RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#1 von matthiaspaul , 07.06.2009 18:56

http://www.sony.de/pressrelease/id/1243238807837
ZITATSony Deutschland wehrt sich erfolgreich gegen irreführende Internetangebote

02.06.2009

Im Kampf gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte, erwirkt die Sony Deutschland GmbH eine Unterlassungserklärung sowie eine einstweilige Verfügung gegen Internethändler.


Wie im Rahmen der Roadshow im Februar 2009 angekündigt, geht Sony Deutschland mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen irreführende Internetangebote sowie unter Verstoß gegen in Deutschland geltende rechtliche Bestimmungen eingeführte Produkte vor.

Aktuell konnte die Sony Deutschland GmbH gegen zwei Internethändler eine Unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken. Diese Unternehmen hatten ein Sony Produkt entweder ohne Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder ohne die zwingende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register bzw. unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie in ihren Online-Shops angeboten und die Produkte damit entgegen den in Deutschland geltenden maßgeblichen Bestimmungen vertrieben.

Jeffry van Ede, Geschäftsführer der Sony Deutschland GmbH kommentiert die rechtlichen Schritte folgendermaßen: "Um unsere zuverlässigen Handelspartner zu schützen, die durch den aggressiven widerrechtlichen Warenfluss stark beeinträchtigt werden und um unsere Konsumenten vor bösen Überraschungen beim Produktkauf zu bewahren, wird Sony Deutschland nun kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen. Internethändler, die auch künftig in unzulässiger Weise Sony Produkte anbieten, werden nun zu spüren bekommen, was ich unter konsequentem Handeln verstehe."

Neben der kontinuierlichen Nachverfolgung der internen Seriennummern, einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und intensiver Internetbeobachtung, wird Sony Deutschland zeitnah ein umfangreiches Partner-Autorisierungsprogramm umsetzen. Ziel ist, den qualifizierten beratenden Fachhandel sowohl stationär als auch online durch dezidierte Leistungskriterien beim Verkauf von Sony Produkten zu unterstützen und so nachhaltig die Produktqualität und den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherzustellen.[/quote]


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)

Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
f22t23963p245280n1.pdf

matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#2 von stevemark , 08.06.2009 22:38

Nun ja, wenn man die Preisunterschiede zwischen US- und D/CH-Objektiven betrachtet, wundere ich mich, dass solche Massnahmen nötig sind

*duckundweg"

Gr Steve


http://www.artaphot.ch


 
stevemark
Beiträge: 3.408
Registriert am: 13.09.2004


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#3 von matthiaspaul , 09.06.2009 01:13

Generell ist dazu zu sagen, daß ein echter Grauimport nicht illegal ist. Auch die Tatsache, daß in jüngster Zeit ähnliche Pressemitteilungen von Nikon, Canon, Sigma und Tamron ausgegeben worden sind, ändert daran nichts...

Illegal ist es, Waren aus dem Nicht-EU-Ausland einzuführen und dabei am Zoll "vorbeizuschleusen". Aber das ist dann auch kein Import, weder grau noch weiß, sondern Schmuggel. Illegal ist es auch, hier Waren in den Handel zu bringen, die gegen hiesige gesetzliche Vorgaben verstoßen (weil sie eben für andere Zielmärkte produziert wurden). Dazu könnten z.B. Rundfunkempfänger gehören, die den Empfang von Frequenzbereichen außerhalb der hiesigen Radiobänder zulassen oder Funktechnik, die auf Frequenzen arbeitet, auf denen sie hier nicht oder nicht ohne entsprechende Zulassung arbeiten darf. Oder Geräte, die den nationalen Sicherheitsbestimmungen, Gesundheitsanforderungen und Umweltschutzbestimmungen nicht genügen und/oder notwendige Prüfsiegel (z.B. CE-Zeichen) nicht aufweisen. In Deutschland müssen die Waren auch bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) gemeldet werden, bevor sie in den Handel gebracht werden. Im b2c-Markt müssen die Waren dafür auch mit dem WEEE-Logo gekennzeichnet sein, sofern deren Beschaffenheit dies zuläßt. Zuständig dafür ist der Importeur, d.h. normalerweise Sony Deutschland bzw. dessen Beauftragter. In anderen EU-Ländern gelten natürlich ganz ähnliche Bestimmungen. Beim Transfer von Waren innerhalb der EU sind zwar auch bestimmte Bestimmungen zu beachten, aber auch das ist schon deshalb kein Grauimport, weil es innerhalb der EU keine Importe gibt.

Wenn nun ein Händler Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ordnungsgemäß deklariert importiert (was impliziert, daß der Zoll die Waren inspiziert und deren Einfuhr abgesegnet hat), und wenn der Händler bei der Stiftung ear registriert ist, die in Verkehr gebrachten Mengen dort ordnungsgemäß meldet und sich am Entsorgungssystem beteiligt, und wenn der Händler auch keine irreführende Werbung betreibt, etwa indem er potentielle Kunden im falschen Glauben läßt, sie würden bei ihm deutsche Ware mit Sony Deuschland-Garantie kaufen, dann mag das Sony oder dem Fachhandel nicht in den Kram passen, aber es wäre meinem Rechtsverständnis nach immer noch absolut legal. Der Käufer solcher Ware muß sich halt nur darüber im Klaren sein, daß Sony Deutschland nur für Waren in Garantieleistung tritt, die sie selbst (oder dazu Bevollmächtigte) importiert haben, so daß der Käufer einen Problemfall nur über den jeweiligen Händler wird abwickeln können - sofern der Händler dann noch existiert. Aber meines Wissens darf der Hersteller zumindest die (kostenpflichtige) Reparatur solcher grau importierter Ware auch nicht verweigern, sofern sie baugleich der weiß importierten Ware ist.

Zugegeben, die oben genannten Voraussetzungen sind wohl nicht bei allen solchen Internet-Händlern gegeben, und es ist in meinen Augen absolut okay, daß gegen schwarze Schafe, die Schmuggelware verkaufen, sich nicht am Entsorgungssystem beteiligen oder die die Kunden irreführen, vorgegangen wird. Niemand möchte auf solche Windhunde hereinfallen.

Viele Grüße,

Matthias

EDIT: Überschrift und Beitrag leicht überarbeitet. Tatsächlich erwähnt Sony in der Presseerklärung den Begriff "Grauimport" und "Import" mit keiner Silbe. Genau diese Begriffe wurden aber in einigen News-Portalen (wo ich die Meldung zuerst gefunden hatte) verwendet, so daß ich den Begriff zunächst blind übernommen hatte. Insofern geht dieser Beitrag leicht am Thema vorbei...


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#4 von cbethge , 09.06.2009 09:37

ZITAT...
Neben der kontinuierlichen Nachverfolgung der internen Seriennummern, einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und intensiver Internetbeobachtung, wird Sony Deutschland zeitnah ein umfangreiches Partner-Autorisierungsprogramm umsetzen. Ziel ist, den qualifizierten beratenden Fachhandel sowohl stationär als auch online durch dezidierte Leistungskriterien beim Verkauf von Sony Produkten zu unterstützen und so nachhaltig die Produktqualität und den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherzustellen.[/quote]

Das Gefühl habe ich bei den Preisen auch manchmal, vielleicht sollte erstmal die Technik den Premium-Anspruch erfüllen.

Christian

PS: Bin recht zufrieden mit meinem Minolta-Sony Equipment, wenn es nicht auf Nachführ-AF und Fokusgeschwindigkeit ankommt.


cbethge  
cbethge
Beiträge: 603
Registriert am: 19.10.2005


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#5 von mts , 09.06.2009 11:43

ZITAT(matthiaspaul @ 2009-06-09, 1:13) Wenn nun ein Händler Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ordnungsgemäß deklariert importiert (was impliziert, daß der Zoll die Waren inspiziert und deren Einfuhr abgesegnet hat), und wenn der Händler bei der Stiftung ear registriert ist, die in Verkehr gebrachten Mengen dort ordnungsgemäß meldet und sich am Entsorgungssystem beteiligt, und wenn der Händler auch keine irreführende Werbung betreibt, etwa indem er potentielle Kunden im falschen Glauben läßt, sie würden bei ihm deutsche Ware mit Sony Deuschland-Garantie kaufen, dann mag das Sony oder dem Fachhandel nicht in den Kram passen, aber es wäre meinem Rechtsverständnis nach immer noch absolut legal.[/quote]Nicht ganz.
Die europäischen Sony-Töchter importieren die Produkte in die EU. Sony kann anderen Importeuren den Import verbieten. Hintergrund ist wohl das Markenrecht, soweit ich das im Kopf habe:
Sony gehört die Marke "Sony". Die Rechte an dieser Marke liegen bei Sony. Wenn Sony ein Produkt (an einen Händler) verkauft, erschöpfen sich ein Teil der Rechte an dieser Marke. Der Händler darf das Produkt dieser Marke weiterverkaufen. Das gilt aber nicht weltweit. Der deutsche Händler darf das Produkt in Deutschland kaufen, er darf es innerhalb der EU kaufen. Aber er darf es nicht, so wohl die allgemeine Rechtssprechung, aus Japan oder den USA kaufen.
ZITAT§ 24 MarkenG - Erschöpfung

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.[/quote]
Wer also als Händler Sony-Produkte kommerziell verkauft, nutzt die Marke Sony. Und beim (Grau-)Import aus den USA erschöpfen sich Sonys Rechte an der Marke nicht, Sony kann gegen den Importeur vorgehen. Unabhängig davon, ob er die Ware verzollt, Abgaben zahlt, irreführende Werbung betreibt. Beim Privatkauf in den USA sieht das freilich etwas anders aus.


mts  
mts
Beiträge: 3.087
Registriert am: 05.02.2003


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#6 von matthiaspaul , 09.06.2009 18:34

Das ist in der Tat ein neuer Aspekt, den ich nicht berücksichtigt habe. Danke, daß Du das eingebracht hast.

Meinem Verständnis nach beträfe das zwar nicht den Vorgang eines (Grau-)imports selbst, ergäbe sich aber als Konsequenz daraus, da der Importeur die Ware ja später auf dem Binnenmarkt in den Handel bringen möchte und in diesem Moment in Konflikt mit dem Markengesetz gerät, falls der Inhaber der Marke nicht damit einverstanden ist.

Nicht davon betroffen sollte allerdings der Import von Waren für den Eigenbedarf sein, sofern dabei nicht gegen andere Bestimmungen verstoßen wird.

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Sony geht gegen illegal eingeführte Waren vor

#7 von clintup , 10.06.2009 00:23

ZITAT(matthiaspaul @ 2009-06-09, 17:34) Nicht davon betroffen sollte allerdings der Import von Waren für den Eigenbedarf sein, sofern dabei nicht gegen andere Bestimmungen verstoßen wird.[/quote]

Das ist völlig richtig. Im schlimmsten Falle läßt Sony die Echtheit überprüfen, was zwar kein Geld, aber jede Menge Zeit kostet. Das bringt ihnen zwar nichts, ist aber eine Schikane, die den Kunden davon abhalten soll, im Netz und international zu kaufen. Diese Strategie verfolgt seit einigen Jahren zB. Seiko mit seinen Uhren, weil es die (echt und völlig okay) im Fernen Osten oft wesentlich billiger gibt oder - sehr häufig - überhaupt nur dort gibt. Einmal war eine Uhr für mich sieben Wochen unterwegs von Frankfurt (Zoll) über mehrere Stationen bis zu mir.


Gruß, clintup


 
clintup
Beiträge: 1.549
Registriert am: 11.04.2006


   

Home - Filmpremiere

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
| 2002- © so-fo.de | minolta-forum.de |
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz