RE: Objektivkauf in den USA

#16 von brain1107 ( gelöscht ) , 09.01.2006 14:06

ZITATBei Paketen ohne klare Rechnung muss ich immer beim Zoll antraben[/quote]

dazu kann ich aus meiner Erfahrung nur sagen, daß das nicht immer so ist. Kommt immer drauf an, werd das Paket vom Flughafen aus weiter Befördert. Ist es die Post, dann kommt es mit Sicherheit vor, daß man beim Zoll antraben muß (haben anscheinend noch immer genug Leute mit viel Zeit /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> ) ist es ein anderes Unternehmen, dann kann es vorkommen, daß dieses Paket ohne weitere Berechnung durch den Zoll durchkommt.
Hab es selbst schon ein - zwei mal erlebt, bei den Parfümbestellungen aus den Staaten. Und als ich dann den Zollbeamten darauf angesprochen habe, warum der eine verzollt und der andere nicht, da sagte er mir, daß könnte durchaus sein, daß die anderen Untermehmen keine Lust oder Zeit haben, daß dem Zoll zu melden und dann wird halt kurzum der Warenwert unter 40 € deklariert.



brain1107

RE: Objektivkauf in den USA

#17 von Mark , 09.01.2006 14:36

ZITATUnd als ich dann den Zollbeamten darauf angesprochen habe, warum der eine verzollt und der andere nicht, da sagte er mir, daß könnte durchaus sein, daß die anderen Untermehmen keine Lust oder Zeit haben, daß dem Zoll zu melden und dann wird halt kurzum der Warenwert unter 40 € deklariert.[/quote]

Wenn ich das so lese, könnte ich den Eindruck gewinnen, das dort jemand sitzt und Päckchen für Päckchen anschaut und prüft ob es zu verzollen ist oder nicht. Sollte der dann, so nach 16.00Uhr, keinen Bock mehr haben, ach was solls, dann gehen eben alle Pakete so durch...

Ganz so einfach ist es wohl nicht. Da die Pakete maschinell verarbeitet werden, ist da kaum Spielraum für "nicht so genau" oder ähnliches. Jedes importierende Postunternehmen fährt Stichproben, heißt der Inhalt wird mit dem was auf dem Paket angegeben ist abgeglichen. Der Umfang und die Mengen der Stichproben sind gestzlich festgelegt, daher wird sich jedes Postunternhemen (egal ob FedEx, USPS, UPS oder DHLWorldnet) genau an diese halten und gerade so viele Stichproben machen wie notwendig. Diese kosten nämlich viel Zeit und Geld.
Eine Umdeklarierung des Wertes ist definitiv nicht möglich, da dieser schon in Übersee aufgenommen wird, durch die amerikanischen Behörden.

Was ich klarstellen möchte ist das jedes Postunternehmen annähernd gleich vorgeht und sich zumindest dafür kaum ein Unterschied ergibt. Deklarierte Pakete gehen alle zum Zoll und da wird es dann interessanter der Zoll ist ebenfalls nicht verpflichtet jedes Paket zu öffnen, sie legen dann nur etwaige Nachzahlungen fest und fordern sie ein. Natürlich werden auch dort Stichproben gemacht, die setzen aber genau das Gegenteil zu den Postunternehmen an, hier wird so viel wie möglich kontrolliert.

Am Ende hat Dennis so ziemlich Recht, wie was und warum verzollt und besteuert wird, ist ziemlich schwammig und hängt vom bearbeitenden Zollbeamten ab. Neben den angegebenen Zollsätzen ist durchaus auch eine pauschale Besteurung möglich, je nach Beamten wird die aber genutzt oder auch nicht. Anders herum ist der Beamte auch durchaus befugt den Warenwert höher zu schätzen als auf der (möglicherwiese gefakten) Rechnung angegeben. Erlebt habe ich das aber noch nicht. Es hilft aber auf jeden Fall wenn man schon mal vor Ort war und "seinen" Zöllner kennt.

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RE: Objektivkauf in den USA

#18 von Dennis , 09.01.2006 14:55

Zitat von Mark
Neben den angegebenen Zollsätzen ist durchaus auch eine pauschale Besteurung möglich, je nach Beamten wird die aber genutzt oder auch nicht.


Soweit ich weiß, geht das aber nur bei "nicht kommerziellen" Sendungen, also nur Geschenken. Nicht bei gekauften Waren (ob neu, gebraucht oder ebay ist wurscht). Ich hatte das alles mal beim Zoll angefragt und irgendwo hier in einem älteren Thread geschrieben.



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RE: Objektivkauf in den USA

#19 von Dennis , 09.01.2006 15:05

So, Hab's gefunden: hier

Also, zusammenfassend:

Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert von EUR 45,00 frei, und werden bis zu einem Warenwert von EUR 350,00 pauschal mit 13,5% verzollt (da ist die EUSt schon drin). Kommerzielle Waren sind bis zu einem Warenwert von EUR 22,00 frei (bzw der Zoll wird nicht erhoben).



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RE: Objektivkauf in den USA

#20 von Mark , 09.01.2006 16:16

ZITATSoweit ich weiß, geht das aber nur bei "nicht kommerziellen" Sendungen, also nur Geschenken. Nicht bei gekauften Waren (ob neu, gebraucht oder ebay ist wurscht). Ich hatte das alles mal beim Zoll angefragt und irgendwo hier in einem älteren Thread geschrieben[/quote]

"kommerziell" meint hier nicht kommerziell in einem Ladengeschäft verkauft, sondern "zur kommerziellen Verwendung". Sprich wenn du vorhast das Objekt in Deutschland weiterzuverkaufen, kommerziell zu verwerten. Ist es für dich in der Endbstimmung vorgesehen, gilt es als nichtkommerziellle Sendung.
Ich habe schon einige "Stücke" auf diese Weise eingeführt, egal ob als Paket geschickt oder nach einem Flug in der Tasche. Ich habe es auch jeweils als für mich privat deklariert, nicht als Geschenk.

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RE: Objektivkauf in den USA

#21 von Dennis , 09.01.2006 17:47

Zitat von Mark
"kommerziell" meint hier nicht kommerziell in einem Ladengeschäft verkauft, sondern "zur kommerziellen Verwendung".


Ganz klar: Nein. Wenn ich eine Ware in einem Geschäft in USA bestelle und bezahle, und mir diese dann zugesendet wird, ist das eine kommerzielle Sendung. Die spätere Verwendung spielt hier überhaupt keine Rolle. Schließlich muss ich die 16%Umsatzsteuer immer bezahlen, egal ob ich eine Ware für den privaten Gebrauch oder für den Weiterverkauf beschaffe. Eine Geschenksendung oder nicht-kommerzielle Sendung ist eine Sendung, für die ich nichts bezahlt habe.



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RE: Objektivkauf in den USA

#22 von Mark , 09.01.2006 19:24

ZITATGanz klar: Nein.[/quote]

Tja, dann haben die Zollbeamten von denen ich diese Aussagen habe (und die sie ja auch praktiziert haben) wohl keine Ahnung. Schade eigentlich.

EDIT:

Ich habe das gerade npch einmal genau nachgelesen, das ist das Original Zitat der Seiten des Zolls:

ZITATDie Pauschalierung von Einfuhrabgaben
Für nichtkommerzielle Warensendungen ist unter Umständen die Einfuhrabgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen möglich.

Bei der Einfuhr von Waren

in Sendungen nichtkommerzieller Art,
deren Einfuhren gelegentlich erfolgt,
die von einer Privatperson in einem Drittland (ausgenommen Helgoland) an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden,
die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind,
die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhalten hat und
deren Wert den Betrag von 350 EUR nicht übersteigt,
können die Einfuhrabgaben nach pauschalierten Sätzen erhoben werden.

Für die Feststellung, ob Pauschalierungsgrenzen eingehalten oder überschritten werden, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. So kann beispielsweise bei einer aus Rumänien versandten Kleinbildkamera im Wert von 357 EUR nicht die enthaltene Mehrwertsteuer (Steuersatz 19 Prozent) in Höhe von 57 EUR abgezogen werden, um diese Ware innerhalb der Pauschalierungsgrenze von 350 EUR zum pauschalierten Abgabensatz einzuführen.[/quote]

Zittat von www.zoll.de.

Das gibt Dennis absolut Recht. Nur bestärkt das eigentlich mein Empfinden das die Bezollung manchmal sehr wirkührlich und je nach Zollbematen gehandhabt wird. Ich habe ein Objektiv in der Tasche in Frankfurt durch den Zoll geschleußt zu dem ich den Wert per Rechnung von B&H nachgewiesen habe. Dasselbe mit einem Objektiv das ich per Post von Trisstatecamera bekommen habe. Beide sind pauschal verzollt worden.

Mark



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RE: Objektivkauf in den USA

#23 von Dennis , 09.01.2006 20:12

Zitat von Mark
Tja, dann haben die Zollbeamten von denen ich diese Aussagen habe (und die sie ja auch praktiziert haben) wohl keine Ahnung. Schade eigentlich.


Ähnlich wie das Steuerrecht, sind die Zollbestimmungen und Tarife ausufernd. Wer will da schon alles kennen.

ZITATdie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind,[/quote]
Das schließt mE übrigens den privaten, also nicht gewerbsmäßigen Verkauf mit ein.

ZITATFür die Feststellung, ob Pauschalierungsgrenzen eingehalten oder überschritten werden, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.[/quote]
Gut zu wissen.

ZITATIch habe ein Objektiv in der Tasche in Frankfurt durch den Zoll geschleußt zu dem ich den Wert per Rechnung von B&H nachgewiesen habe. Dasselbe mit einem Objektiv das ich per Post von Trisstatecamera bekommen habe. Beide sind pauschal verzollt worden.[/quote]
Glück gehabt! /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" /> Allerdings kannst Du ja auch den Wert eines geschenkten Objektives per Kaufbeleg nachweisen. Irgendjemand muss ja immer für das Geschenk bezahlen, idR der Schenker, also existiert auch eine Rechnung dafür. Auch, wenn es vielleicht wenig romantisch ist, sollte man im Ausland bei Geschenken nach der Rechnung fragen /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />

Auf der anderen Seite ist es eine gute Idee, sich von der Freundin im Urlaub ein Objektiv schenken zu lassen. Allerdings muss man es sich dann nach Hause schicken lasssen, denn bei persönlicher Einfuhr gilt mW die 175-Euro-Grenze. Hierbei ist noch die Teilbarkeit wichtig: Übersteigt der Warenwert die Freigrenze, wird nur bei teilbaren Waren die Freigrenze angerechnet, ansonsten entfällt sie und der Gesamtwert ist zu verzollen.



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RE: Objektivkauf in den USA

#24 von Mark , 11.01.2006 15:03

ZITATGlück gehabt!  Allerdings kannst Du ja auch den Wert eines geschenkten Objektives per Kaufbeleg nachweisen. Irgendjemand muss ja immer für das Geschenk bezahlen, idR der Schenker, also existiert auch eine Rechnung dafür. Auch, wenn es vielleicht wenig romantisch ist, sollte man im Ausland bei Geschenken nach der Rechnung fragen [/quote]

Ich habe Heute nochmal speziell deswegen mit dem Zoll gesprochen. Da hat man mir die Aussage im großen und ganzen bestätigt. Aber wie schon zu vermuten war, liegt die Auslegung ob etwas ein Geschenk ist oder nicht ziemlich im Ermessen des Beamten. O-Ton war "man kann sich ja auch selbst beschenken (Auge zukneifen)".
Zu den gezahlten Steuern, wer sich gut auf englisch verständigen kann, sollte sich die Rechnung schon auf dem amerikanischen Abflughafen korrigieren lassen. Denn sobald Gegenstände ausgeführt werden, ist die VAT erstattungsfähig. Ich habe das schon auf einen Tipp hin praktiziert, das erspart einiges an Aufwand, denn die Steuerrückerstattung aus den USA von Deutschland ist ziemlich nervenaufreibend. Der Gewinn dabei ist, das die amerikanischen Steuern für den deutschen Zoll nie erscheinen und so auch nicht mitberechnet werden.

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RE: Objektivkauf in den USA

#25 von Dennis , 11.01.2006 15:39

Zitat von Mark
…liegt die Auslegung ob etwas ein Geschenk ist oder nicht ziemlich im Ermessen des Beamten.


Eigentlich nicht, denn das ist ja in Deinem Zitat ganz klar definiert:ZITAT… gelegentlich erfolgt …
… die von einer Privatperson … an eine andere Privatperson …
… ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt …
… ohne irgendeine Bezahlung …[/quote]Beim deutschen Zoll würde ich da durchaus diskutieren.

ZITAT… sollte sich die Rechnung schon auf dem amerikanischen Abflughafen korrigieren lassen.[/quote]

Das ist wiederum eine gute Idee. Allerdings sollte man vorher schon im Geschäft fragen, ob sie eine Export-Rechnung ausstellen können und die VAT gleich gar nicht erheben.



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RE: Objektivkauf in den USA

#26 von binbald , 29.03.2007 12:01

ZITAt (Dennis @ 2006-01-09, 12:59) Zu berappen ist beim deutschen Zoll folgendes:

((Warenwert (lt. Rechnung /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> ) + Versandkosten) x Zollsatz) x 16% Einfuhrumsatzsteuer

Objektive 6,7%[/quote]

Noch einmal eine Nachfrage: nach obiger Formel müsste ich dann bei einem 900€ Objektiv (mit 100€ Versand) an den deutschen Staat nur folgendes berappen (auf inzwischen 19% korrigiert):
((900€ +100€ )*6,7%)*19%=12,73€

Ich dachte aber eher
((900€ +100€ )+(900€ +100€ )*6,7%)*19%=1067€ *19%=202,73€ (plus dann die 67€=269,73)

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Edit: kleiner Nachtrag in der Rechnung


--- Gruß, Michael ---


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RE: Objektivkauf in den USA

#27 von Peanuts , 29.03.2007 12:21

ZITAt (binbald @ 2007-03-29, 12:01) Ich dachte aber eher
((900€ +100€ )+(900€ +100€ )*6,7%)*19%=1067€ *19%=202,73€

Oder habe ich da was falsch verstanden?[/quote]
Scheint so. Du zahlst 269,73 Zoll plus Steuern. Du könntest allenfalls den Anteil der Versandkosten ab europäischer Grenze abziehen, aber den Kohl macht das nicht fett.


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RE: Objektivkauf in den USA

#28 von binbald , 29.03.2007 12:28

ZITAt (Peanuts @ 2007-03-29, 12:21) Scheint so. Du zahlst 269,73 Zoll plus Steuern.[/quote]

Danke, aber: plus Steuern? Was kommt dann noch dazu? Ich dachte die 19% sind dann schon die Steuer und die 67€ sind der Zoll...


--- Gruß, Michael ---


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RE: Objektivkauf in den USA

#29 von AlexDragon ( Gast ) , 29.03.2007 12:44

Habe gerade ein Obj. in USA, über die Bucht, gekauft und werde hier schreiben, wie das abgelaufen ist, wenn es denn da ist und das sollte in ca. 10 Tg. der Fall sein, da ich es mit PayPal bezahlt ist und es schon unterwegs ist!

LG

Alex /dirol.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dirol.gif" />


AlexDragon

RE: Objektivkauf in den USA

#30 von *mb* , 29.03.2007 13:36

ZITAt (binbald @ 2007-03-29, 12:28) ZITAt (Peanuts @ 2007-03-29, 12:21) Scheint so. Du zahlst 269,73 Zoll plus Steuern.[/quote]
Danke, aber: plus Steuern? Was kommt dann noch dazu? Ich dachte die 19% sind dann schon die Steuer und die 67€ sind der Zoll...[/quote]
Da gibt es wohl ein kleines Missverständnis:
"269,73 Zoll plus Steuern" soll heissen, dass 269,73 Euro der Gesamtbetrag für Zoll und Steuern ist.


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