RE: Dubai Preise

#16 von eugene g. ( gelöscht ) , 07.12.2004 23:57

Wenn Du Dich mit dem Gesetz nicht auskennst, solltest Du vielleicht nicht falsche Gerüchte hinsichtlich einer gesetzlichen Mitführungspflicht von Kaufquittungen von in Deutschland erworbenen Artikeln bei Auslandsreisen in die Welt setzen.
Diese oder eine ähnliche Pflicht gibts nur für verzollungspflichtige Artikel, die man auf der jeweiligen Reise erworben hat, und das vor allem deshalb, weil man damit die jeweilige Inlandssteuer des Reiselandes am ausländischen Flughafen zurückerhält (zumindest in manchen fortschrittlichen Ländern ist dies so) /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Du bist da wohl Opfer eine Zoll-Cowboys geworden.

Ich hatte da mal so einen Spinner bei der Ausreise aus Deutschland bei der Röntgenkontrolle, der wollte die unbenutzten Filme aus der Rolle ziehen und hatte seine glorreiche Tat schon gestenreich vorgeführt. Du glaubst gar nicht, wie schnell der still war ...

E.G.



eugene g.

RE: Dubai Preise

#17 von Mark , 07.12.2004 23:58

ZITATich war nur Opfer! Ob die Belehrungen dem Zollrecht entsprachen entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur 2,5 Std. aufgehalten worden und hätte in einem weniger günstigen Fall mindestens das doppelte der Zeit in Schriftverkehr opfern müssen. Ich will weder diesen (meinen) Fall als exemplarisch ansehen, noch sonstwie bewerten.[/quote]

Das halte ich für leicht übertrieben, der deutsche Zoll ist dazu ohne begründeten Eingangsverdacht gar nicht berechtigt. Eine Personenkontrolle muss vorher angemeldet werden und vom Diszilpinarvorgesetzten abgesegnet werden. Ich hätte (habe) nichts unterschrieben sondern nur den Fall meiner Rechtsschutzversicherung übrgeben.

Der deutche Zoll untersteht deutschem Recht, genau wie ich und nicht darüber. Das ist sehr wichtig zu wissen, das macht das Handling mit Zöllner die das irgendwie nicht verstanden haben viel leichter.

ZITATMeine Rede war eigentlich: Jungs, Achtung!, billig ist nicht gleich preiswert.[/quote]

Ganz einfaches Rechenbeispiel, eine Maxxum 7 kostet bei B&H ohne handeln 399$, macht 297€. Das rechnen wir +4% (Einfuhrzoll auf optisches Gerät), macht 309€. Das ganze dann noch +16% MwSt, macht 358€.

Ich bekomme also völlig legal eine völlig neue Dynax (maxxum) 7 für 358€. Ich diesem Falle ist preiswert auch günstig. Das hat aber mit deiner Horrorstory und den darin enthaltenen Unwahrheiten nichts zu tun. Denn dort ging es um Gestapomethoden die sicher nicht in Deutschland passieren. So schlecht und ungerecht wie von dir beschrieben ist der Zoll nicht.

Noch ein kleiner Hinweis, ich habe für einen Freund eine gebrauchte Dynax 7 für ungerechnet 249€ gekauft, diese brauche ich nicht mal anzugeben, den Waren bis zu einem Wert von 250€ brauchen nicht angegeben werden /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Icn deinem Fall wäre es wohl geschickter gewesen sich gut zu infromieren als so etwas zu verbreiten...

ZITATSorry, wenn ich dabei einige Fantasien gestört habe.[/quote]

Sorry, wenn ich deine Fantasie nicht für ware Münze nehmen kann. Denn so leichtgläubig bin ich nicht. Ansonsten kannst du meine Realitäten kaum stören.

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RE: Dubai Preise

#18 von steffens , 08.12.2004 08:31

ZITATden Waren bis zu einem Wert von 250€ brauchen nicht angegeben werden[/quote]

So viel? Waren das nicht 125 Eur (also früher 250 DM) ? Dann aber für alle neu eingeführten Waren zusammen, oder?



 
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RE: Dubai Preise

#19 von Thomas Schneid , 08.12.2004 09:27

Guten Morgen Leute,

es gibt sicherlich keine Verpflichtung, die Belege bzw. Kopien davon in der Fototasche mitzuführen. Es macht jedoch Sinn, da es bei Nachfragen am Zoll sicherlich lästig ist, mehrere Stunden für die Klärung festgehalten zu werden.
Ist ein Anfangsverdacht gegeben, kann der Zoll das durchaus tun; nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt.

Ich kenne mich da ein wenig aus! /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



 
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RE: Dubai Preise

#20 von steffens , 08.12.2004 10:15

So,
na dann /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />. Eine Sache, mit dem man sich den ganzen Ärger bei der Wiedereinreise ersparen kann (wenn man sehr viel Fotozeugs dabei hat) - man kann sich beim Zoll ein Formular holen, da wird vom Zoll dann dokumentiert was man ausführt und hat dann bei der Wiedereinreise kein Problem. Für eine "normale" Fotoausrüstung natürlich weitaus übertrieben! Aber wenn man zB plant in den USA Geräte zu kaufen doch sicher nicht schlecht ...

EDIT : Zollfreigrenze für Mitbringsel beträgt übrigens 175 Eur /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />.

Zoll Information



 
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RE: Dubai Preise

#21 von Mark , 08.12.2004 13:24

ZITATEDIT : Zollfreigrenze für Mitbringsel beträgt übrigens 175 Eur[/quote]

Laut Aussage des Zoll Hamburgs, sind es 250€. Ich habe die Kamera dort vorgezeigt und bin damit verabscheidet worden /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />. Vielleicht hat es dort Änderungen gegeben, ist schliesslich auch schon über 1 Jahr her ...

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RE: Dubai Preise

#22 von mredjumpsthegun ( gelöscht ) , 11.12.2004 20:05

Hallo Leute,

mich würde in diesem Zusammenhang mal was anderes interessieren:

Wie ist es denn, wenn man sich Kameras etc. als Geschenk aus den USA schicken lässt?

Gibts dann irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Zoll?


Vielen Dank für Eure Antworten,


Jens



mredjumpsthegun

RE: Dubai Preise

#23 von steffens , 11.12.2004 20:08

Ich glaube das hatten wie schon mal ...das sind so tolle Urban Myths ...auch Geschenke reisst der Zoll auf, und ja, auch für Geschenke muss man Zoll zahlen wenns einen Wert übersteigt.



 
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RE: Dubai Preise

#24 von JTH ( gelöscht ) , 11.12.2004 20:23

Wenn Dein "Geschenk" kontrolliert wird, wirst Du am Zolllöhnen nicht voerbeikommen. Die Zöllner am Frankfruter Flughafen (und da kommt nahezu alles aus Übersee an) sind in dieser Hinsicht echt ekelhaft (nach leidvollen Erfahrungen dort vor Ort habe ich jetzt neue Feindbilder). Da werden Zölle erhoben, deren Existenz bei anderen Zolldienststellen überhaupt nicht bekannt ist... /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" />

Der absolute Abschuss waren dieses Jahr 10% Strafsteuer zzgl 16% MWSt auf unseren neuen Zuchtkater, dessen Wert vom Zoll sehr großzügig geschätzt wurde, da dem Herrn vom Zoll der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis als viel zu niedrig angesehen. Zum geschätzten Kaufpreis wurden noch Luftfracht (bereits vorversteuert) und Transportbox und Flughafengebühren hinzugerechnet, so daß der Wert des Katers in astronomische Höhen katapultiert wurde und ich unterm Strich fast in Ohnmacht fiel als ich den Zollbescheid ausgehändigt bekam. Der Zöllner meinte dann ich könne ja einen Einspruch einlegen, aber bis zur Entscheidung bleibt die "Ware" eingelagert - für knappe 40€ am Tag.

Also habe ich mich am Bezahlschalter angestellt und der freundlichen Dame etwa 15 Minuten zugesehen, wie sie einen DIN A5 grossen Bogen Durchschreibepapier (Quittung) ausgestellt hat - normalerweise müsste der der Kugelschreiber bein Schreiben eintrocknen.

Andererseits habe ich mir auch schon aus den USA sündhaft teure Sonnenbrillen schicken lassen (Sammelbestellung), die völlig unbehelligt blieben /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />



JTH

RE: Dubai Preise

#25 von eugene g. ( gelöscht ) , 11.12.2004 20:38

Zu den Geschenken hätte ich noch eine Frage. Wie schauts denn mit echten und ehrlich gemeinten Geschenken aus;-). Beispielsweise wenn Verwandte aus den USA ein Geburtstagsgeschenk versenden. Zielen die Zollregelungen auf solche Geschenke ab oder geht es nur darum, fälchlicherweise als Geschenke beschriebene Warenlieferungen zu identifizieren. Wahrscheinlich letzteres, oder?

Wenn ich diese Details aus den vorrangegangenen Beschreibungen zur Arbeitsweise des Zolls lese, kommt mir der Verdacht, dass der finanzielle Schaden aus übertriebener Bürokratie grösser ist als der Nutzen, der durch Verhindern des Abwanderns der Kaufkraft ins Ausland angestrebt ist.

E.G.



eugene g.

RE: Dubai Preise

#26 von JTH ( gelöscht ) , 11.12.2004 20:55

Ich habe mir das mal von meinem Nachbarn (Zöllner) erklären lassen: Wenn der Wert der Sendung die Freigrenze (er nannte mir 150 &euro nicht übersteigt, so ist die Sendung Zollfrei. Übersteigt der Wert allerdings diese Grenze, so wird der Zoll auf den gesamten Warenwert erhoben.

Die echten Geschenke kommen i.a.R. nicht von Firmen. Da ist der Zoll ja auch nicht blöde. Die erkennen professionell verpackte Firmensendungen mit verbundenen Augen.



JTH

RE: Dubai Preise

#27 von Mark , 11.12.2004 20:56

Die Stichproben sind eigentlich recht willkürlich angelegt, was in meinen Augen ja eigentlich auch in Ordnung ist. Die "ernsten" Geschenke aus den USA müssen übrigens auch versteuert werden, warum auch nicht sie unterliegen derselben Steuergesetzgebung.

Es ist schon wegen der MwSt in deutschem Interesse möglichst viele Stichproben zu nehmen. Ich lächle hier immer schon still in mich hinein wenn die Leute hier im Bundesstaat New York darüber beschweren das sie mit 8.26% ja schon sooo viel VAT (Äquivalent zur MwSt) zahlen müssten, Nebraska hätte nicht mal 4.5%.
Die in den USA gezahlten Steuern bekommt man übrigens wieder zurück.

Ich bedaure es meist davon zu hören wie der deutsche Zoll arbeitet, ich habe und hatte schon die Gelegenheiten mit verschiedenen Zollbehörden weltweit zu arbeiten, aus beruflichen Gründen. Aber IMHO gestaltet sich das mit dem deutschen Zoll meist am schwierigsten, der Amtsschimmel regiert. Das haben uns auch viele unserer Geschäftspartner mitgeteilt, es gab und gibt desöfteren Schwierigkeiten.
Ein Beispiel dafür ist, ein amerikanischer Partner aht uns ein System zur Simulation für ein amerikanisches Projekt zur Verfügung gestellt, zeitlich begrenzt. Heisst es geht nach Ablauf des Projektes wieder zurück in die USA. Auf dem umgekehrteren weg ist es kein Problem von der Steuer und Zoll befreit zu werden und das sogar recht unbürokratisch. So ist Steuer und Zoll zu entrichten und können dann zur Rückerstattung beabtragt werden (was fast 4 Monate gedauert hat). Der Betrag um den es ging war nicht gerade marginal, weshalb einiges an Misstimmung zwischen uns und dem Zoll entstandt...

Mark



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RE: Dubai Preise

#28 von mredjumpsthegun ( gelöscht ) , 11.12.2004 21:06

Hi,

die Frage ist wohl nur, lässt mans drauf ankommen oder verzollt man es gleich ordnungsgemäß... "Strafzölle" sind bestimmt auch nicht so prickelnd...


Gruss,


Jens



mredjumpsthegun

RE: Dubai Preise

#29 von JTH ( gelöscht ) , 12.12.2004 06:58

Die Strafsteuer, die ich oben anführte, waren nicht etwa Strafe für das Nichtangeben der Zollpflicht. Es war ganz einfach der zusätzlich zur MWSt erhobene Einfuhrzoll, welcher derzeit auf Haustiere erhoben wird. Nicht daß ich jetzt im Falschen Licht dastehe, und irgend wer glaubt, daß ich den Zoll prellen wollte. Ich habe diesen Obolus halt nur "Strafsteuer" genannt - war vielleicht etwas mißverständlich.

Ich habe von Anfang an alle Angaben nach bestem Wissen gemancht.



JTH

RE: Dubai Preise

#30 von eugene g. ( gelöscht ) , 12.12.2004 11:38

Eine Strafe sind diese Zölle aber schon, auch wenn nicht immer nachvollziehbar ist, wer wann warum und auf welcher Grundlage bestraft wird. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />



eugene g.

   


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