RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#16 von Amsel1 ( gelöscht ) , 01.02.2006 01:22

Zitat von mts
Bitte den Verkäufer doch um die Zusendung eines Neugerätes,  denn das war ja abgebildet.


He, das wäre die geilste Lösung überhaupt! /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> ... Ich glaub aber nicht, dass ich das durchbekomme...



Amsel1

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#17 von poessi , 01.02.2006 08:50

Wenn in der Beschreibung nichts von mängeln, wie grösseren Kratzern, versandung und
abgebrochenn teilen steht, dann ist die sache eigentlich klar. Da könnte man sich
auch mit der ach so tollen Garantieausschlussklausel nicht rausreden,
weil bekannte Mängel nicht verschwiegen werden dürfen.
Wenn dann noch dazu ein neuwertiges gerät abgebildet ist sieht das schon so aus als
wäre da versucht worden das ganze besser aussehen zu lassen als es ist.

Nur ist es immer so eine sache ob man recht bekommt, wo man recht hat...

Ich drück dir jedenfalls die Daumen.

Ich hatte da auch mal einen fall, es ging um eine Dia-Leuchtplatte,
abgebildet war sie wie neu, beschrieben auch. Leichte gebrauchsspuren.
Ok darunter verstehe ich dann kratzer am rahmen oder so, was sich halt nicht
vermeiden lässt aber keine beeinträchtigung der funktion darstellt.
Was dann kam war schon ziemlich erschreckend.
Die Oberfläche der Platte war rauh und total verätzt, da war noch ein "eingeätzer"
Diastreifenabdruck zu sehen...
Kurz - in dem Zustand war sie unbrauchbar und hätte mir nur meine Filme versaut.
Also schrieb ich dem Verkäufer. Er redete sich dann erst raus, das jeder bei ebay
immer nur neuware erwartete und sowas. Dann "der ohnehin nicht davon ausging das
sie so gut wegginge" (der Preis war schon nicht hoch den ich bezahlte, aber für das
was ich bekam zuviel...) und mit der Beschreibung habe er sich eben keine mühe
gegeben weil er nicht dachte das es soviel interesse daran gäbe blablabla...
Ich sagte ihm das er aber genau das worum es ging eben nicht beschrieben hätte
und das wäre wohl kein zu großer Aufwand gewesen und schlug ihm dann vor das
er mir die hälfte zurücküberweist und ich mich bei Jobo um eine neue Plexiglasplatte
kümmere. Er sagte ja kein problem macht er...
Und dabei blieb es... es gab zwar noch einen kurzen Mailwechsel in dem er immer
wieder vertröstete, aber geld kam keins...
Mittlerweile ist er nichtmehr bei ebay (zumindet nicht unter dem namen) auf hilfe
von ebay braucht man dann auch nichtmehr zu hoffen u.s.w.

Später stellte sich noch heraus das einer der beiden Lampeninverter defekt war,
also hab ich da noch zwei Leistungstransistoren ausgetauscht (pfennigartikel, aber
ärgerlich wenn eigentlich alles in ordnung sein sollte.)

Ein Prozess lohnt sich bei dem geringen wert nicht, auch mit Rechtsschutz,
wenn ich die Zeit rechne die mich das kostet ist mir das den Ärger nicht wert.

Aber, ich glaub ich schreib ihm heute mal wieder... ;o) "Hallo hier ist dein
gewissen..." hehehe

Gruß,
Reinhard



 
poessi
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RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#18 von varagirl ( gelöscht ) , 01.02.2006 09:28

Hallo an alle,
oh man, dass mit der Z1 kann einem ja richtig leid tun.
Ich habe meine Z3 auch vor ein paar Tagen in Ebay ersteigert.
Jedoch hatte ich das Glück, dass meine Cam aus der Nähe kam.
Ich habe sie mir vor Gebotsende angeguckt und meine sah aus wie neu.
Der Typ hat sie super pfleglich behandelt.
Aber genau die Befürchtung hatte ich auch bei Cam's, die weiter weg kamen.
Entweder ersteigere ich eine defekte und die ist dann beim Versand geschrottet, oder ich erhalte überhaupt keine.
Ich würde mich zusätzlich noch bei Ebay beschweren, nützt zwar nicht viel, aber die schicken dann auch "nette" mails zum Verkäufer.

Varagirl



varagirl

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#19 von mseehuber ( gelöscht ) , 01.02.2006 12:36

Die EBAY Regeln und auch die Gesetze sind hier eindeutig und wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, dann ist hier von arglistiger Täuschung auszugehen. Man kann diesen Fall EBAY melden und kann zum Auschluß des Verkäufers führen.
Oder wie ich einmal im Ebay Forum gelesen habe, hat ein Rechtsanwalt so ein Teil ersteigert und hat es reparieren lassen und diese dem Verkäufer in Rechnung gestellt.

Das "wackelige" Objektiv ist völlig normal, hat aber auf die Bilder keinen Einfluss, da der Chip am Objektiv besfestigt ist.

Aber ein Kratzer am Objektiv ist ein erheblicher Mangel und man hätte die Kamera als Defekt deklarieren müssen.

Entweder der Verkäufer nimmt die Kamera zurück, oder aber dann auch die harte Tour mit Rechtsanwalt, Reparatur und Kostenerstattung.

Übrigens kann in einem solchen Fall die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Übrigens an meiner Z1 ist der Zoomhebel auch schon auf einer Seite abgebrochen, tut der Funktion aber keinen Abbruch.

Michael



mseehuber

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#20 von Amsel1 ( gelöscht ) , 01.02.2006 13:09

Hallo Ihr,
mal ne kurze Zwischenmeldung:

Die Verkäuferin hat mich angeschrieben, und meinte, der Hinweis darauf, dass die Kamera gebraucht ist, sei ihr ausreichend erschienen. Sie scheint noch nicht viel verkauft zu haben, habe ihr dann geantwortet, dass man ihr schlimmstenfalls sogar Betrug vorwerfen könnte...

Dann hat sie mir mitgeteilt, dass sie die Kamera auf zwei Urlaubsreisen dabeihatte, aber ohne Tasche: Damit ist alles klar: das arme Teil hat nackt und bloß in ihrem Rucksack an Schlüsseln, gesammelten Steinen und Handy gerieben und die kleinen Sandkörner aus dem Strandtuch haben sich fröhlich im Gehäuse eingenistet. So erkläre ich mir das ramponierte Gehäuse und die Macke im Objektiv. Die mir beigelegte Tasche habe sie erst später bekommen (die ist auch noch kaputt und viel zu groß für die Kamera -also kein wirklicher Schutz).

Habe ihr jetzt gegenseitige Rückgabe vorgeschlagen, dann soll sie die Kamera mal beim Fachmann reinigen lassen und dann kann sie sie ja erneut bei ebay anbieten. Aber nur unter Angabe des Zustands. Dann wird sicherlich niemand mehr bis 140 Euro raufbieten, aber das ist ihr Problem. sie hätte die Kamera ja auch gut behandeln können, dann könnte sie den Preis vielleicht bekommen.

mal gucken, was sie mir antwortet, Vielen Dank für Eure Ratschläge, die haben mir sehr geholfen, etwas sicherer aufzutreten, melde mich wieder, wenn es was neues gibt,

Grüße, Amsel



Amsel1

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#21 von Amsel1 ( gelöscht ) , 02.02.2006 13:36

Haha, Neuigkeiten von der Verkäuferin der Schrottkamera:

sie will das Teil nicht zurücknehmen, den sie meint, die Kamera sei technisch in Ordnung. Fragt sich nur, wie lange noch, denn bei der Behandlung trau ich der Objektivmechanik oder wie das da heißt nicht über den Weg. Sie drückt jetzt auf die Tränendrüse, von wegen Studentin und keine Kohle, Miete von dem Geld der Kamera bezahlt, könnte mir einen Teilbetrag am Ende des Monats rückerstatten, aber nicht die volle Summe - ich bleib dann auf dem Schrott sitzen, klasse!

Soll ich darauf eingehen, oder was ratet Ihr mir?

Ich hab auch keine Kohle zu verschenken, geschweige denn die Zeit, die ich mit Lamentieren verplemper. Und ich brauch dringend eine Kamera, weil ich meine Internetpräsenz auffrischen muss, damit ich dieses Jahr ein paar Aufträge reinbekomme...

Bin dankbar für Rückenstärkung :-)

lg, Amsel



Amsel1

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#22 von Zirkon , 02.02.2006 14:14

Zitat von Amsel1
Haha, Neuigkeiten von der Verkäuferin der Schrottkamera:

sie will das Teil nicht zurücknehmen, den sie meint, die Kamera sei technisch in Ordnung. Fragt sich nur, wie lange noch, denn bei der Behandlung trau ich der Objektivmechanik oder wie das da heißt nicht über den Weg. Sie drückt jetzt auf die Tränendrüse, von wegen Studentin und keine Kohle, Miete von dem Geld der Kamera bezahlt, könnte mir einen Teilbetrag am Ende des Monats rückerstatten, aber nicht die volle Summe - ich bleib dann auf dem Schrott sitzen, klasse!

Soll ich darauf eingehen, oder was ratet Ihr mir?

Ich hab auch keine Kohle zu verschenken, geschweige denn die Zeit, die ich mit Lamentieren verplemper. Und ich brauch dringend eine Kamera, weil ich meine Internetpräsenz auffrischen muss, damit ich dieses Jahr ein paar Aufträge reinbekomme...

Bin dankbar für Rückenstärkung :-)

lg, Amsel


Mit dem Anwalt drohen, wenn das nicht zieht einen Mahnbescheid über den Kaufpreis plus entstandene Unkosten durch den Anwalt beantragen lassen und das Teil zurückschicken. Spätestens dann dürfte sie kalte Füße bekommen.

Wo sie das Geld herbekommt ist nicht Dein Problem.



Zirkon  
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RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#23 von matthiaspaul , 02.02.2006 14:16

Zitat von Amsel1
Soll ich darauf eingehen, oder was ratet Ihr mir?


Ich bin in solchen Sachen meist kulant, wenn das Gegenüber deutlich ein Einsehen zeigt. Das heißt allerdings nicht, daß ich mich auf "faule Deals" einlassen würde, sondern nur, daß ich nicht nachtragend bin und Fehler verzeihe, wenn sich jemand wirklich bemüht, das Problem zu lösen.

Eine Kamera, wie von Dir beschrieben, hat praktisch keinen Wert mehr, insofern würde ich in diesem Fall einen Preisnachlaß nicht für gangbar halten, ohne daß Du am Ende der bist, der den finanziellen Verlust hat. Was Dir rechtlich zusteht ist klar: Rücktritt vom Kauf, Geld zurückfordern, inklusive Hin- *und* Rückporto, da der Verkäufer die Ware nicht ordentlich beschrieben und Mängel (das müssen nicht unbedingt nur echte technische Defekte sein) verschwiegen hat. Dabei unbedingt eine Frist setzen, bis zu der das Geld auf Deinem Konto sein muß. Hat der Verkäufer schon ein paar negative Bewertungen (oder ist überhaupt erst kurz dabei) und geht die Sache nicht voran, so würde ich auf die Kommunikation über das eBay-Portal umschwenken, denn da wird alles protokolliert, wer wann was gesagt hat. Ist ggfs. für den Käuferschutz wichtig. Du kannst Dich ja auch auf eine Rückzahlung in Raten einlassen, wenn die Verkäuferin Dir im Grunde ehrlich erscheint und Dir akute Geldsorgen glaubhaft versichern kann (davon sind ja wirklich viele betroffen), aber weitere Zugeständnisse würde ich an Deiner Stelle nicht eingehen. Wer Schrott verkauft, muß halt mit den Konsequenzen leben - soviel Intelligenz und Verantwortungsbewußtsein darf man auch von Studenten erwarten.

Und wenn dann alles nach Plan abläuft, und Du im Rahmen der Raten das Geld zurückbekommst, kann man auch durchaus noch eine positive Bewertung hinterlassen, denn erst wenn was schief läuft, zeigt sich, wer wirklich seriös ist. Wenn's aber nicht fluppt, dann ist auch die negative Bewertung nötig, die solltest Du aber nicht direkt als Druckmittel benutzen, denn das könnte man, auch wenn Du im Recht bist, als Erpressungsversuch interpretieren.

Ich mußte mich übrigens gerade in den letzten drei Monaten wieder verstärkt mit insgesamt fünf (! unseriösen eBay-Verkäufern auf einmal herumärgern, von denen sich drei leider als völlig lernresistent erwiesen haben. Das Übliche: Entweder die Ware ist gar nicht erst angekommen (und wahrscheinlich auch nie verschickt worden, weil der Preis zu günstig war) oder die Ware ist schwer defekt (deformiertes Gehäuse, Glasabsplitterungen, tiefe Kratzer, Objektivpilz), obwohl im Auktionstext explizit stand "guter Zustand, nichts defekt oder gebrochen". Da der eBay-Käuferschutz erst ab 25,- EUR greift, nützt einem das alles wenig - das Geld ist "futsch" und ließe sich höchstens über ein Verfahren wieder eintreiben... eBay hält sich da ziemlich raus und unternimmt nichts, außer einem zu schreiben, man möge doch bitte Anzeige bei der Polizei erstatten. Mein persönliches eBay-Fazit: Bei 5% aller eBay-Deals hat man echte Probleme (vorsätzlicher Betrug), bei 15-20% ist zumindest /irgendwas/ nicht ganz astrein (meist läßt sich das mehr oder weniger gut klären und eine gangbare Lösung für beide Seiten finden), der Rest ist okay, einige Transaktionen (vielleicht 15%) auch wirklich kaum zu toppen.

Viele Grüße,

Matthias



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RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#24 von Holger_Schmitz , 02.02.2006 14:18

Natürlich würde ich mich da nicht drauf einlassen, Stundentin, Tränendrüse oder hin und her.

Alleine der Sand im Objektiv/Getriebe zermahlt Dir innerhalb kurzer Zeit die Mechanik (ich kenne das von Geländewagen die im Schlamm versenkt wurden wo dann kein Öl gewechselt wurde und die Bauteile im Zeitraffer verschleißen).

Mit Kratzern im Gehäuse kann man ja notfalls noch leben und nicht jeder Kratzer auf dem Objektiv muß eine Auswirkung aufs Bild haben.

Der Begriff gebraucht ist jedoch sehr dehnbar ...

Gruß
Holger



Holger_Schmitz  
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RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#25 von Amsel1 ( gelöscht ) , 02.02.2006 14:55

@ Matthias

ich kaufe wirklich viel bei ebay und hatte bisher keinerlei Probleme, aber seit Anfang des Jahres gerate ich nur an faule Eier. Einmal bin ich auf einem nachporto sitzen geblieben, weil der Verkäufer zwar für ein versichertes Paket Porto und Geld für die Verpackung (ein bereits gebrauchter Pappumschlag) verlangt hat, aber ein Buch als Büchersendung verschickt hat, dabei einen Fehler gemacht hat, und die Post die Sendung nicht akzeptiert hat. Dieser Verkäufer hat erst mit mir rumdiskutiert und sich irgendwann einfach nicht mehr gemeldet, da habe ich dann eine fette schlechte Bewertung geschickt.
Und dann das jetzt... /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />

Ich werde wohl am Ende doch eine Meldung bei ebay machen müssen und dann gucken, ob sie etwas unternimmt, denn auf den Deal, das Geld erst Ende Februar zu bekommen, will ich mich nicht einlassen, ich muss eine neue Kamera kaufen, ich brauch das Ding dringend. Ausserdem hab ich dann womöglich nachher noch die Kratzer selber reingemacht.

@Holger
Ich habe ein paar Bilder mit der Kamera gemacht und kann auch nicht entdecken, dass sich der Kratzer auf dem Objektiv auswirkt, und klar könnte ich mit den Kratzern auf dem Gehäuse leben, wenn ich nicht diesen hohen Preis bezahlt hätte und mich betrogen fühlen würde. Hätte ich ja gewusst, wie der Zustand ist, hätte ich sie nicht ersteigert. Der Begriff gebraucht ist allerdings sehr dehnbar, aber es steht in den ebay-Grundsätzen drin, dass man Mängel nicht verschweigen darf.

Viele Grüße, Amsel



Amsel1

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#26 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 02.02.2006 15:21

@Amsel1

Regel Nr.1: Vergiß Hilfe von ebay
Regel Nr.2: Vergiß den Anwalt, unnötig und teuer

Einen Mahnbescheid kannst Du selbst erlassen, beim Amtsgericht hilft man Dir beim Ausfüllen, aber:

Ist bei der als Studentin nix zu holen, ist sowieso Sense - aber in diesem Fall hättest Du nicht noch zusätzlich die Anwaltskosten am Bein.
Und mit einem Mahnbescheid ist es ja nicht getan, zu einem Vollstreckungstitel brauchst Du anschliessend einen Vollstreckungsbescheid, erst dann kannst Du den Gerichtsvollzieher schicken. Legt sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, geht die Sache vor Gericht, auch das ist teuer, falls Du verlierst.

Nur zum Bluffen erscheint mir ein Mahnbescheid effektiver als ein Anwaltsschreiben, preislich dürfte sich das nichts nehmen.
Sorry, für die Ernüchterung, aber ob sich das rentiert...



Sonnenkind

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#27 von Holger_Schmitz , 02.02.2006 15:28

Der Tip von Sonnenkind ist nicht schlecht, der klappt auch bei den zum Glück sehr seltenen (deshalb habe ich wohl auch nicht daran gedacht) Zahlungsunwilligen Kunden von mir auch meist sehr gut.

Na ja berichte mal wie es ausgeht, ansonsten bewirkt ein persönlicher Besuch wenn man mal in der Nähe ist auch Wunder.

Gruß
Holger



Holger_Schmitz  
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RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#28 von Amsel1 ( gelöscht ) , 02.02.2006 15:33

@ Sonnenkind

So weit wollte ich auch gar nicht gehen... inzwischen hat sie mir gemailt, dass sie mir das Geld Anfang März zurückgeben kann... aber ob ich so lange warten will... und kann. Aber es klingt ja so, als würde sie eine Rücknahme akzeptieren.

Ich will nur vermeiden, dass es nachher heißt, ich habe die Kratzer selbst in die Kamera gemacht.

lg Amsel



Amsel1

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#29 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 02.02.2006 15:50

@Amsel1

Dann soll Sie Dir schriftlich oder per Mail (nicht am Telefon) einen Zahlungstermin nennen und den Rückzahlungsanspruch anerkennen!



Sonnenkind

RE: Dimage Z1 : Mist gekauft oder normaler Verschleiß?

#30 von Amsel1 ( gelöscht ) , 02.02.2006 15:59

@Sonnenkind

Soll ich die Kamera dann solange einbehalten, oder gleich zurückschicken?

tschuldigung, wenn ich nerve, aber ich bin im Moment total verunsichert, was das Richtige ist...



Amsel1

   


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