RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#16 von andbaum , 10.04.2004 12:31

Zitat von Mark
Also ich finde 200€ für ein technisch exzellentes Exemplar mit 2 Jahren Garantie in Ordnung. Besser als 100€ für ein Objektiv fiktiven Zustands mit 0 Garantie.


ok. aber bei gebrauchtware hat man nur 1 jahr garantie, oder?

naja, jedenfalls hab ich meine x-700 jetzt zu F.R.O.H. geschickt. die machen einen kompetenten eindruck und laut telefonischer aussage dürfte sich die reparatur so im 100 eu bereich abspielen. wenn ich den kostenvoranschlag hab und weiteres weiss, werd ich die infos natürlich posten.

danke für euere tipps



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#17 von Mark , 10.04.2004 14:28

ZITATok. aber bei gebrauchtware hat man nur 1 jahr garantie, oder?[/quote]

da bin ich mir nicht sicher, so oft kaufe ich hier nicht gebraucht. Die meisten Sachen tausche ich mit Leuten die ähnliche Ambitionen zum Sammeln haben wie ich. Da ist mir die Garantie nicht so wichtig, da ich auf die Integrität der Leute baue mit denen ich "schachere".

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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#18 von andbaum , 10.04.2004 14:50

Zitat von Mark
so oft kaufe ich hier nicht gebraucht. Die meisten Sachen tausche ich mit Leuten die ähnliche Ambitionen zum Sammeln haben wie ich. Da ist mir die Garantie nicht so wichtig, da ich auf die Integrität der Leute baue mit denen ich "schachere".


na da fehlen mir wohl die kontakte...

aber wenn du jemanden kennst, der vielleicht eine funktionierende xd-7 oder ein anderes minolta mf gehäuse los werden will, stünde ich einem angebot aufgeschlossen gegenüber.



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#19 von ingobohn , 10.04.2004 17:06

Zitat von andbaum
ok. aber bei gebrauchtware hat man nur 1 jahr garantie, oder?


Aber nur, wenn Du die Ware bei einem offiziellen Händler gekauft hast. Von Privat hast Du keine Garantie.
Und Händler umgehen die Garantie auch gerne, indem sie die Ware "auf Kommission" verkaufen, d.h. die Ware steht zwar in der Vitrine des Händlers, gehört aber bis zum Verkauf noch der Privatperson, die die Ware dem Händler übergeben hat. Da es sich dabei dann formal wieder um einen Gebrauchtkauf von Privat handelt, fehlt jegliche Garantie.

Mark hat recht, am besten ist es immer noch, wenn man ein paar Leute kennt, auf deren Integrität man bauen kann und von denen man dann die Ware bezieht.



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#20 von andbaum , 13.04.2004 01:05

Zitat von ingobohn

Zitat von andbaum
ok. aber bei gebrauchtware hat man nur 1 jahr garantie, oder?


Aber nur, wenn Du die Ware bei einem offiziellen Händler gekauft hast. Von Privat hast Du keine Garantie.
Und Händler umgehen die Garantie auch gerne, indem sie die Ware "auf Kommission" verkaufen, d.h. die Ware steht zwar in der Vitrine des Händlers, gehört aber bis zum Verkauf noch der Privatperson, die die Ware dem Händler übergeben hat. Da es sich dabei dann formal wieder um einen Gebrauchtkauf von Privat handelt, fehlt jegliche Garantie.



grad hab ich in den agb von http://www.photodose.de folgendes gelesen:

[...]Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wird, 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. [...]

anscheinend gibts vom händler nur 6 monate garantie /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#21 von ingobohn , 13.04.2004 07:33

Da gibt es wieder eine Unklarheit zwischen Garantie und Gewährleistung. Die seit einer Weile geltenden "2 Jahre Garantie" sind in Wirklichkeit 1 Jahrt Garantie + 1 Jahr Gewährleistung. Der Unterschied: in der Gewährleistungsphase muss der Kunde beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits von Anfag an vorlag, während der Garantiezeit muss er das nicht. Ob aber eine Verkürzung der Garantie auf 6 Monaten rechtens ist (auch wenn's in den AGBs steht), möchte ich bezweifeln.

Aber hier müssten mal echte Juristen ein Wort dazu sagen...



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#22 von Mark , 13.04.2004 09:06

ZITATgrad hab ich in den agb von http://www.photodose.de folgendes gelesen:

[...]Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wird, 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. [...]

anscheinend gibts vom händler nur 6 monate garantie[/quote]

So weit mir bekannt, ist es nicht möglich mit AGB's geltendes Recht aufzuheben. Es ist nur möglich Ausgrenzungen vorzunehmen. Wäre es möglich per AGB die Garantie/Gewährleistung zu verkürzen, waäre ich mir sicher das einige andere windige Typen schon längst auf den Trichter gekommen wären. Ich habe das mal erfragt, es gelten für gebrauchte Artikel ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung. Somit gilt dasselbe wie für neue Artikel, das sit ein großer Streitpunkt gerade bei Versteigerungen auf eBay, da ich diese Fristen bei Akzeptanz als Privatverkäufer ausschliessen kann. Das gilt nicht für Firmen, hier ist das nur im beiderseitigen Einvernehmen (schriftlich) möglich.

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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#23 von ingobohn , 13.04.2004 09:16

Zitat von Mark
das sit ein großer Streitpunkt gerade bei Versteigerungen auf eBay, da ich diese Fristen bei Akzeptanz als Privatverkäufer ausschliessen kann. Das gilt nicht für Firmen, hier ist das nur im beiderseitigen Einvernehmen (schriftlich) möglich.


Ich meine sogar mal irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass diese Garantie bei Privatpersonen noch nicht mal explizit ausgeschlossen werden muss, sondern per se erst mal nur bei gewerblich Tätigen gilt. Nur, wenn eine Privatperson mehr oder weniger gewerblich tätig ist (indem sie z.B. mehrere Artikel andauernd bei ebay anbietet), muss auch eine Privatperson garantie gewähren.
(Bin mir aber nicht sicher. Haben wir keine Juristen im Forum?)



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#24 von andbaum , 13.04.2004 11:17

also, dass man mit den agbs geltendes recht nicht umgehen kann weiss ich auch. hab diesbzgl photodose mal eine mail geschrieben.

hier ein auszug der antwort:
[...]
Auf alle unsere Second Hand-Artikel (natürlich defekte Geräte für Bastler ausgenommen) geben wir 1 Jahr Gewährleistung.
[...]



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#25 von andbaum , 13.04.2004 13:26

Zitat von ingobohn
Der Unterschied: in der Gewährleistungsphase muss der Kunde beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits von Anfag an vorlag, während der Garantiezeit muss er das nicht.


da heisst ja quasi auch, dass wenn man eine gebrauchte kamera kauft und bspw nach 3 monaten der belichtungsmesser spinnt, die gewährleistung nicht zieht. wie soll man nachweisen, dass der fehler am anfang schon da war.

bei der garantie wird jeder mögliche defekt des gerätes abgedeckt. wenn man bei der gewährleistung, nur noch auf fehler eingeht, die schon von anfang an da waren, dann wüsste ich nicht, worauf das tatsächlich zutreffen sollte. wenn mir ein fehler im ersten jahr nicht auffällt, ists unwahrscheinlich, dass er mir im 2ten jahr auffällt.

oder hab ich jetzt was falsch verstanden.


BTW: vielleicht wirds zu sehr OT. evtl wär ein eigener thread besser



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#26 von four , 13.04.2004 14:15

Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazu abgeben /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, meist eine Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist das, wozu man gesetzlich verpflichtet ist, bei Neuware gibt es 2 Jahre Gewährleistung, bei Gebrauchtwaren gibt es ein Jahr Gewährleistung. Generell gilt nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast, d.h., bei Schadensfällen innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, daß der Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat. Danach muß der Käufer dies beweisen (da verlangen viele schwarze Schafe ein Gutachten).

Die so oft zitierte ebay-Klausel, die jeder von jedem abschreibt, ist vollkommener Schwachsinn. Ich kann zwar als Privatmann das eine Jahr Gewährleistung "ausschließen", dies bedeutet aber keinen rechtswirksamen Haftungsausschluß z.B. bei Mängeln.. sub

Hier liegt juristisch das Problem beim Verkäufer (auch privat): er muß die Ware einwandfrei beschreiben. Vergißt er was, dann liegt ein Sachmangel vor und der Käufer kann zurücktreten bzw. eine Nacherfüllung verlangen. Also Vorsicht, wenn ihr bei ebay etwas als "Neuwertig" anpreist. Wenn es nicht so ist, kann der Käufer darauf bestehen, daß ihr ihm äquivalenten, neuwertigen Ersatz liefert

Der Verkauf im Kundenauftrag bei Händlern bedeutet auch nicht, daß sie da keine Gewährleistung geben müssen (Verbrauchsgüterkauf)bzw. das Fernabsatzgesetz nicht gilt. Wenn bei Kauf keinerlei weitere Informationen zur Identität des "Kunden" vorliegen, dann geht die gägngie Juristenmeinung davon aus, das ein sogenanntes "Eigengeschäft" vorliegt . damiit ist der Händler haftbar.


Gruß,

Andreas

P.S. Nein, ich bin kein Jurist /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />



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RE: Minolta X-700 defekt: Reparatur oder Neukauf?

#27 von andbaum , 25.04.2004 11:06

hallo zusammen!

also, meine x-700 ist am freitag von der reparatur zurückgekommen.

mit allen versandkosten hat mich das ganze knappe 125 eu gekostet. dafür hab ich jetzt eine gut erhaltene x-700, deren vorgeschichte ich kenne.

repariert/überprüft wurden: verschluss, transport, belichtung, auslösung, elektronik, das gehäuse wurde gereinigt und die dichtungen sind alle erneuert. ferner hatte meine x-700 einen kleinen kratzer auf der mattscheibe. der ist weg, so dass ich annehme, dass auch die mattscheibe gewechselt wurde. ist aber auf der rechnung nicht aufgeführt.

auf die ausgeführten arbeiten gibts dann noch eine garantie von 6 monaten. aber ich hoffe eher, dass sie nochmal 20 jahre hält /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

nochmals danke für euere tipps.



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