Flugdrohne im öffentlichen Raum - Panoramafreiheit

#1 von minoptorus , 08.09.2017 16:51

Hallo zusammen,

in den letzten Tagen habe ich in München mehrfach mit Cams ausgerüstete Flugdrohnen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten beobachtet (Königsplatz, Marienplatz).
Bedarf es dazu eine Genehmigung oder trifft dies nur zu, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden?
Ich wüsste auch gar nicht, bei welchem Amt man eine Genehmigung beantragen kann oder ob es so etwas überhaupt gibt.

Die Panoramafreiheit wurde u.a. durch das "Prinzessin Carolin-Urteil" von 2015 (Fotografieren innerhalb von halböffentlichen Räume, wie Gaststätten betreffend) stark eingeschränkt.
Meines Wissens und gilt diese nur noch bis zur "menschlichen Greifhöhe" und im öffentlichen Bereich (zumindest innerhalb von D - ansonsten leider wieder länderspezifisch sehr unterschiedlich).

Wenn man bei einem Rundflug Luftbilder schießen wollte, so hat man vor ca. 10-15 Jahren meistens für wenig Geld direkt am (Feld-)Flughafen eine Kurzzeit-Lizenz bekommen.
Diese Fotos konnte man frei geben lassen und dann auch mit einem Vermerk auf dem Bild ("Freigabe durch... Luftbild-Nr...) veröffentlichen (wie man es von alten Postkarten kennt).
Merkwürdigerweise braucht man heute aber gar keine Luftbilderfreigabe mehr.

Wie sind eure Erfahrungen?
Welche Aspekte muss man hier noch berücksichtigen?

Heinz


fotografieren heißt die Regeln verletzen (Robert Doisneau)


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