RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#1 von einigel ( gelöscht ) , 05.02.2005 14:48

hi,
der EVF sucher meiner A2 macht schon wieder ärger. genau das selbe problem (nebelig /undurchsichtig) wie schon vor 4 wochen. dabei war die kamera in bremen beim minoltaservice (2,5wochen).angeblich haben sie den sucher getauscht.
heute habe ich die kamera zum 2. mal zum händler gebracht. ich habe mir in der zwischenzeit schon einiges an zubehör (batteriegriff/akkus) dazugekauft.wenn das nicht der fall gewesen wäre, hätte ich mein geld zurück verlangt bzw. gegen eine andere getauscht.
inzwischen habe ich im D7 userforum gelesen,das ich scheinbar nicht der einzige mit diesem problem bin. die anderen hatten aber soweit glück,das ihr händler sie gegen eine andereA2 getauscht haben. nun mein händler sagt er hätte keine und würde auch keine mehr bekommen.
jetzt bin ich mal auf minolta gespannt,ob sie es schaffen die kamera zu reparieren.am liebsten wäre mir ein tausch gegen eine neue. (meine ist gerade 5 wochen alt, und es sind gerade mal 30 bilder gemacht worden)
viele grüsse
rolf



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#2 von einigel ( gelöscht ) , 08.02.2005 14:12

habe die kamera wieder eingeschickt und gleichzeitig gefragt ob sie die A2 gegen eine andere eintauschen können,da ich zu meiner absolut kein vertrauen mehr habe.auch hatte die (angebliche)reparatur nichts gebracht. und was war die antwort:nein das können sie nicht und mein händler soll zusehen wie er an eine andere A2 ran kommt. obendrein wurde mir dieses recht rüde gesagt!
eine nagelneue kamera (am 4.1.05 gekauft) und jetzt schon zum 2. mal weg zur reparatur /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> ich weiss nicht ob ich mir jemals wieder eine minolta kaufen werde.

rolf



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#3 von Dat Ei , 08.02.2005 14:56

Hey Rolf,

für derlei Angelegenheiten wie einen Tausch gegen ein anderes Modell oder eine Vertragswandlung ist Dein Vertragspartner, sprich Dein Händler verantwortlich. Der Hersteller ist hier erstmal außen vor. Dein Vertragsverhältnis zu KM besteht lediglich aus der von KM freiwillig geleisteten, einjährigen Garantiezusage (Nicht verwechseln mit gesetzlicher, zweijähriger Gewährleistung!. Da eine solche Garantieleistung freiwillig ist, kann sie auch jeder Hersteller so gestalten, wie er es mag. Sie kann in ihrem Umfang deutlich über den Umfang der Gewährleistung hinausgehen oder aber auch darunter bleiben.
Sofern ein und dergeliche Fehler trotz mehrfacher Reparaturverusche (man geht von 2 bis 3 aus) nicht behoben werden kann, kannst Du bei Deinem Händler auf Wandlung des Kaufvertrags drängen. In dem Fall wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, so daß der Händler seine Ware und Du Dein Geld zurück bekommst.

Dat Ei



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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#4 von korfri ( gelöscht ) , 08.02.2005 15:14

Nun, Konica/Minolta wird Dich und Deinen Händler mit diesem Verhalten wohl sauer kochen. Eigentlich kann ich mir das gar nicht vorstellen, denn bisher waren die immer recht bemüht im Service.

Achte jetzt mal ganz genau auf den Schriftkram, damit der Gewährleistungsfall dann glatt geht.



korfri

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#5 von einigel ( gelöscht ) , 08.02.2005 15:45

hallo dat ei,

ja du hast ja recht und mir ist das garantierecht ja auch nicht unbekannt.
aber es stösst mich sauer auf,das ich sooo lange warten muss und weil ich in der zwischenzeit mir einen batteriegriff und 2 zusätzliche akkus gekauft habe auch die bedienungsanleitung habe ich mir ausdrucken und binden lassen.
selbst wenn der kaufvertrag rückabgewickelt wird,habe ich dennoch das zubehör. sicher kann ich es verkaufen,aber mit sicherheit werde ich einen verlust dabei haben.
obendrein wüsste ich derzeit keine wirkliche alternative zur A2.

rolf



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#6 von Dat Ei , 08.02.2005 16:56

Hey Rolf,

also 2,5 Wochenreparaturzeit halte ich für eine gute Zeit. Je nach Auslastung geht es in Bremen sogar noch ein bißchen schneller. Seitdem es mal zu Ur-D7-Zeiten eine öffentliche Schelte wegen des Service gab, hat KM richtig Gas gegeben. Andere Hersteller dürfen sich bei den Reparaturzeiten durchaus eine Scheibe bei KM abschneiden.
Sofern der Fehler Deiner Kamera trotz wiederholter Reparaturen nicht behoben werden kann oder behoben wird, solltest Du den Vertrag wandeln. Für die Erstattung kannst Du Dir dann wieder eine neue oder gebrauchte A2 zulegen.

Dat Ei



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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#7 von einigel ( gelöscht ) , 08.02.2005 19:14

hi,
also es kann ja sein das 2,5 wochen ein spitzen wert ist, doch dann sollte man eigentlich erwarten das das problem behoben ist und nicht exakt das gleiche phänomen nach einer woche wieder auftritt. jetzt gehe ich mal davon aus das es wieder "schnelle" 2-3 wochen dauert . dann wäre es doch besser gewesen sie hätten sich beim erstenmal mehr zeit genommen und den fehler richtig behoben.
man bedenke das ich die kamera seit den 4.1 . besitze und mich noch gar nicht mit ihr habe richtig beschäftigen können. obendrein konnte ich einen fotoworkshop auf den ich mich sehr gefreut habe absagen,da ich meine gutfunktionierende fuji s602 bereits verkauft hatte. von minolta kam nur ein "tut uns leid".

ich bin jetzt erstmal gespannt wie lange es diesesmal dauert und vorallem ob sie dieses mal den fehler "richtig" beheben.

rolf


(ich bin jedenfalls der meinung das man sich auf seine kamera verlassen können muss. eine ersatzkamera kann ich mir nicht so ohne weiteres leisten)



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#8 von fwiesenberg , 08.02.2005 19:29

@einigel

Zunächst einmal muß ich voraussschicken, daß ich in Sachen Reparaturen elektronischer Gerätschaften (computer/Notebooks) durch einen Nebenjob etwas vorbelastet bin.

Von daher weiß ich, daß es Fehlerbilder gibt, die von mehreren Komponeten abhängen können.
Bespiel: Wenn A und B für Fehler C infrage kommen, kann es durchaus sein, daß nach Tausch von Teil A der Fehler C erstmal nicht auftritt (auch nicht nach sog. "Burn-In-Tests" (Langzeittests), obwohl eigentlich das Teil B für den Defekt des Teils A verantwortlich ist. Somit ist der Fehler mittelfristig eventuell wieder da...

Nur sollte so ein "Folge-Fehler" durch ein professionelles Reparaturmanagement (das auch die ALTEN Fehlerbilder & getauschten Komponenten berücksichtigt) ausmerzen lassen. Dummerweise ist hier der Kunde der "Dauertester". Anders geht es aber manchmal nicht... /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />


PS: 2-3 Wochen Reparaturzeit halte ich für noch tolerabel. Ein Spitzenwert ist es allerdings nicht.



 
fwiesenberg
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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#9 von einigel ( gelöscht ) , 08.02.2005 19:37

hi,
also nicht das wir uns missverstehen, ich finde die A2 genial und will sie auch nicht madig machen! es gibt derzeit zu dieser kamera einfach keine alternative,ausser man kauft sich für viel geld eine spiegelreflex.
es ist nur ein jammer das ich so lange mit dem kauf gezögert habe,denn ansonsten hätte ich meine A2 gegen eine andere getauscht.

viele grüsse rolf



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#10 von enigma , 09.02.2005 08:02

Hi!
Soweit ich weiß, kannst du die Kamera auf jedenfall durch ne neue ersetzen lassen beim Händler, DU entscheidest, ob repariert wird oder getauscht wird... Da der Händler keine mehr hat/ bekommt und du schon zweimal erfolglos ne Reparatur hast machen lassen, kannst du vom Kauf zurücktreten und evtl. schadensersatz für deine bereits gekauftes Zubehör verlangen!
Kommt halt drauf an, was dein Zubehör wert ist...

Auf jeden Fall, muss der Händler die Kamera wieder zurücknehmen und dir den vollen Kaufpreis erstatten...

Musst mal schauen, wo in welchem Gesetz das drinsteht, das rauskopieren und dann mit dem Gesetzestext und der Kamera zum Händler... /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />

das zieht dann immer!


mfg



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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#11 von gerrica ( gelöscht ) , 09.02.2005 10:07

Hallo zusammen,

tut mir leid, aber die Antwort von 'enigma' ist einfach falsch. Der Händler entscheidet, ob er reparieren lassen will oder nicht! Erst wenn mehrere Reparaturversuche nichts fruchten, kann die Rer Tausch oder die Rückabwicklung durch den Käufer verlangt werden. Ob man für zugekauftes Zubehör Ersatz bekommt, halte ich für aussichtslos.

Gruß Gerald



gerrica

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#12 von einigel ( gelöscht ) , 09.02.2005 14:04

hallo gerrica,
ich sehe es genauso wie du. sicher wird der händler die kamera nach gescheiterten reparaturversuchen zurücknehmen müssen.aber das zubehör habe ich ja schliesslich unter anderem bei ebay ersteigert.da werde ich vom händler wohl nichts bekommen.
ich selber verstehe es nicht,das minolta sich nicht
für solche fälle ein kleines kontingent an geräten beiseite legt. (habe aber auch keine ahnung ob es andere hersteller besser machen).
was mich aber am meisten verwundert ist die tatsache,das für minolta "angeblich" dieses phänomen unbekannt ist. (dabei scheine ich laut D7 Userforum) nicht der einzige zu sein.
eine andere frage wäre ja auch, was mit den anderen zurückgenommenen kameras passiert ist.sind sie wieder in den handel gelangt?
ich habe neulich im fernsehen ein bericht gesehen,da wurde vom mediamarkt erzählt der gebrauchte kameras als neu verkaufte. (auf den begelieferten speicherkarten waren noch bilder vom vorbesitzer)!


rolf



einigel

RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#13 von oskar , 09.02.2005 16:28

Zitat von einigel
eine andere frage wäre ja auch, was mit den anderen zurückgenommenen kameras passiert ist.sind sie wieder in den handel gelangt?


Ja natürlich gehen die wieder zurück. Die können die doch nicht einstampfen.
Ich habe ungefähr zum selben Zeitpunkt wie du eine A2 kaufen wollen, aber als ich die neue Situation bemerkte habe ich schnell auf eine A200 umdisponiert und muß sagen daß ich mit dieser Wahl sehr zufrieden bin.



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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#14 von enigma , 09.02.2005 17:10

Hallo nochmal!

Leider muss ich euch jetzt enttäuschen!

Nach §434 BGB liegt hier ein Sachmangel an der Ware vor. Im weiteren heißt es (§439), dass der KÄUFER entscheidet, ob Mängel beseitigt werden, oder ob nachgeliefert wird... Der Händler entscheidet nur dann, wenn der Käufer ein eingetragener Kaufmann ist. (Also im Handelsregister geführt wird)

Sorry, aber das hatten wir letzte Woche im Meisterkurs /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />

gugst du hier! /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />

mfg



enigma  
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RE: Ärger mit dem EVF-sucher der A2

#15 von Dat Ei , 09.02.2005 18:27

Zitat von enigma
Nach §434 BGB liegt hier ein Sachmangel an der Ware vor. Im weiteren heißt es (§439), dass der KÄUFER entscheidet, ob Mängel beseitigt werden, oder ob nachgeliefert wird... Der Händler entscheidet nur dann, wenn der Käufer ein eingetragener Kaufmann ist. (Also im Handelsregister geführt wird)


Und KM ist nicht sein Händler... Insoweit vermisse ich den Widerspruch und die angedeutete Enttäuschung.

Dat Ei



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