RE: Herstellergarantie

#1 von amadille ( gelöscht ) , 22.05.2005 12:54

Hallo Leute,

da ich grade ein Problem mit der Dimage F200 habe (das Objektiv fährt sich nicht mehr aus), frage ich mich, wie lang eigentlich die Garantie auf die Kamera ist?

Die ist jetzt 18 Monate alt und übers Internet gekauft, deshalb werde ich sie wohl einschicken müssen, oder? Fällt das noch unter Garantie?

Und was bedeutet Gewährleistungspflicht?
Falls jemand davon Ahnung hat, wäre ich für Antworten sehr dankbar!

Grüsse von
Amadille.



amadille

RE: Herstellergarantie

#2 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 22.05.2005 14:20

Zunächst mal muß ich erwähnen, daß ich kein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe bin und dies somit keine verbindliche Rechtsberatung sein kann und darf.

Zumindest für neuere Kameras liegt die Herstellergarantie von Minolta bei 1 Jahr.
Dies bedeutet vereinfacht, daß Fehler innerhalb dieser Zeit kostenlos repariert werden.

Etwas anderes ist die gesetzlich vorgeschriebene 2(!-jährige Gewährleistungspflicht für Neuware des Veräußerers (also der Onlineshop und nicht KoMi).
Innerhalb dieser Frist werden beim Kauf bereits vorhandene Mängel kostenlos behoben.
Problematisch daran ist, daß nur in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht beim Verkäufer liegt, daß der Mangel beim Kauf noch nicht (! bestanden hat. Danach muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

In der Praxis sieht es so aus, daß der Verkäufer in den ersten 6 Monaten das Gegenteil meist nicht beweisen kann und deshalb angenommen wird (ggf. durch das Gericht) daß der Mangel beim Kauf schon bestanden hat.

Für Gebrauchtware (und dort insbesondere bei Gebraucht-KfZ) bestehen andere Regeln,
was Gebrauchtwagenhändler und Privatpersonen vor enorme Risiken stellt.
Dies erklärt auch die 08/15-Sätzchen, die neuerdings alle unter ihre ebay-Angebote klatschen. Ob man die Gewährleistung damit wirklich wirksam ausschliessen kann?
Ich glaub's nicht.
Gewerblichen Händlern jedenfalls ist die Einschränkung der Gewährleistung verboten., es sei denn, die Ware wird als defekt verkauft.
Einen Gebrauchtwagen deshalb aber ausdrücklich als Schrott zu verkaufen, machen die Gerichte so auch nicht mit...

Hoffe, ich konnte Dir helfen!



Sonnenkind

   

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