RE: eBay-Fragebogen

#16 von kallewiersch ( gelöscht ) , 15.04.2003 12:58

Hallo,

die Sache mit dem Fragebogen scheint ja ein echt heikles Thema zu sein. Zu Angangs hätte ich auch noch gesagt das ich jede Frage nach bestem Gewissen beantworten würde weil ich die Idee an sich nicht schlecht finde. Schlieslich will ich ja einen zufriedenen Käufer und eine positive Bewertung haben. Allerdings war mir da auch noch nicht bekannt das ich mir damit schlimmstenfalls eine Klage einhandeln kann. Bei dem was da jetzt alles zu diesem Fragebogen geschrieben wurde, wäre ich mit dem Beantworten der Fragen auch etwas vorsichtiger. Ich würde, wenn ich so einen Fragebogen zugesendet bekäme, die Fragen auch lieber telefonisch beantworten ( da hat mein Gegenüber wenigstens nichts schritflches) und vielleicht noch ein paar zusätzliche Fotos zusenden.

Aber abgesehen davon geben die Bewertungen ja auch schon eine Auskunft über die seriösität des Verkäufers. Ich würde nichts was mehrere hundert Euro kostet bei bei jemandem Kaufen der nur beispielsweise 10-20 positive Bewertungen hat und wenn dann auch noch eine Negative dabei ist schon gar nicht. Bis jetzt war alles was ich bei Ebay gekauft habe meinen Vorstellungen entsprechend. Meine letzte und bislang teuerste Investition war eine 800si für 330€ auf die ich allerdings noch warte. Der Verkäufer hatte knapp 350 durchweg positive Bewertungen und ich hoffe das das Gerät so ist wie ich es mir vorstelle und es auf den Bildern abgebildet war.

Gruß Kallewiersch



kallewiersch

RE: eBay-Fragebogen

#17 von Bernd , 15.04.2003 13:11

Ab einem gewissen Warenwert würde ich das Geschäft nur noch über den Treuhandservice abwickeln.

Wenn ich bereit bin, mehrere hundert Euro für etwas auszugeben, kann ich auch noch ein paar Euro für diesen wirklich sinnvollen Service drauflegen.

Seriöse Verkäufer bieten dies - bei hochpreisigen Artikeln - auch von selbst an oder haben zumindest nichts dagegen.



 
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RE: eBay-Fragebogen

#18 von s.sentials , 15.04.2003 14:24

Bei teureren Sachen würde ich auch auf alle Fälle den Treuhandservice nutzen.

Was Bewertungen angeht:
Ich denke damit kann genauso viel Schindluder betrieben werden (wer geschickt mit anderen zusammenarbeitet kann sich ziemlich schnell ein reichlich positives Profil verschaffen). Und alle fangen da ja irgendwo klein an - ok, meine schlechten Erfahrungen waren mit Leuten die erst zwei, drei Bewertungen hatten, aber im Zuge des Nachfragens erschienen sie mir als kompetent und glaubwürdig.
Ich denke, dass da genauso ein Risiko besteht wie in der Artikelbeschreibung - und bis zu einem bestimmten Niveau muss man das eben eingehen.

Zu der rechtlichen Geschichte nochmal:
In meinem Studium werde ich ziemlich stark mit Recht konfrontiert und da kann ich es mir nicht vorstellen, dass eine solche Klage (wäre dann ja wohl wegen "Vortäuschens falscher Tatsachen" durchkommt. Ich meine: die Beschreibung/Beantwortung müsste ja vollkommen vom Reellen abweichen, um da wirklich belastend zu werden, oder?



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RE: eBay-Fragebogen

#19 von Bernd , 15.04.2003 16:03

ZITATZu der rechtlichen Geschichte nochmal:
In meinem Studium werde ich ziemlich stark mit Recht konfrontiert und da kann ich es mir nicht vorstellen, dass eine solche Klage (wäre dann ja wohl wegen "Vortäuschens falscher Tatsachen" durchkommt. Ich meine: die Beschreibung/Beantwortung müsste ja vollkommen vom Reellen abweichen, um da wirklich belastend zu werden, oder?[/quote]

Hmm - Keine Ahnung, aber ich bin auch kein Jurist.
Habe auch keine Vorstellung davon, wie viel bei einem gewonnenen Prozess für den Kläger "heraus springt".
Da diese Fälle aber immer wieder auftauchen, scheint es sich schon zu lohnen (genügend kriminelle Energie vorausgesetzt).

Und eine falsche Beschreibung ist schnell herbeigeführt: Du bestätigst per Email, dass die Optik ohne Kratzer und das Gehäuse ohne Dellen ist.
Der Gauner macht ein paar nette Kratzer rein und haut das Objektiv mal kurz an die Wand. Ein Kumpel bekommt ne Flasche Bier und bezeugt, dass die Macken bereits vorhanden waren - Fertig ist der Klagegrund /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />

Das mag jetzt übertrieben klingen, aber ich möchte nicht wissen, auf welche Ideen solche Spitzbuben sonst noch kommen.



 
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RE: eBay-Fragebogen

#20 von capy60 ( gelöscht ) , 15.04.2003 22:15

Also ich hatte noch nie Probs damit, bei Unzufriedenheit die Ware zurückzugeben und auch meinerseits, sie zurückzunehmen! Wo ist also das Problem? Fragen beantworten gerne, aber so einen Bogen, der mich eine halbe Stunde kostet, und für den ich, um ihn korrekt beantworten zu kännen, die Ware komplett zerlegen und wieder zusammenbauen müßte, nein danke. Da verzichte ich lieber auf einen Bieter mehr!



capy60

RE: eBay-Fragebogen

#21 von s.sentials , 15.04.2003 23:05

an Capy

Wo muss man denn bei den Fragen das Objektiv zerlegen? Und ich bin der Meinung, dass es nicht so viel Zeit beansprucht, wenn ich das was ich verkaufe wirklich kenne (wie schon gesagt, selbst eine kurze Gesamteinschätzung müsste auf dem Wissen über einzelne Bestandteile/Funktionen beruhen).

an Knofie

So könnte es laufen, aber das würde genauso gut gehen wenn der Anbieter nur eine Gesamteinschätzung abgibt (fehlerfrei - Topzustand - Optik 1a) - also daran kann's meiner Meinung nach nicht liegen.



Mittlerweile weiß ich nicht mehr ob ich den Fragebogen noch verwenden sollte - ich trau's mir schon gar nicht mehr, aber andererseits fühle ich mich nicht im Unrecht und halte es für machbar. Also werde ich den Bogen wohl weiterhin benutzen, vielleicht noch etwas verbessert nach den Erfahrungen hier.

Für weitere ANregungen bin ich gerne zu haben.



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RE: eBay-Fragebogen

#22 von Stefan E. Breit ( gelöscht ) , 16.04.2003 16:52

Zitat von s.sentials
Zu der rechtlichen Geschichte nochmal:
In meinem Studium werde ich ziemlich stark mit Recht konfrontiert und da kann ich es mir nicht vorstellen, dass eine solche Klage (wäre dann ja wohl wegen "Vortäuschens falscher Tatsachen" durchkommt. Ich meine: die Beschreibung/Beantwortung müsste ja vollkommen vom Reellen abweichen, um da wirklich belastend zu werden, oder?


Halllo,

es geht doch gar nicht drum ob berechtigt oder nicht.

Es geht doch darum, dass so etwas überhaupt Stress macht. Email hin, Email her, dann Rechtsanwalt einschalten...Briefwechsel, Kosten usw..

Ich habe schon den Eindruck dass manche Leute klagefreudig (er) /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" /> sind; man ja eine Rechtsschutzversicherung /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> .

Ob es dann überhaupt zur Verhandlung kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Mich nervt halt schon da Theater vorher. Den Anwalt mußte ich erst einmal einschalten; das muss ich auch nicht nochmal haben.



Stefan E. Breit

RE: eBay-Fragebogen

#23 von frankbothe ( gelöscht ) , 17.04.2003 08:44

Hallo,

als Verkäufer würde mich dieser Fragenkatalog etwas nerven. Allerdings habe ich meine bei ebay verkauften Objektive (und andere Artikel) stets sehr umfassend beschrieben, so dass potentielle Käufer ausreichend informiert gewesen sein müssen; es gab nur sehr wenige kurze Anfragen.
Wenn ich nach einem Objektiv Ausschau halte, dann stelle ich den Verkäufern auch Fragen. Jedoch frage ich in jedem Fall gezielt auf den Einzelfall bezogen. Daraufhin haben sich die Verkäufer noch nie genervt gezeigt.
Einen solchen mehr oder weniger pauschalen Fragenkatalog würde ich nicht verwenden!

Gruß
Frank



frankbothe

RE: eBay-Fragebogen

#24 von s.sentials , 17.04.2003 19:04

In meinem ersten Beitrag hier hatte ich ja geschrieben, dass ich Fragen, die ich für beantwortet halte, rausschneide.



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