RE: Urheberrecht

#16 von eugene g. ( gelöscht ) , 12.06.2004 10:54

@Mark
bei einem geplanten Projekt wie dem Deinen hat man bei Kenntnis der rechtlichen Bedingungen zumindest die Möglichkeit, die richtigen Genehmigungen einzuholen.

Müsste doch ähnlich wie bei einem Modelvertrag mit einem standardisierten Schreiben möglich sein, die notwendige Genehmigung schriftlich zu fixieren. Sofern man ein eingegrenztes Thema hat, z.B. "Rathäuser in Deutschland" oder "Grabmäler berühmter deutscher Persönlichkeiten" dürften auf der genehmigenden Seite gleiche Interessen oder zumindest gleichartige juristische Rahmenbedingungen vorliegen, unter denen man eine Genehmigung für die Veröffentlichung der Fotos erhalten kann. Somit könnte man das "Anfrageformular" standardisieren oder aber auch eine zentrale Genehmigung für das Projekt von übergeordneter Stelle erhalten.

@Mark, Otto

Viel schwieriger ist es, die juristische Situation bei Aufnahmen im (ferneren) Ausland einzuschätzen. Man entdeckt die konkreten Fotoobjekte erst vor Ort, hat einen begrenzten Zeitraum zu Verfügung, kennt sich mit den entsprechenden Behörden überhaupt nicht aus.
In der Regel macht man einfach die Fotos, sofern dies gelingt, ohne schriftliche Genehmigungen und bleibt im unklaren, ob es einwandfrei ist. Zwar hat man den Pförtner des Gebäudes oder den Aufseher im Museum erfolgreich überredet, die Aufnahmen schiessen zu dürfen, aber die Unklarheit bleibt bestehen, was bei einer Veröffentlichung geschieht.

E.G.



eugene g.

RE: Urheberrecht

#17 von Blubber-AWD ( gelöscht ) , 15.02.2005 13:00

Für Sachen UND Personen: Urheberrecht - das schützt WERKE (persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen).
Bei Sachen (Hundertwasserhaus etc.) geht es um das Problem, daß auch eine Fotografie eine wiedergabe, damit eine Vervielfältigung des Werkes Hundertwasserhaus sein kann, das Urheberrecht liegt dabei auf dem HAUS.
Bei Personenabbildern liegt das Urheberrecht des Fotografen (oder Malers) auf der Vorlage, also dem bereits existierenden Abbild der Person.
Das Recht, Vervielfältigungen herzustellen, ist Teil des Urheberrechts, nämlich das Verwertungsrecht. Daneben existiert ganz wichtig noch das Urheberpersönlickeitsrecht.

Bei Personen gilt ferner das alte (Nazi-) Kunsturhebergesetz (KUG): Es regelt in seinen noch geltenden, nicht aufgehobenen Teilen das sog. RECHT AM EIGENEN BILD. Rechtsinhaber ist also die abgebildete Person,die selber bestimmen kann, ob und wie sie fotografiert und gar publiziert wird (mit Ausnahmen für sog. relative und absolute Personen der Zeitgeschichte).

Die Behandlung von Urheberrechten ist kontinentaleuropäisch und amerikanisch sehr verschieden.



Blubber-AWD

RE: Urheberrecht

#18 von mullar , 15.02.2005 13:10

Das Recht am eigenen Bild wird also quasi durch (geschickt formulierte) Modellverträge aufgehoben?

Zitat eines Modellvertrages:

1. Das Modell steht dem Bildautor vom ... bis ... (alternativ: für die Sitzung am ...) für Bildaufnahmen einschließlich digitaler Fotografie zur Verfügung. Ort der Aufnahmen ...

2. Das Modell erklärt sein Einverständnis dazu, dass die gemäß Ziffer 1.) erstellten Bilder auf Datenträger gespeicherten Digitalaufnahmen und/oder Reproduktionen dieser Aufnahmen in unveränderter, veränderter und/oder künstlerisch bearbeiteter Form durch den Bildautor oder von Dritten, die mit Einverständnis des Bildautors handeln, zu werblichen, privaten, bundes- und Landesverbandsbezogenen Zwecken verbreitet oder veröffentlicht werden, und zwar ohne Beschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs. (Die Veröffentlichung ist insbesondere in ... vorgesehen)

3. Das Modell erklärt sich insbesondere mit einer Retuschierung der Bilder oder Reproduktionen, der digitalen Bearbeitung mittels entsprechender Software und mit deren Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art einverstanden.

4. Die im Zusammenhang mit den Aufnahmen entstandenen Negative und Datenträger sowie Diapositive werden ausschließliches Eigentum des Bildautors. Das Modell sichert zu, dass eine Bindung hinsichtlich der Urheber- und Persönlichkeitsrechte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, mit Dritten nicht bestehen und derartige Rechte seitens des Modells auch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bildautors begründet werden.



 
mullar
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RE: Urheberrecht

#19 von Blubber-AWD ( gelöscht ) , 15.02.2005 13:31

Ja, genau. Zweck des Modellvertrages ist es, die Nutzung für beide Seiten vorhersehbar auszugestalten und festzulegen (und im Regelfall auch die Honorierung).
Bsp:
Ein Model wirkt bei einer Session für Damenunterwäsche eines langweiligen Renommierherstellers mit.
Das eine oder andere Bild ist gelungen und hat Ausstrahlung, über die Produktpräsentation hinaus.
Wenn nicht so vereinbart, darf der Fotograf diese Bilder nicht besipielsweise an ein Herrenmagazin verkaufen oder füreigene Zwecke öffentlich ausstellen.



Blubber-AWD

RE: Urheberrecht

#20 von AlexDragon ( Gast ) , 15.02.2005 15:26

Wenn es sich um eine wirklich offizielle Sache handelt, sollte man auf jeden Fall so einen Modelvertrag machen - Es gibt solche im Internet zu downloaden (bei div. Agenturen wie z.B. Corbis usw.) - Aber man kann die Sache auch individuell gestalten, es liegt immer an beiden Parteien und wenn ich im Ausland Bilder mache und zwar professionell, so gibt es die Modelverträge eigentlich in jeder Sprache, oder einen sogenannten Internationalen auf englisch!
Alles andere macht keinen Sinn, wenn die Sache seriös sein soll /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Gruß

Alex /cool.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="cool.gif" />



AlexDragon

RE: Urheberrecht

#21 von mullar , 15.02.2005 15:36

Tja - wenn es "richtige" Auftragsarbeiten sind, ist mir das völlig plausibel. Wie verhaltet Ihr Euch im Freundeskreis - also jemand bittet Euch Fotos von ihm/ihr zu machen, die Ihr

- einerseits für EUCH (als Trainingsergebnisse oder aber als Inhalt eines Portfolios haben wollt und deren "Vermarktung" (eigentlich noch) nicht geplant ist)

- andererseits für den zu Protraitierenden sein sollen (guter Freund (in) Textil oder (Teil-)Akt oder eine fast schon junge Mutti mit dickem Bauch oder ein Pärchen, ...)

Schreibt Ihr denen einen genauso knallharten Vertrag aus (und verschreckt die Freunde damit vielleicht - so dass sie Abstand nehmen vom Shooting, weil beim Fotografen müssen sie ja auch nichts derartiges unterschreiben (oder doch - bei Freundschaftsbildern oder Aktaufnahmen?)) oder macht Ihr das mündlich aus oder aber Bild für Bild schriftlich, welches ich z.B. EURER Kritik in der Galerie stellen darf.

Und was, wenn der/diejenige in 20 Jahren in der Politik ganz oben ist und auf einmal Aktbilder gefunden werden, an denen der Präsentierende (also ich als Freund in der Jugend) keine Rechte hat?

Irgendwie habe ich für dieses (Anfangs- und Freundschafts-) Stadium noch keinen goldenen Weg im Kopf - würde mich aber für Eure Meinungen interessieren.

Wie gesagt - Freundschaftsdienst - für MICH als Übung und fürs persönliche (und durhc EUCH aber offen zu diskutierende) Archiv und für den Portraitierten als kostengünstige Abbildung.

Es fliesst dabei in beiden Richtungen kein Geld ...



 
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RE: Urheberrecht

#22 von ingobohn , 15.02.2005 15:40

Zitat von mullar
Schreibt Ihr denen einen genauso knallharten Vertrag aus (und verschreckt die Freunde damit vielleicht - so dass sie Abstand nehmen vom Shooting, weil beim Fotografen müssen sie ja auch nichts derartiges unterschreiben (oder doch - bei Freundschaftsbildern oder Aktaufnahmen?)) oder macht Ihr das mündlich aus oder aber Bild für Bild schriftlich, welches ich z.B. EURER Kritik in der Galerie stellen darf.


Bisher mündlich bzw. kurz festgehalten per Email. Bevor ich das Bild dann veröffentliche, schicke ich ihr das Bild per Mail und frage "darf ich?".



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RE: Urheberrecht

#23 von Mark , 15.02.2005 15:48

Das sind doch zwei Paar Schuhe, wenn ich Bilder von Freunden mache, haben die in der Öffentlichkeit doch nichts zu suchen. Mache ich Bilder die ich verwerten möchte, mache ich immer ein Dokument fertig. Alles andere bringt einen nur in Schwierigkeiten.
Das sollte man sich immer sehr genau überlegen...

Mark



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RE: Urheberrecht

#24 von ingobohn , 15.02.2005 15:51

Zitat von Mark
wenn ich Bilder von Freunden mache, haben die in der Öffentlichkeit doch nichts zu suchen.


Warum?

Alle meine Portraitbilder sind mit Freunden gemacht, also keine Profimodelle.



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RE: Urheberrecht

#25 von Mark , 15.02.2005 15:56

ZITATWarum?

Alle meine Portraitbilder sind mit Freunden gemacht, also keine Profimodelle.[/quote]

Viele Freunde und Bekannte treten wegen Bildern von sich oder Freundin an mich heran. Die meisten wollen die Bilder für sich, nicht für mich. Ich mache das ja auch gerne für eben diese Freunde, es sit ja eine Arbeit die mir Spaß macht.
Aber diese Bilder würde ich hier niemals zeigen, sie gehören in meinen Augen nicht hier her.

Wenn ich Bilder mache die ich ausstellen möchte, oder die weiter als für mein Studio oder meine Wohnung nutzen möchte, fixiere ich das immer schriftlich, gebranntes Kind scheut das Feuer /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Mark



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RE: Urheberrecht

#26 von ingobohn , 15.02.2005 16:07

Ja, das mit dem "gebrannten Kind" war auch Thema beim Aktworkshop, den ich belegt hatte. Unser Aktmodell meinte, sie habe bisher eigentlich auch keine Extraverträge mit den VHS-Teilnehmern abgeschlossen, sondern sich auf die allgemeine Klausel in der Anmeldung ("...die Bilder sind nur für private Zwecke und nicht zur Veröffentlichung gedacht..." verlassen. Bis, ja bis sie dann ein Bild von sich zum Verkauf /ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" /> sah. Da die Aufnahme eine Torsoaufnahme war, konnte sie juristisch (wegen des fehlenden Gesichtes/Kopfes) auch nicht gegen den Fotografen vorgehen. Seither muss jeder Teilnehmer separat noch mit ihr einen Modellvertrag unterschreiben.

Okay, immerhin habe ich mit den Mails auch einigermassen etwas Schriftliches in der Hand... /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



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RE: Urheberrecht

#27 von mullar , 15.02.2005 16:08

@Mark: Ja - wenn man eine bestimmte Qualität seiner Bilder erreicht hat, mag das so gehen mit den Bildern im Auftrag und denen gratis für Freunde.

Wenn ich aber in einem frühen Stadium meiner Entwicklung auf die Meinung anderer "Auskenner" angewiesen bin und eben dieses frühe Stadium aus Mangel an Erfahrungen im Freundes- und Bekanntenkreis beginne - ist dies eine Art Zwischenstadium - sollte man es schriftlich regeln ODER auf Zuruf und pro Bild so wie Ingo oder kann selbst DAS einer späteren Karriere des Models in der Öffentlichkeit (nur mal angenommen - Politker, Rechtsanwalt, Funk und Fernsehen, ...) abträglich sein - dann bin ICH ja als "Veröffentlicher auf Zuruf "der Verursacher des Ungemachs und niemand kann sich mehr daran erinnern?

Nur manche stehen dazu und sagen "wir waren jung (und brauchten das Geld)" - so wie Peter Bond (Glücksrad), Sascha Hehn (Schwarzwaldklinik), Sibel Kekilli ("Gegen die Wand", Uschi Glas ...



 
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RE: Urheberrecht

#28 von klaga , 15.02.2005 17:24

[quote=ingobohn,15.02.2005 - 15:51] [/QUOTE]
Warum?

Alle meine Portraitbilder sind mit Freunden gemacht, also keine Profimodelle. [/quote]
und was ist wenn eine Freundschaft zerbricht?

Als ich mich vor Jahren für die Aktfotografie interessierte,besuchte ich einen Minolta-Workshop.
Derreferent erzählte uns von einer Geschichte,die sich in Bonn vor Jahren zugetragen haben soll. Ich meine davon auch in der Presse gelesen zu haben.

Da war wohl folgendes passiert :
Ein junger Student hat mir seiner Freundin Aktfotos gemacht, (haben sicher hier auch schon einige)
Die Freundschaft ging auseinander. Nach Jahren erinnerte sich der Fotograf an die Fotos seiner Ehemaligen,und bot diese einer Agentur an .
Die Bilder fanden sich dann in einer Illustrierten wieder.
Seine Ex hatte mittlerweile einen Prominenten aus der Bonner Politik kennen gelernt und geheiratet.
Beim Friseur wurde dann getuschelt,was dann auch Ihrem Ehemann nicht verborgen blieb.An die Fotos ihres Exfreundes hatte sie nicht gedacht als sie heiratete.
Dieser hat sich dann scheiden lassen .
Über einen Anwalt hat sie dann heraus bekommen,das ihr damaliger Freund die Bilder verkauft hat.
dieser wurde dann auch verklagt und zum Schadensersatz verurteilt.
Da er das nicht bezahlen konnte und verkraftet hat. Hat er sich auf dem Dachboden aufgehängt.

Ich halte es so,das ich keine Fotos von Personen ohne schriftliche Einwilligung veöffentliche.

Klaus



klaga  
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RE: Urheberrecht

#29 von AlexDragon ( Gast ) , 15.02.2005 17:52

Also ich habe schon viele Fotos im sogenannten Freundeskreis gemacht, speziell mit Afrikanerinnen und Asiatinnen (Liebe das Exotische /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> ) und ich hatte da nie irgendwelche Probleme und die ersten Bilder der Art waren Anfang der 90 Jahre und zum Teil auch schon vorher. Außerdem sind mündliche Absprachen nach dt. Recht auch bindend und wenn ich im Freundeskreis Bilder mache, so nehme ich auch von den Mädchen nichts dafür und im Gegenzug kann ich die Bilder für meine Repräsentation, Portfolio usw. benutzen und wie gesagt - Toi toi Toi - noch nie irgendwelche Probleme /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Gruß

Alex /cool.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="cool.gif" />



AlexDragon

RE: Urheberrecht

#30 von Franky ( gelöscht ) , 15.02.2005 18:38

Ich denke man muss folgenden grundlegenden Unterschied machen:

1. Wie Mark schon sagte, Bilder fuer Freunde also eine Auftragsarbeit im weitesten Sinn, oder
2. Bilder mit denen ich was anfangen will.
Ich halte es so: Wenn Freunde zu mir kommen und Bilder von sich, Ihrem Partner, Kinder usw. haben wollen, mache ich die Bilder und gebe Ihnen alle Negative, Dias oder Bilddeien nach dem Fotoshooting. Manchmal frage ich noch ob ich ein paar Bilder haben kann fuer meine Mappe. Wenn ja, dann suchen wir sie gemeinsam aus und ich weis das ich sie rumzeigen kann. Da ich sie nicht mehr vervielfältigen kann, ausser mit Bild vom Bild und Sie mir auch nur die Bilder geben, die sie vertreten wollen oder können, bin ich auf der sicheren Seite. Veröffentlichen (Ausstellungen Wettbewerbe) oder Verkaufen würde ich solche Bilder aber nie, oder nur mit Ihrer Zustimmung.

Spreche ich jemanden an, für Fotos zu Übungszwecken oder weil ich die Bilder vermarkten will, passiert das grundsätzlich nur mit Modellvertrag. Das die Modelle dann ein paar Abzüge von den besten Bildern bekommen ist bei mir eine Selbstverständlichkeit. Manche wollen die auch für Ihre Sedcard.



Franky

   


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