RE: Problem Sony Alpha DSLR-A100: Lärm?!

#16 von roseblood11 , 19.11.2011 23:29

Wenn die gelieferte Ware klar nicht der Beschreibung entspricht, ist das alles Sache des Verkäufers, inkl Rückporto. Und was er sich beim Vrsand geleistet hat, nennt man Betrug. Bei so einem Kollegen sollte dich erst gar nicht interessieren, "was er vorschlägt".
Ich würde ihn auf den bereits vollzogenen Betrug hinweisen, von ihm fordern, dass er entweder den kompletten Betrag inkl Rückporto überweist - bevor du die Kamera zurücksendest (! oder eben ohne Rückporto, wenn er einsieht, dass das Ding Schrott ist. Das Ganze mit sehr kurzer Frist und mit der Androhung, dass sofort, also ohne weitere Kontaktbemühungen deinerseits, rechtliche Schritte folgen, wenn das Geld nicht fristgerecht da ist.
Wenn das Päckchen äußerlich unversehrt war, würde ich das Wort "Transportschaden" nicht erwähnen. Wenn der Verkäufer es tut, stellt er sich selbst ein Bein, denn du hast für den Fall vermeintlich eine Versicherung bezahlt, er hat sie aber nicht abgeschlossen, sondern das Geld eingestrichen.

Ich verstehe immer nicht, warum mit solchen Leuten noch freundlich, oder auch nur zögerlich und abwartend umgegangen wird. Darauf setzen solche Leute doch bloß. dass die Kunden naiv genug sind, oder keinen Ärger wollen, den Aufwand scheuen etc. Dass der Mann dich wissentlich bescheißen wollte, ist doch mehr als offensichtlich. Selbst wenn der defekte Stabi wirklich ein Transportschaden ist, ist es Verschulden des Verkäufers, weil die Verpackung/die Versandart nicht die zugesicherte war. Außerdem bleiben der Betrug beim Porto und die zerkratzte Linse.

Allgemeiner Tipp für größere Geldforderungen o.ä.:
Nicht per Einschreiben schicken, denn das ist rechtlich eh nicht viel wert, sondern gleich per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das erzeugt einigen Druck, ist rechtsverbindlich (da kann der Verkäufer dann behaupten, was er will...) und kostet nicht allzuviel (unter 20€. Einfach das für den Wohnort des Verkäufers zuständige Amtsgericht ermitteln und dort bei der "Gerichtsvollzieherverteilerstelle" anfragen, wie das Prozedere genau ist. Rechtsanwälte nutzen diesen Weg ständig, bei Laien ist er leider kaum bekannt.


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RE: Problem Sony Alpha DSLR-A100: Lärm?!

#17 von kilosierra , 20.11.2011 09:06

Roseblood11,
Danke für Deine Antwort.
Ich gehöre auch zu den Leuten, die lieber freundlich sind, keinen Ärger wollen und Gerichte nur von aussen kennen.
Da ich vom Verkäufer noch keine Antwort habe, werde ich also Deinem Rat folgen.
Kerstin


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RE: Problem Sony Alpha DSLR-A100: Lärm?!

#18 von kilosierra , 03.12.2011 13:31

danke Roseblood11 für Deine Ermutigung
Ich habe den Rat befolgt und habe mein Geld zurückbekommen, der Apparat ist wieder weg.

Ich frage mich, ob es Leute gibt, die damit fotografieren und gar nicht merken, dass der Stabi nicht geht?
Immerhin war keine Anleitung dabei, ich habe sie aus dem Netz geholt und komische Geräusche müssen ja nicht unbedingt neugierig machen.

Na ja, ich versuche jedenfalls weiter für nicht teuer eine richtig funktionierende A100 zu finden, aber es besteht ja nicht wirklich Mangel an Angeboten.
Vielleicht schaffe ich es ja doch noch bis zu den Ferien.
Kerstin


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