RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#1 von MissSilver ( gelöscht ) , 08.08.2009 10:55

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich mit meiner ersteigerten Konica Minolta Dimage X1 ein Problem habe.
Leider lässt sie sich nur manchmal einschalten, die anderen Male muss ich den Akku herausnehmen und wieder neu einsetzten.
Für mich ist das natürlich sehr umständlich, deshalb hoffe ich, dass ihr eine Lösung für das Problem kennt.
Aso, am Akku kann es eigentlich kaum liegen, das Problem kommt mit beiden getesteten Modellen vor.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


MissSilver

RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#2 von matthiaspaul , 08.08.2009 11:51

Willkommen im Minolta-Forum!
ZITAT(MissSilver @ 2009-08-08, 10:55) Leider lässt sie sich nur manchmal einschalten, die anderen Male muss ich den Akku herausnehmen und wieder neu einsetzten.[/quote]
Wenn Du sicher bist, daß es nicht am Akku liegt (Spannung an den Klemmen überprüfen) und die Akkukontakte sauber sind, dann gibt es eigentlich keine weiteren Störquellen, die Du selbst beseitigen könntest.

Möglicherweise gibt es ein Kontaktproblem am Hauptschalter, aber es kann auch ein Wackelkontakt (Kabelbruch, Haarriß oder kalte Lötstelle) in der Elektronik vorliegen, vielleicht gibt es auch ein elektromechanisches Problem, das verhindert, daß die Kamera die Initialisierungsphase durchläuft (aber dann würde wohl zumindest für einen kurzen Moment irgendwas zu hören oder zu sehen sein). Solche Fehler kann nur der Service (Runtime Contract in Bremen, siehe unser Werkstattadressen-Thread: http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=9205) beheben, aber das wird dann schnell teuer.

Deshalb würde ich Dir als Alternative zur kostenpflichtigen Reparatur dazu raten, die Kamera bei Deinem eBay-Verkäufer zu reklamieren, sofern der Kauf gerade erst stattgefunden hat. Wenn er Dir die Kamera nicht als defekt verkauft hat oder auf diesen Fehler hingewiesen hat, darfst Du davon ausgehen, daß die Kamera funktionstüchtig ist, und mit dem von Dir beschriebenen Fehlerbild ist sie das nicht. Der Verkäufer darf Mängel der Ware nicht verschweigen.
Darüberhinaus besteht sogar ein Gewährleistungsanspruch Deinerseits gegenüber dem Verkäufer, sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt oder er - als privater Verkäufer - eine solche nicht ausgeschlossen hat. Aber da es natürlich immer vorkommen kann, daß ein gebrauchter Artikel zufällig kurz nach der Ankauf ausfällt, sollte man hier fair sein und nicht nach Wochen oder Monaten noch etwas einzufordern versuchen, was der Verkäufer realistischerweise nicht verursacht hat und nicht gewußt haben kann.
Von der Gewährleistungsfrage unabhängig muß die Kamera aber im beschriebenen Zustand sein, wenn sie geliefert wird, ansonsten kannst Du vom Kauf zurücktreten, da Dir nicht das geliefert wurde, was Du gekauft hast - das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Verkäufer Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hat.
Wenn Du also weißt, daß der Defekt schon beim ersten Test existiert hat, dann würde ich mich an den Verkäufer wenden.

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
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--Bertrand Russell

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RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#3 von MissSilver ( gelöscht ) , 08.08.2009 12:22

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ich denke, eine kostenpflichtige Reparatur würde sich nicht lohnen, da die Kamera nicht wirklich teuer war.
Das mit der Gewährleistung fällt aus, da es ein privater Verkäufer war, allerdings habe ich die Kamera erst gestern bekommen. Von dem her werde ich mich wohl um einen Umtausch bemühen müssen, da die Kamera als funktionstüchtig beschrieben wurde.

Vorher werde ich mal die Spannung überprüfen. Dafür müsste ich aber wissen, wie hoch sie denn sein sollte (sorry, ich kenne mich in diesem Gebiet nicht wirklich gut aus).


MissSilver

RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#4 von matthiaspaul , 08.08.2009 13:24

ZITAT(MissSilver @ 2009-08-08, 12:22) Ich denke, eine kostenpflichtige Reparatur würde sich nicht lohnen, da die Kamera nicht wirklich teuer war.[/quote]
Das befürchte ich auch.
ZITATDas mit der Gewährleistung fällt aus, da es ein privater Verkäufer war, allerdings habe ich die Kamera erst gestern bekommen.[/quote]
Wie gesagt, auch ein privater Verkäufer ist normalerweise gewährleistungspflichtig. Allerdings kann ein privater Verkäufer eine solche Gewährleistung ausschließen. Das muß dann aber explizit getan werden, z.B. durch einen entsprechenden Hinweis im Auktionstext. Ein gewerblicher Verkäufer kann eine Gewährleistung hingegen prinzipiell nicht ausschließen und entsprechende Klauseln im Auktionstext wären unwirksam.
ZITATVon dem her werde ich mich wohl um einen Umtausch bemühen müssen, da die Kamera als funktionstüchtig beschrieben wurde.[/quote]
Okay, dann ist der Fall doch glasklar. Dann würde ich sofort den Verkäufer informieren, daß die Kamera offenbar nicht richtig funktioniert und Du deshalb vom Kauf zurücktreten möchtest, da die Kamera damit nicht der Beschreibung entspricht.
ZITATVorher werde ich mal die Spannung überprüfen. Dafür müsste ich aber wissen, wie hoch sie denn sein sollte[/quote]
Beim NP-1 handelt es sich um einen Lithium-Ionen-Akku mit einer einzelnen Zelle. Deshalb müßte die Spannung irgendwo 2,9V (komplett leer) und 4,5V liegen.

Viele Grüße,

Matthias


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RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#5 von MissSilver ( gelöscht ) , 08.08.2009 13:31

Nochmal Danke Matthias.

Ich habe die Kamera jetzt meinem Vater mitgegeben, da er das gleiche Modell hat und nun wird er seinen Akku ausprobieren. Sollte auch dies scheitern, so werde ich dem Verkäufer mitteilen, dass die Kamera defekt ist, dass sie nicht richtig funktioniert weiß er schon. Ich habe aber eigentlich gehofft, dass sich das Problem schnell wieder beheben lässt...
Leider hat der Verkäufer Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, aber normalerweise sollte dies ja nicht gelten, wenn die Kamera nicht der Beschreibung entspricht.
Ich hoffe, ich habe das alles schnell geklärt und finde bald eine funktionierende Kamera


MissSilver

RE: Dimage X1 lässt sich nur manchmal einschalten

#6 von matthiaspaul , 08.08.2009 14:08

ZITAT(MissSilver @ 2009-08-08, 13:31) Leider hat der Verkäufer Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, aber normalerweise sollte dies ja nicht gelten, wenn die Kamera nicht der Beschreibung entspricht.[/quote]
Ja, völlig unabhängig davon, was da steht und was davon ggfs. wirksam oder unwirksam ist (Garantie und Gewährleistung sind z.B. schon mal zwei unterschiedliche Dinge), ist ein Verkäufer gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Mängel der Ware nicht zu verschweigen. Wenn er keine Ahnung vom Zustand hat, darf er nicht schreiben, daß die Kamera in Ordnung ist, sondern kann sie höchstens noch als defekt oder ungetestet verkaufen. In der Regel wird auch eine fehlende Zustandsbeschreibung als implizite Aussage "funktionstüchtig" ausgelegt, denn als Verkäufer darf man davon ausgehen, daß jemand, der etwas verkauft, weiß, was er verkauft und insofern den Zustand (wenn auch vielleicht nicht in jedem Detail) kennt - und da Mängel nunmal genannt werden müssen... Ob man es aber bei fehlender Zustandsbeschreibung darauf ankommen läßt, ist eine andere Frage - ich nehme normalerweise Abstand von solchen Angeboten.

Natürlich kann ein privater Verkäufer ausschließen, daß jemand, nur, weil er es sich plötzlich anders überlegt, einen Artikel einfach so zurückgeben kann. Das wäre ja sonst auch unfair dem Verkäufer gegenüber.
(Einschub: Ein gewerblicher Anbieter kann das nicht, wenn Du den Artikel im Internet oder per Telefon gekauft hast. Hier hast Du (fast) immer die Möglichkeit, die Ware bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware und Belehrung durch den Händler über Deine Rechte (je nachdem, was später eintrifft) ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das gilt auch bei eBay-"Auktionen", da sich dabei nicht um Auktionen im eigentlichen Sinne handelt. Kaufst Du einen Artikel beim "Händler um die Ecke" über die Theke, dann gibt es ein solches Umtauschrecht nicht.)

Umgekehrt ist der Verkäufer verpflichtet, auch das zu liefern, was er angepriesen hat. Und wenn er Dir eine nicht funktionstüchtige Kamera schickt, dann ist das eben nicht die Kamera, die er beworben hat, ganz genauso, als hätte er Dir einen falschen Artikel geliefert. In so einem Fall kannst Du immer vom Kauf zurücktreten, denn der Verkäufer wird Dir das, was er beschrieben hat, ja nicht liefern können, kann also seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Da in diesem Fall das Verschulden auf Seiten des Verkäufers liegt, muß er sogar die Protokosten in beiden Richtungen übernehmen, denn Du kannst ja nichts dafür, wenn er einen Fehler macht und die Ware nicht richtig testet oder beschreibt.

(Wieder anders sieht es aus, wenn die Ware auf dem Postweg beschädigt wird oder verloren geht. Dafür kann ja der Verkäufer nichts (außer bei schlechter Verpackung).)

Ansonsten wünsche ich Dir auch, daß Du bald zu einer schönen Kamera kommst - laß mal was von Dir hören. :-)

Viele Grüße,

Matthias


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