RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#31 von TMi , 11.07.2008 09:38

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/s..._epassMstr.html


...seit wann bitte gibt es für Säuglinge Pässe, in denen biometrische Bilder benötigt werden. Der dürfte innerhalb weniger Monate nicht mehr aktuell sein


Das ZbR bgr kein BesR!


 
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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#32 von fwiesenberg , 11.07.2008 09:49

ZITAt (TMi @ 2008-07-11, 8:38) ...seit wann bitte gibt es für Säuglinge Pässe, in denen biometrische Bilder benötigt werden. Der dürfte innerhalb weniger Monate nicht mehr aktuell sein [/quote]

Ziemlich seit man Neugeborene nicht mehr in den Reisepaß der Eltern eintragen lassen kann.
Das muß etwa Ende 2007 gewesen sien. Den früheren Kinderausweis gibt es wohl seit Anfang 2006 nicht mehr. Einzige Alterative um der auch für Kleinkinder geltenden Ausweispflicht (im Ausland) nachzukommen ist der 6 Jahre gültige Kinderreisepaß. Ob der biometrische Bilder enthält weiß ich aus dem Kopf nicht mehr - spätestens mit dem ePass (für Kinder ab 13 Jahre) sind sie wohl nötig.


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Frank.


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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#33 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 11.07.2008 16:18

QUOTE (Itscha @ 2008-07-11, 9:13) Ich gehöre diesem geschmähten Personenkreis an. Deinen Schuh ziehe ich mir natürlich nicht an, wie schön Du ihn auch poliert haben magst.
Offensichtlich hast Du ein Problem mit "Obrigkeit", oder mit denen, von denen Du denkst, dass sie sich dafür halten.

Im übrigen hab ich grade mal versucht, ne Auskunft in Richtung der Fragestellung zu bekommen, aber "meine" Stadtverwaltung hat heute Betriebsausflug. Ich versuchs noch mal und werde eine "topfenfreie" Aufklärung sicher hinbekommen.[/quote]

Ich würde mich da nicht provoziert fühlen. Lex' Problem liegt doch auf der Hand:

Ein normal Denkender liest bei den Voraussetzungen für den Personalausweis "Paßbild" und anschliessend für den Reisepaß "biometrisches Paßbild" und folgert daraus richtig, daß für den Personalausweis also ein "normales" Bild ausreicht.

Lex dagegen hört dies durch einen Beamten bestätigt und folgert daraus, dass diese Auskunft -da sie ja von einem Beamten stammt- aufgrund des Berufsstatus des Auskunftgebers falsch sein muß.

Als "Beweis" meint er dann, Leute auffordern zu müssen, Belege (Mindestanforderung: Gesetzestexte) beizubringen, die aber negiert sein sollen und das im festen Wissen, daß so etwas nicht möglich ist.

Ich könnte ebensogut verlangen, dass mir als Beweis, dass Spinat in Käsekuchen nichts verloren hat, ein Rezept für Käsekuchen vorzulegen ist, in dem ausdrücklich steht. "Zutaten für Käsekuchen: Eier, Milch, kein Spinat, ..."

Genausowenig wird sich ein Gesetzestext finden lassen, in dem steht: "Voraussetzungen zur Beantragung eines Personalausweises: kein Biometrisches Paßbild". Wenn er das nicht kapiert oder kapieren will, müssen wir halt akzeptieren, daß eine Diskussion mit ihm sinnlos ist.

Sicher hat der Threaderöffner "walldorfstetter" meinen Hinweis längst zum Anlaß genommen, nochmals genau nachzufragen und ist von den ersparten Mehrkosten für "kein biometrisches Paßbild" mit seiner Süßen ein Eis essen gegangen... Dafür war mein Hinweis ja auch gedacht und nicht dazu eine Schlammschlacht gegen Beamte zu eröffnen. Ich weiß ja nicht, wie es in Österreich ist, aber hierzulande haben Polizisten, Sozialamtsangestellte und Straßenbahnfahrer sicher nicht mehr allzuviel zu lachen!


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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#34 von derrektor , 11.07.2008 20:41

ZITAt (Sonnenkind @ 2008-07-11, 15:18) Ich könnte ebensogut verlangen, dass mir als Beweis, dass Spinat in Käsekuchen nichts verloren hat, ein Rezept für Käsekuchen vorzulegen ist, in dem ausdrücklich steht. "Zutaten für Käsekuchen: Eier, Milch, kein Spinat, ..."

Genausowenig wird sich ein Gesetzestext finden lassen, in dem steht: "Voraussetzungen zur Beantragung eines Personalausweises: kein Biometrisches Paßbild".[/quote]
Eine halbwegs fähige Gesetzgebung gliedert eine Vorschrift zB so:
"Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausreise und Einreise
§ 3 Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen
§ 4 Staatsbürgerschaft
§ 4a Gewöhnliche Reisepässe für bestimmte Anlaßfälle
§ 5 Dienstpässe
§ 6 Diplomatenpässe
§ 7 Paßausstellung auf Antrag oder von Amts wegen
§ 8 Paßausstellung für Minderjährige
§ 9 Miteintragung von Minderjährigen
§ 10 Weitere Reisepässe
§ 10a Vorlage- und Meldepflicht
§ 11 Gültigkeitsdauer des gewöhnlichen Reisepasses
§ 11a Verkürzte Gültigkeitsdauer
§ 12 Gültigkeitsdauer der Dienstpässe und Diplomatenpässe
§ 13 Geltungsbereich
§ 14 Paßversagung
§ 15 Paßentziehung
§ 15a Abnahme des Reisepasses
§ 16 Behörden
§ 17 Entscheidungspflicht
§ 18 Paßersatz
§ 19 Personalausweise
§ 20 Sammelreisepässe
§ 21 Übernahmserklärungen
§ 22 Verfahrensbestimmungen für die Vertretungsbehörden; Instanzenzug
§ 22a Verwendung personenbezogener Daten anlässlich der
Antragstellung und in lokalen Anwendungen
§ 22b Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen der zentralen
Evidenz
§ 22c Zentrale Evidenz; Auskunftssperre und Löschung
§ 23 Bundes-Verwaltungsabgaben
§ 24 Strafbestimmungen
§ 25 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 25a Verweisungen
§ 25b Anhängige Verfahren
§ 25c Sprachliche Gleichbehandlung
§ 26 Vollziehung"

Man beachte, daß in der Republik Österreich beide Dokumente in DERSELBEN Vorschrift normiert sind. Von daher findet man sich in der Bestimmung wohl besser zurecht als in den kleindeutschen zersplitterten Vorschriften. Und, gegen den Vorwurf des Bashings: gerade die chronisch unterversorgten österreichischen BeamtInnen (und das meine ich ernst, sie sind zu schlecht besoldet) kennen sich sogar im ausländischen Recht meist besser aus, als zB die Damen und Herren in der dt. Botschaft.

Ich ergänze: Die speziell den Punkt >Lichtbild< behandelnde Passgesetz-Durchführungsverordnung findet sich im (österr.) BGBl. II Nr. 223/2006.


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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#35 von derrektor , 11.07.2008 22:51

ZITAt (hahe @ 2008-07-10, 16:37) Die Ausweise werden sowieso bald abgeschafft.
Wenn bereits bei der Geburt ein RFID-Chip eingepflanzt wird, braucht man keine Ausweise mehr.
Zur noch höheren Sicherheit wird auf die linke Pobacke noch ein Strichcode gelasert.[/quote]
Hmmm, ziemlich genau das müssen EU-Hund und EU-Katz seit Jahren, und vergleichbares müssen EG-/EU-Rinder seit Jahrzehnten über sich ergehen lassen -- könnte natürlich eine Testrakete gewesen sein, bis die EU-KonsumentInnen sich so daran gewöhnt haben, daß sie darum bitten werden, das auch zu bekommen
Die Verordnung (EG) 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, ABl. L 385 vom 29.12.2004, S. 1, dehnbar wie alle Brüsseler Spitzen, kann da schon noch als "Rechts"grundlage dienen.

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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#36 von Itscha , 11.07.2008 23:23

ZITAt (Sonnenkind @ 2008-07-11, 16:18) Ich würde mich da nicht provoziert fühlen. Lex' Problem liegt doch auf der Hand:[/quote]

Wir haben das inzwischen "wie unter Männern" geklärt Die Sache ist erledigt.

ZITATIch weiß ja nicht, wie es in Österreich ist, aber hierzulande haben Polizisten, Sozialamtsangestellte und Straßenbahnfahrer sicher nicht mehr allzuviel zu lachen![/quote]

Davon kannst Du ausgehen. Wenn man das richtige Dezernat hat -und das hatte ich die letzten 8 Jahre- , könnte man bisweilen am Stück ko**en. Aber lassen wir das. Deswegen gehe ich als Ausgleich z.B. fotografieren. Das hilft.


Gruß,

Itscha

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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#37 von fwiesenberg , 11.07.2008 23:41

ZITAt (Lex_Kandersfeld @ 2008-07-11, 20:41) Eine halbwegs fähige Gesetzgebung gliedert eine Vorschrift zB so:
...
[überflüssige Paragraphensammlung entfernt]
...

Man beachte, daß in der Republik Österreich beide Dokumente in DERSELBEN Vorschrift normiert sind. Von daher findet man sich in der Bestimmung wohl besser zurecht als in den kleindeutschen zersplitterten Vorschriften. Und, gegen den Vorwurf des Bashings: gerade die chronisch unterversorgten österreichischen BeamtInnen (und das meine ich ernst, sie sind zu schlecht besoldet) kennen sich sogar im ausländischen Recht meist besser aus, als zB die Damen und Herren in der dt. Botschaft.

Ich ergänze: Die speziell den Punkt >Lichtbild< behandelnde Passgesetz-Durchführungsverordnung findet sich im (österr.) BGBl. II Nr. 223/2006.[/quote]

So, nun sind wir alle schlauer, was die Regelungen in Österreich angeht. Allerdings bezweifele ich, daß dies mir oder gar dem Threadersteller in irgendeiner Form weiterhilft. ardon:

Eigentlich ist die Frage doch geklärt:
Personalausweis der BRD erfordert keine biometrisch optimierten Fotos; Reisepaß der BRD hingegen schon.


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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#38 von matthiaspaul , 12.07.2008 00:05

ZITAt (Lex_Kandersfeld @ 2008-07-11, 22:51) Hmmm, ziemlich genau das müssen EU-Hund und EU-Katz seit Jahren, und vergleichbares müssen EG-/EU-Rinder seit Jahrzehnten über sich ergehen lassen -- könnte natürlich eine Testrakete gewesen sein, bis die EU-KonsumentInnen sich so daran gewöhnt haben, daß sie darum bitten werden, das auch zu bekommen[/quote]
Wollen wir mal nicht hoffen, daß sich so ein Unfug durchsetzt (ich persönlich würde eher meine Staatsbürgerschaft ablegen, als mir einen Chip implantieren zu lassen). Aber wie immer gibt es Leute, die vor nichts zurückschrecken:

http://www.stern.de/computer-technik/techn...ahn/557017.html

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


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RE: Passbilder für biometrischen Ausweis

#39 von derrektor , 12.07.2008 00:15

ZITAt (fwiesenberg @ 2008-07-11, 22:41) So, nun sind wir alle schlauer, was die Regelungen in Österreich angeht.
(...)
Eigentlich ist die Frage doch geklärt:
Personalausweis der BRD erfordert keine biometrisch optimierten Fotos; Reisepaß der BRD hingegen schon.[/quote]
Halt, nicht gaaanz so schnell mit dem österreichischen Verwaltungsrecht --- ich hab doch das beste noch für mich behalten! Aber ich will es gerne kundtun:

Die PassG-DV normiert in ihrem mit "Personalausweis" überschriebenen § 15:

"Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten mit Ausnahme der §§ 11 bis 14 für Personalausweise mit der Maßgabe, dass auch ein nicht färbiges Lichtbild verwendet werden kann, sinngemäß."

Heißt im Klartext: § 15 ist eine Spezialität insbesondere zum § 4 der Vorschrift, der gilt (mit der "Maßgabe" und immerhin "sinngemäß", und dieser mit "Lichtbild" überschriebene § 4 lautet wiederum:

(1) Bei der Ausstellung des Reisepasses dürfen nur farbige Lichtbilder verwendet werden, die den Anforderungen der Verordnung (EG) 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, ABl. L 385 vom 29.12.2004, S. 1, insbesondere den geforderten Aufnahmemodalitäten und Qualitätsmerkmalen, entsprechen und die Identität des Passwerbers wiedergeben.
(2) Das vom Passwerber bei der Beantragung vorgelegte Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und muss seine Person zweifelsfrei erkennen lassen. Es ist in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat abzugeben. Für das Lichtbild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Das Lichtbild darf keine Beschädigung, Verunreinigungen oder unnatürliche Farben aufweisen.
(3) Das Lichtbild darf ausschließlich die Person des Passwerbers zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig. Der Hintergrund muss einfärbig hell sein und darf keine Muster aufweisen.
(4) Der Kopf der Person soll etwa 2/3 des Bildes einnehmen. Der Augenabstand muss zumindest 8 Millimeter betragen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen, die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.
(5) Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
(6) Soweit dies der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten indizieren, sind Abweichungen von Abs. 4 zulässig."

Meine Fachprüfung im Verwaltungsrecht liegt zwar gefühlte 250 Jahre in der Vergangenheit, aber nach meiner Interpretation heißt das:

"Ja, bitteschön, auch für den Personalausweis legst Du bitte ein biometrisches Fotobildl hin, es derf aber wenn Du willst schwoaz-weiß sein"


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