011 11:15

QUOTE (Schwupp @ 2011-09-10, 0:17) Von diesen Marken sind nur ca. 10 Stück in Umlauf gekommen.[/quote]Schöne Briefmarkensammlerlegende, um die abgestempelten Exemplare unglaublich wertvoll zu machen.

Ansonsten: Den Fotografen schützt entweder das Recht (Model-Release) oder die Chuzpe


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#23 von S?nke Henning , 10.09.2011 19:04

Habe heute den Artikel in der SchwarzWeiss gelesen. Leider keine Antworten gefunden.

Es bleiben also die Fragen:
1. Setzen Zeit online, Geo etc. für Reportagen (! aus fernen Ländern MR voraus?
2. Bin ich für das Fehlen eines MR haftbar, wenn ich
a) in einem Land, das kein Recht am eigenen Bild kennt, fotografiere, etwa, weil ich Deutscher bin und vor dt. Gerichten verklagt werden kann?
b) in einem fremden Land meinen Wohnsitz habe, das dieses Recht nicht kennt - nur, weil ich die dt. Staatsbürgerschaft besitze?
c) meine Fotos nicht bei Bildagenturen einstellen möchte (funktioniert eh nicht), sondern für Reiseführer, Galerieausstellungen etc. verwenden möchte?

HGvH


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#24 von Professore , 10.09.2011 22:30

zu 1. können wohl die genannten Medien am besten Auskunft geben.

zu 2. brauchst Du einen Juristen der sich mit der Materie "Urheberrecht, auch im Ausland" auskennt.
Der einzige Jurist, den ich hier im Forum bisher getroffen habe ist Lex_Kandersfeld. Ob es noch weitere gibt
kann ich nicht sagen. Und ob Lex Spezialist für o.g. Fragen ist kann ich auch nicht sagen.
Im übrigen ist Recht Auslegungssache und ob wir als Laien es richtig auslegen wage ich zu bezweifeln.

am besten die Frage im entsprechenden Forum stellen.

Gruß

Jochen


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#25 von fwiesenberg , 13.09.2011 16:07

ZITAt (roseblood11 @ 2011-09-07, 2:18) ZITAt (fwiesenberg @ 2011-09-06, 23:47) Modelvertrag in der jeweiligen (! Landessprache[/quote]

Woher kriegst du die?
[/quote]

Ich durfte netterweise die Formulare eines befreundeten Agenten verwenden. Damit war Englisch und Deutsch erledigt - nur auf Ungarisch mußte noch übersetzt werden.


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


______________________________________________________________________________

... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")

... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.


 
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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#26 von Wolfsspitz , 23.12.2011 14:29

Meine bislang erfolgreiche Vorgehensweise:

MR auf A5 dabei (Fach im Rucksack. vorderseite (des MR) Deutsch, Rückseite Englisch. Nach (! der Aufnahme den / die Fotografierten angesprochen: "Du hast soeben so toll, so süß, so fotogen (oder was auch immer paßt) ausgesehen das ich Dich fotografieren mußte. Gern sende ich Dir einen Abzug per Email. Einfach hier eintragen, Name, Email...

Das sollte genügen.

Menschen in der weiten - nicht westlichen - Welt, besonders in der dritten Welt haben weniger bzw. keine Rechte. Das ist (leider) so. Die kommen gar nicht auf den Gedanken, geschweige haben die (finanzielle) Möglichkeit Rechte einzufordern. Sind sie fotografiert ist es gegessen. Bemerken sie deine Absicht und wollen es verhindern schaffen die es meist auch.

Ich habe in heiklen Situationen einen kleinen Funkauslöser in der Tasche, die Kamera mit Weitwinkel umgehängt und löse aus. Letztlich gilt: Wo kein Kläger ist kein Richter!

Millionen wirklich guter Fotos wären nie gezeigt worden wäre es anders. Man kann ja nun wirklich nicht immer ein MR erfragen. Allein den Ungebildeten das Recht und seine Bedeutung erklären zu müssen - aussichtslos.

Wie hier zum Beispiel:

http://wolimex.com/images/rosa.jpg


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RE: Recht am Bild - Frage an die Juristen

#27 von higspeedAF ( gelöscht ) , 29.12.2011 19:58

Hallo,

nach deutschem Recht muß eine entsprechende Freigabe der abgebildeten Person existieren, es gibt dazu einige Ausnahmen, wie z.B. öffentliche Veranstaltungen, Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses- z.B. Politiker, Abbildungen von Personen im Rahmen der Pressearbeit/Berichterstattung und Abbildungen von Gruppen.
Sämtliche Verlage etc. fragen in der Regel ab, ob alle Rechte bei dem Photographen liegen, nur in manchen Fällen versichern die Photographen dies, z.B. bei Aufnahmen auf anderen Kontinenten, nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter.
Somit geben viele Verlage und Agenturen, im Falle einer Klage, die Forderungen an den Photographen weiter.
Aber im im Hinterkopf behalten, nach deutschem Recht.

Ich hoffe es hilft ein wenig bei der Klärung der Frage.

Gruß christian


higspeedAF

   

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