RE: Vergütung für Aufnahmen

#1 von mmhuber , 03.05.2010 22:19

Bei mir in der Firma ist bekannt, daß ich hochwertige Fotos mache. Nun ist es so, daß man Fotos für die Werbung benötigt. Jetzt ist man an mich herangetreten, daß ich bei einem Kunden Fotos machen soll. Der Kunde hat hierfür seine Zustimmung gegeben.
Für mich stellt sich nun folgende Fragen:
1) Da ich die Fotos während meiner Arbeitszeit machen darf, fallen hier keine Kosten an. Ist soweit in Ordnung!
2) Wie sieht es mit den Abnutzungskosten für mein Material aus? Das Kameragehäuse muß ja bei entsprechenden EInsatz ersetzt werden. In der analogen Zeit konnte man ja ohne Probleme das Filmmaterial mit Zuschlag absetzen!
3) Wie sieht es mit den Rechten aus? Bei einem professionellen EInsatz lasse ich mir diese ja auch vergüten.
4) Was machen, wenn man aus der Firma ausscheidet und die Bilder weiterhin verwendet werden?

Vielleicht hat ja jemand noch andere Anmerkungen oder Ergänzungen zu diesem Thema, an welche ich noch nicht gedacht habe!

Grüße aus dem Süden!

Marc-Michael


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#2 von Rhamsis , 04.05.2010 07:55

Hallo Marc-Michael,

ich mache auch Fotos für meinen Arbeitgeber. Habe das aber so geregelt, dass ich das außerhalb meiner Arbeitzeit mache, weil es nicht zu meinem Aufgabengebiet gehört. Die Zeit ginge ja von meiner Arbeitszeit ab und fehlt mir dort. Das geht auch zum Teil gar nicht anders, weil etliche Veranstaltungen abends und am Wochenende sind. Es kommt dann nicht zu einer Vermischung von Aufgaben und Nebentätigkeit. Und da sind wir bei der Frage, wie oft es vorkommt, dass man Fotoaufträge für den Arbeitgeber ausführt. Bei mir ist das mit der Zeit so viel geworden, dass ich es als Nebentätigkeit beim Arbeitgeber und bei der Gemeinde als Gewerbe angemeldet habe. Das hat steuerrechtliche und versicherungstechnische Gründe. Man ist dann nämlich z.B. bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert gegen Unfälle während der Fotoaufträge und auf dem Weg dorthin und zurück. Kostet natürlich einen Jahresbeitrag, den ich aber auch absetzen kann.
Ich rechne einen Stundensatz für die Arbeiten vor Ort plus einen Aufschlag für die digitale Nachbearbeitung am PC ab. Damit ist auch die Abschreibung für meine Ausrüstung abgedeckt. Da ich es als Gewerbe angemeldet habe, kann ich von den Einnahmen Kosten für geringfügige Anschaffungen sofort und für die Kameras usw. eine Abschreibung über 5 Jahre absetzen.
Wenn Du die Bilder als Arbeitsauftrag während der Arbeitszeit erstellst geht das Recht an den Bilder nach meiner Meinung auf den Arbeitgeber über. Machst Du es außerhalb in eigener Verantwortung, liegen die Bildrechte bei Dir. Wenn ich einen Auftrag erfüllt und abgerechnet habe, erteile ich natürlich dem Auftraggeber die Rechte für Veröffentlichungen in Print- und elektronischen Medien. Das Copyright bleibt aber bei mir und die Bilder dürfen nicht an Dritte ohne meine Zustimmung (und evtl. Bezahlung) weitergegeben werden.
Was mit den Bildern nach Deinem Ausscheiden passiert, hängt eben von der Regelung ab, die Du jetzt mit Deinem Arbeitgeber triffst.

Gruß
Jürgen


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#3 von mmhuber , 04.05.2010 18:20

Noch einige Ergänzungen, Anmerkungen von mir:

Rechte bin ich auch der Meinung gewesen, daß ich hier nichts machen kann.

Ich würde auch gerne die Fotoarbeiten extern machen, habe aber das Problem, daß ich im Anlagenbau tätig bin. Hier sind dann meistens Bilder von Modifikationen oder von unseren Maschinen in der Anlage zu machen. Diese Fotos können dann nur beim Kunden direkt aufgenommen werden und diese sind meistens nicht gleich um die Ecke!

Wir haben es schon extern versucht, aber dabei hatten wir dann die Probleme:
1) Lange Wartezeit auf die Bilder
2) Details oder ANlagenteile, die wir bildlich für Werbung, Präsentationen, etc benötigen, sind nicht aufgenommen worden oder nur teilweise auf den Bildern zu sehen, weil der Fotograf nicht unseren Bedarf genügen kennen kann.

Also werde ich versuchen mit meinem Arbeitgeber etwas auszuhandeln, damit ich meine Ausrüstung ergänzen oder/und erneuern kann.

Danke Jürgen für Deine ANmerkungen!

Marc-Michael


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#4 von ingobohn , 05.05.2010 07:08

ZITAT(Rhamsis @ 2010-05-04, 7:55) Wenn Du die Bilder als Arbeitsauftrag während der Arbeitszeit erstellst geht das Recht an den Bilder nach meiner Meinung auf den Arbeitgeber über.[/quote]
Welches Recht meinst Du?
Das Urheberrecht ist immer bei Dir!
Das Nutzungsrecht kann an Dritte abgetreten werden (mit von Fall zu Fall ganz unterschiedlicher Nutzungsbreite).


"Das mit dem Leben habe ich nicht so drauf. Ich sehe lieber anderen dabei zu." (Frank Goosen, So viel Zeit)


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#5 von Rhamsis , 05.05.2010 08:11

ZITAT(ingobohn @ 2010-05-05, 6:08) ZITAT(Rhamsis @ 2010-05-04, 7:55) Wenn Du die Bilder als Arbeitsauftrag während der Arbeitszeit erstellst geht das Recht an den Bilder nach meiner Meinung auf den Arbeitgeber über.[/quote]
Welches Recht meinst Du?
Das Urheberrecht ist immer bei Dir!
Das Nutzungsrecht kann an Dritte abgetreten werden (mit von Fall zu Fall ganz unterschiedlicher Nutzungsbreite).
[/quote]

Da bin ich mir nicht so sicher, weil er die Bilder als Arbeitnehmer im Auftrage seines Arbeitgebers innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erstellt.

Hier gab es mal eine Diskussion dazu.

Gruß
Jürgen


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#6 von gpo ( gelöscht ) , 07.05.2010 13:29

Moin

ja so ist es immer...wo kein Kläger ist dann...usw

Fakt ist folgendes...

#das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen...
#ein Copyright gibt es hier in Deutschland nicht!
#das ganze nennt sich "Werkvertag" auch wenns nicht direkt ausgesprochen wird denn...
du machst ja Bilder die außer deinem Arbeitgeber KEIN anderer gebrauchen kann...
#daraus ergeben sich weitere Konsequenzen wie:
#du selbst darfst die Bilder nur zeigen (HP) wenn die dein Auftrgageber/Arbeitnehmer auch es ausdrücklich erlaubt!!!
immerhin könnte es sich um Firmeninternas oder Geheimnisse handeln!

# der Begriff "Abnutzung" ist natürlich ein Witz denn Bilddaten nutzen nicht ab
und wenn du Angst um dein Equipment hast, was durchaus berechtigt wäre...mache es nicht!

# Bezahlung/Vergütung sollte/darf sein...
aber auch hier liegt eine besondere Betrachtungsweise wie:
1) was ist wenn du zu hoch pokerst?
2) was ist wenn du den Job verläst oder verlassen must?
3) was ist wenn du es auf deiner HP zeigen willst?

DAS alles...MUST du klären weil du sonst die A-Karte in mehrfacher Hinsicht gezogen hast...

für mich (als Berufsfotograf) stellen sich bei solchen Geschichten immer weitere Fragen>>>

A) wie schlecht muss es einer Fimra gehen die sich keinen Profi leisten kann?
B) reichen deine Kenntnisse wirklich aus, oder denkst du nur das es reichen könnte?
C) hast du /die Firma wirklich Vergleiche mit einem Profi veranstaltet denn...
ich höre solche Storys dauernd und der Hintergund ist meist...man will Kohle sparen?
habt ihr mal so einen Job kalkuliert?

also...nochmal
ich habe keine Angst um meinen Job...
ich frage mich aber was Sachbearbeiter selbst Entwicklungstechniker Firmenboss reitet...
einem ordenlichen Berufsfotografen ständig seine Qualifikation ...wegzureden

wenn ich so einen Job zu machen hätte und es waren hunderte ähnliche schon...
konnte man immer wieder feststellen das>>>
sich keine Sau um Gestaltung gekümmert hatte, Terminplanung für die Katz war,
Entscheidungen nur aus dem Bauch kamen...alles um eben nur Kohle zu sparen

dann habe ich mal "die Buletten auf den Tisch gelegt"...
und ihnen eine Konzept vorgeschlagen, wo wirklich ALLES berücksichtigt war...
der Preis dazu angemessen und auf den Punkt genau...
nicht zu vergessen>>> die Gewährleistung!

kannst du das auch
Mfg gpo


gpo

RE: Vergütung für Aufnahmen

#7 von mmhuber , 07.05.2010 14:06

1) Ich will hier niemanden den Job wegnehmen!
2) Die Qualität meiner Arbeit stimmt, daß habe ich durch Arbeiten für verschiedene Leute/auftraggeber bewiesen!
3) Wir haben bereits mehrfach die Erfahrungen mit Berufsfotografen gemacht. (wir haben keine Mangelware bekommen, aber immer fehlten Bilder von Details!
4) Es ist eindeutig keine Kostenfrage alleine, sondern
a) daß die Aufnahmeorte nicht immer in Deutschland sind, so daß ich nicht ohne Probleme mit einem Fotografen zusammenarbeiten kann
b) daß man hier sehr genau die Funktionen der Maschinen kennen muß, um die Details zu zeigen, um die es geht.
c) wir wollen keine Kosten einsparen, aber es geht hier um einen Kosten-Nutzen Effekt!


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RE: Vergütung für Aufnahmen

#8 von gpo ( gelöscht ) , 07.05.2010 16:39

ZITAT(mmhuber @ 2010-05-07, 14:06) 3) Wir haben bereits mehrfach die Erfahrungen mit Berufsfotografen gemacht. (wir haben keine Mangelware bekommen, aber immer fehlten Bilder von Details!

4) Es ist eindeutig keine Kostenfrage alleine, sondern
a) daß die Aufnahmeorte nicht immer in Deutschland sind, so daß ich nicht ohne Probleme mit einem Fotografen zusammenarbeiten kann
b) daß man hier sehr genau die Funktionen der Maschinen kennen muß, um die Details zu zeigen, um die es geht.
c) wir wollen keine Kosten einsparen, aber es geht hier um einen Kosten-Nutzen Effekt![/quote]

Moin

mein Freund...ich habe dich schon richtig verstanden
erwähnte ich doch das sowas zu meinem täglichen Jobs gehört!

#Details...wenn die nicht dabei sind...ist es eine Frage des Aftraggebers es zu formulieren und nicht hinterher rummaulen

#Reisen...klar sind da weitere Kosten mit verbunden...ist immer so

#Kostenfrage...ja klar es ist immer der Kosten-Nutzeneffekt nur...

genau DAS versuchte ich anzudeuten...
wenn man einen externen Mitarbeiter, wie Fotografen, nicht ausreichend einweiht...
kommt immer das so raus wie man in den Wald hineinruft

ich will dir mal Beispiele geben...
zu früheren analogen Zeiten waren die Kunden ...genauer,
soll heißen sie hatten Pressesprecher, Produktioner, Agenturen oder
gut geschulte eigene Mitarbeiter die ein Projekt exakt beschreiben konnten...
damit auch einen Fotografen einzuweisen in der Lage waren...

diese Personengruppe hat man schlicht...wegrationalisiert

heute digital...
wo selbst Manager ne Digiknipse handhaben können...
meint man dann...oooch das kann der Willi doch machen, der hat immer so schöne Urlaubsbilder

klar kann der das nur...
solche Bilder sollen/müssen auch immer "werbetechnisch" begleitet werden, sollen freigestellt sein,
Logos müssen an der richtigen Stelle sitzen, Hoch- und Querformt muss stimmen...

das ganz soll/muss webtenisch auch auf kleinsten Mistmonitoren noch gut sichtbar sein...
immerhin will man damit Eindruck schinden...nicht wahr

ich habe genau mit solchen Abfragen die Auftraggeber total abgenervt bis...
sie begriffen haben das Fotografie(hier ja wohl Industriefotografie) eben kein Nebenjob ist...

und dafür kann man dann sogar richtiges Geld nehmen

anderseits bekomme ich oft genug dann auch Bilder von den Firmen, wo dann im Ausland,
ein netter Knipser sich bemüht hatte sein bestes zu geben...
was dann irgendwie in die Dokumentation eingebaut werden muss...egal wie es aussieht,
dicke Backen dann bei Vorstand wenn sowas gedruckt wurde

also mach mal...
kannst ja mal berichten was rauskam
Mfg gpo


gpo

RE: Vergütung für Aufnahmen

#9 von hanito , 07.05.2010 17:21

ich kann @mmhuber schon verstehen. Bei uns in der Firma wurden viele Fotos gemacht, zuerst von einem festangestellten Fotografen und dann von den jeweiligen Mitarbeitern die den Auftrag bearbeiteten. Das Ergebnis war dann ein Montagebericht in Bild und Textform. Die Digikams wurden vom Arbeitgeber gestellt. Über Rechte usw. hat sich bei uns in der Firma niemand einen "Kopp" gemacht. Warum auch. Zudem waren die meisten Fotos nur für den internen Gebrauch und alles ist im Betrieb geblieben. Die Fotos wurden nach der Berichtserstellung auf den Speicherkarten gelöscht.
Das alles ist in meinen Augen keine Arbeit für einen externen Fotografen.
Ich würde an der Stelle von @mmhuber meinen Arbeitgeber um eine ordentliche Ausrüstung bitten und die Fotos während der Arbeitszeit machen. Fertig.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte sich bei uns niemand mehr vorstellen nach der alten Methode, nämlich mit einem Fotografen zu arbeiten. Ging alles viel einfacher und schneller.

P.S. Der Fotograf wurde nicht wegrationalisiert, er ging in Rente.


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