RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#1 von Uwe-F ( gelöscht ) , 10.09.2004 08:14

Hallo!

Heute habe ich mich registriert und stürze gleich mit einer Frage in dieses Forum.

Eine konkrete Frage zum Fotorecht::

Darf ich
a) einen LKW (oder auch einen Bus) auf öffentlichen Straßen formatfüllend fotografieren und
b) dieses Bild auch veröffentlichen?

Ich suche schon seit einigen Tagen im Netz. Dort finde ich allerdings nicht die richtigen Infos zum Fotorecht (nur fotografieren von Personen und Gebäuden).

Auch ein entsprechender Link wäre hilfreich. Vielen Dank.

Uwe



Uwe-F

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#2 von ingobohn , 10.09.2004 09:25

Die Diskussion hatten wir erst gestern oder vorgestern. Benutze mal oben rechts den SUCHEN-Button und gib als Stichwort "Urheberrecht" oder "Copyright" ein.
Obacht: bitte beim drop-down Feld in der Suchmaske "letzte 30 Tage" durch "alle" ersetzen.

Willkommen im Forum. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />



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RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#3 von Uwe-F ( gelöscht ) , 10.09.2004 09:51

Habe ich gelesen, auch alle Links beachtet. Gerade diese Frage wurde aber nicht beantwortet. Ich habe die Rechte an dem Bild wenn ich ein Fahrzeug fotografiere. Aber, darf ich das fotografieren und auch veröffentlichen? Das Fahrzeug ist nicht mein Eigentum. Auf einer Seite war ein Hinweis - es ging um Fotos von Tieren. Die Aussage: der Besitzer des Tieres muß zustimmen. Allerdings stand nicht dort ob Haustiere gemeint waren oder z.B. das Pferd auf einer Wiese.
Daher hier meine Anfrage - aber konkret bezogen auf Fahrzeuge.

Gruß Uwe



Uwe-F

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#4 von Marko S. ( gelöscht ) , 10.09.2004 09:55

Solange besitzanzeigende Details (Nummernschild ö.ä.) nicht enthalten sind wird das kein Problem sein. Weil schon eine Identifizierung kaum möglich ist ...

Bei stark modifiziersten Modellen ist das natürlich etwas anderes ...



Marko S.

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#5 von Guido-Schweiz ( gelöscht ) , 26.09.2004 14:12

ZITATSolange besitzanzeigende Details (Nummernschild ö.ä.) nicht enthalten sind wird das kein Problem sein. Weil schon eine Identifizierung kaum möglich ist ...

Bei stark modifiziersten Modellen ist das natürlich etwas anderes ...[/quote]
Ich gebe soweit Marko s. recht. Anders sieht es aus wenn du damit Werbung machen möchtest. Z.B. Schweizer Lotteriegesellschaft und Ferrari! Da müsstest du natürlich die rechtlichen Dinge vorerst mit der Automarke abklären. Mir ist bekannt, dass dort diesem Thema zuwenig Beachtung geschenkt wurde und dann plötzlich Probleme mit Ferrari entstanden sind, die aber in der Zwischenzeit geregelt wurden.



Guido-Schweiz

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#6 von Zoomer , 26.09.2004 16:04

Ich habe seit kurzem ein schönes altes MG-Modell erwischt, dass mir entgegenfuhr. Das Bild ist recht gut geworden, aber die Insassen sind, obwohl sie beide Sonnenbrillen tragen ziemlich scharf geworden. Die Autonummer konnte ich schon wegstempeln. Habe dann zusätzlich versucht, die Gesichter unscharf zu machen, was dann aber das Bild sofort grob stört. Tja, und deshalb fehlt this old MG in unserer Galerie. Da ist wohl nix zu machen.
Gruss Zoomy



Zoomer  
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RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#7 von Kwashiorkor ( gelöscht ) , 27.09.2004 01:49

Das ist mal ne interessante Frage, denn ich möchte demnächst, um mein geschundenes Konto etwas aufzufüllen, Abzüge von Dias, die ich gemacht habe, verkaufen. Dabei habe ich auch an Fotos von Autos von Oldtimertreffen gedacht. Wie sieht es da aus? Kann ich das rechtlich gesehen machen oder müsste ich erst Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen?

Alles unter der Annahme, dass man den Besitzer auf dem Foto nicht erkennt.



Kwashiorkor

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#8 von Reklov , 27.09.2004 02:03

Ich habe da auch so ein Bild als Beispiel: Meister Auto

Muß ich jetzt den Verein Fragen? Den Besitzer? Oder den Sponsor?

Obwohl von den Besitzer habe ich die Rechte!
Und mit der Veröffentlichung hier sitze ich wohl schon mit ein Bein im Knast /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> wenn der Verein es sieht und nicht Zustimmt!

Nein nun mal im Ernst! Wie ist die Rechtslage wohl in diesen Fall?

Gruß Reklov



 
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RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#9 von JTH ( gelöscht ) , 27.09.2004 08:32

Ich kann mir nicht vorstellen, daß gegen diese Veröffentlichung etwas entgegensteht. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild (dies gilt aber m.W. nur für Personen). aber dieses "Selbstdarstellungsrecht" auf Sachen auszudehnen, ist doch etwas weit hergeholt.

Ich kann mich an den ein oder anderen Fall erinnern, als ähnliche Sachverhalte (Bilder von Sachen) zur Anzeige gebracht werden sollten, aber dies vom Staatsanwalt abgelehnt wurde.

I.S. eines Oldtimertreffens, gibt m.E. der Besitzer mit der öffentlichen Zurschaustellung seinen Willen Kund, daß alle dieses Auto sehen sollen.

Es geht soweit, daß in einem mich betreffenden Fall eine Katzenzüchterin mit einem von Ihr gefertigten Bild meines Katers (Welcher früher in ihrem Betitz war) für Ihre Zucht wirbt, und ich auch nichts dagegen tun könnte (und auch nicht will).


mfG Martin



JTH

RE: Fotorecht - Fotos von Fahrzeugen

#10 von Uwe-F ( gelöscht ) , 27.09.2004 09:06

Hallo!

Das ist alles nicht so einfach (leider). Ich habe weiter gesucht und gefragt. Eine interessante Auskunft habe ich bekommen (hier drei Absätze daraus – bitte nicht schlagen wegen der Länge):

- den vollständigen Text kann man als doc-Datei hier bekommen: http://www.schotthoefer.de/ -

Versammlungen:

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ebenfalls ohne Genehmigung der abgebildeten Personen verwendet werden. Voraussetzung ist, daß bei diesen Bildern z.B. von Trachtenzügen, Demonstrationen und ähnlichen Vorgängen in der Öffentlichkeit das Geschehen als solches und nicht die abgebildete Person im Vordergrund steht. Anders ist dies aber, wenn einzelne Personen aus einer derartigen Versammlung fotografisch "herausgegriffen" und in einer Vergrößerung einzeln dargestellt werden.

Motive

Werke, die sich - bleibend - an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen fotografiert oder gefilmt und die Aufnahmen auch veröffentlich und der Film gezeigt werden ( § 59 UrHg). Das gilt für Werke der bildenden Künste wie Denkmäler, Plastiken, Brunnen, Fassaden, Baukunst. Allerdings erstreckt sich dieses Recht nur auf die äußere Ansicht.

Das Recht bezieht sich auf alles, was von der Straße aus sichtbar ist und ein Benutzer von einem der Allgemeinheit zugänglichen Ort ( auch von zugänglichen Privatwegen) ohne besondere Hilfsmittel ( Flugzeug, Fernglas, Leiter) wahrnehmen kann.

Da ein von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus aufgenommenes Objekt sich bleibend an dieser Stelle befinden muß, fiel der verhüllte Reichstag nicht unter diese Ausnahme und konnte deswegen nicht von jedermann fotografiert und seine Abbildungen verwendet werden. Auch Schnee -plastiken oder Graffiti gelten in diesem Sinne als "bleibend" von ihrer Bestimmung her, auch wenn die Schneeplastik schmilzt und die Graffiti von einer Reinigungskolonne schnell wieder beseitigt werden. Nicht "bleibend" dagegen sind von ihrer Bestimmung her Gegenstände, die etwa in einem Schaufenster ausgestellt sind.

Tiere

Tiere werden nach deutschem Recht als "Sachen" behandelt, die in der Verfügungsgewalt ihrer Eigentümer stehen und selbst keine Rechte haben.
Das bedeutet auch, daß für die Anfertigung und Verwendung von Tieraufnahmen grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eigentümer notwendig ist, sofern es solche gibt. In der Regel dürfte es bei der Verwendung von Tieraufnahmen mit den Eigentümern nur wenig Probleme geben, es sei denn, es würde sich um ganz besondere Tiere handeln, wie ein sehr erfolgreiches Rennpferd oder um "Kommissar Rex".



Uwe-F

   


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