RE: "Montagskamera"

#1 von knipser909 ( gelöscht ) , 14.12.2004 19:38

Hallo Leute.

Habe mir Anfang Oktober die Z2 gekauft. Habe sie heute nach der "zweiten" Reparatur zurückerhalten.
Beim ersten Mal ging der Blitz nicht (siehe älteres Posting von mir).
Eingeschickt, wiederbekommen, = totale Arbeitsverweigerung der Kamera.
Wieder eingeschickt, zurückbekommen, immernoch defekt. Blitz geht wieder nicht.
Und dann diese ewig langen Wartezeiten.
Habe bis auf ein paar Testbilder noch nicht mit der Kamera arbeiten können.

Minolta tut das alles sehr leid.

Ja, mir auch.
Hat irgendwer vielleicht ähnliche Erfahrungen?

Bis denn...



knipser909

RE: "Montagskamera"

#2 von fwiesenberg , 14.12.2004 20:16

Hallihallo,

leider (besser: zum Glück) kann ich mit solchen Erfahrungen nicht aufwarten.
Meine im Oktober gekaufte Z2 hat jetzt gerade mal 1.500 Bilder ohne Probleme hinter sich!

Bis jetzt wundere ich mich immer noch, was das Teil alles kann und wie wenig richtigen Ausschuß ich habe. So z.B. Blitzfotos bei knapp 15cm Objektabstand - kein Problem! Und scharf sind die Fotos dann auch noch!



 
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RE: "Montagskamera"

#3 von hunger , 14.12.2004 20:38

Die Frage ist, wo Du die Kamera gekauft hast.

rein rechtlich ist IMMER der Verkäufer Dein Ansprechpartner, also der Händler.
.. Und nicht Minolta oder KoMi ... Auch wenn das in der Situation eines Defekts schwer zu akzeptieren ist.

Und jetzt ist rein rechtlich Dein Verkäufer verantwortlich, Dir zu helfen. (nicht KoMi!

Und rein rechtlich ist er angehalten Dir Nachbesserung, also Reparatur, anzubieten. Und das mehrmals. Es gibt auch keine Standards, wie lang, die Reparatur dauern darf...

Erst wenn mehrmals die Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, hast Du das Recht auf Wandlung (zu deutsch= Tausch) oder Rückabwicklung (zu deutsch= Geld zurück)

Alles andere ist rein rechtlich Goodwill des Händlers...

Und da wären wir bei dem Punkt, der eigentlich alles entscheidet:
MEIN Händler hat mir während der Reparatur meiner D7 eine fast gleichwertige Kamera in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt, ohne Diskussion und Laufzeitbegrenzung. Er selbst hat es mir vorgeschlagen.

Und das ist der Unterschied: Ich habe damals ca. 50 Euro mehr für die gesamte Ausrüstung bezahlt als bei Internet & Co. Und ich bin froh, daß ich es damals so gemacht habe. So konnte ich durchgängig weiterarbeiten. Und so konnte ich heute z.B. die Dynax 7D ohne Kaution und Test-Pauschale testen.

Aber wie gesagt: Jeder muß wissen, was ihm wichtig ist: der Service oder der absolute Preis. Rein rechtlich mußt Du dem Händler das Nachbesserungsrecht zugestehen. Nur REIN marketingtechnisch ist es ein Problem für KoMi, aber NICHT rechtlich. Das ist wichtig zu wissen für alle, die ein Qualitätsproblem damit haben.

Holger

PS. Alle anderen Hersteller kochen auch nur mit Wasser. Und da die Produktzyklen gerade im Digicam-Bereich extrem kurz sind, darf man (leider - und trotz des hohen Preises) nicht mit ausgreiften und standhaften Produkten rechnen (wie gesagt: herstellerunabhängig)

PPS. Letztendlich sind wir selbst schuld: Wir wollen billig, wir wollen Megapixel, wir wollen schnell, wir wollen ver...scht werden. Vielleicht sind wir auch nur bl...d. Aber solange diese Marknachfrage nach billigen Preisen und mangelhafter Qualität existiert, wird der Markt liefern. Und der Markt reagiert schneller, als wir uns alle träumen lassen.



 
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RE: "Montagskamera"

#4 von Dusauber ( gelöscht ) , 15.12.2004 21:37

Meine war auch schon 2x in der Garantie-Rep, und das wegen dem gleichen Fehler! /ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" />
Irgendwann wollte die einfach nicht mehr zoomen! Zum Händler gebracht; nach über 3 Wochen hatte ich die wieder. Dann konnte ich ein paar Tage knipsen, bis der gleiche Fehler wieder auftrat! /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Weiß auch nicht was die da gemacht hatten. Auf jeden Fall war da immer noch die alte Firmware drauf; obwohl ein Update verfügbar war! /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" />
Also wieder zum Händler, und diesmal bekam ich die schneller zurück; direkt per Post! Und die z.Z. aktuelle Firmware haben die draufgemacht! /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />

Minolta tut was, wenn die Cam zum zweitenmal da auftaucht /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> denn beim dritten mal müsten die mir eine Neue geben! /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />

Und bis heute keine Probs mehr! /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Edit/
ZITATPPS. Letztendlich sind wir selbst schuld: Wir wollen billig, wir wollen Megapixel[/quote] Wollen wir wirklich mehr Megapixel? Oder will der Hersteller mit mehr Megapixel einfach nur mehr Geld verdienen, und drückt die uns einfach auf's Auge? /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />



Dusauber

RE: "Montagskamera"

#5 von Dat Ei , 15.12.2004 21:52

Zitat von Dusauber
Minolta tut was, wenn die Cam zum zweitenmal da auftaucht /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> denn beim dritten mal müsten die mir eine Neue geben! /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />


Das stimmt so übrigens nicht. Eine mögliche Wandlung eines Kaufvertrages betrifft den Verkäufer, nicht den Hersteller. Wichtig ist dabei, daß man auch Belege hat, um die erfolglosen Reparaturversuche ein und desselben Fehlers nachweisen zu können. Aus diesem Grunde sollte man auch dann mit seinem Händler Kontakt aufnehmen, wenn man beabsichtigt, selber die Kamera nach Bremen zu schicken.

Dat Ei



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RE: "Montagskamera"

#6 von tubatabu ( gelöscht ) , 23.02.2005 17:43

Hallo.

Ich habe gehört das man eine zweite oder dritte Reparatur nur in Ausnahmefällen dulden muß.
Der Händler soll verpflichtet sein, darauf hinzuweisen, daß bei mißglückter Reparatur (Nachbesserung) oder defekter Ersatzlieferung eine Herabsetzung des Preises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden kann.

Näheres soll im AGB-Gesetz stehen unter §11 aber auch im BGB §§ 462, 480.

Bin aber kein Anwalt.

Gruß

"t"



tubatabu

   


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