RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#1 von Dennis , 21.03.2009 00:13

Nen Abend in die Runde!

Da habe ich es nun endlich mal geschafft, die Industrieanlage, an der ich jeden Tag zweimal vorbeifahre bei fotogenem Himmel und Licht auf den Chip zu brennen, kommt gleich ein aufgeregtes Männchen angetrabt, und vermeldet, dass ich das bitte unterlassen solle, da das als Industriespionage geahndet werden könne!

Soweit ich weiß - Stichwort "Panoramafreiheit", §59 Urhebergesetz oder sowas in der Richtung - darf ich, solange ich mich auf öffentlichem Boden bewege und keine Hilfsmittel wie eine Leiter benutze, Bauten fotografieren, und mit den Bildern machen, was ich will. Ich bin kein Werksangehöriger, ich begehe keinen Hausfriedensbruch, ich kundschafte keine Betriebsgeheimnisse aus... also darf ich das doch, oder? Gibt es da eine Ausnahmeregelung für Industrieanlagen?

Ich halte den Vorwurf der Industriespionage für vollkommen absurd - aber das will ja nichts heißen. Weiß jemand was konkretes?


Viele Grüße,
Dennis.
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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#2 von tatatu , 21.03.2009 02:12

ZITAT(Dennis @ 2009-03-21, 0:13) Weiß jemand was konkretes?[/quote] es gab in einer der letzten FineArtPrinter mal eine Kommentierung zur sog. Panoramafreiheit. Finde ich aber gerade nicht...
So sensationell "konkret" ist der gesamte Paragraph nicht.
Ich würde hier sagen, dass es einfach vorauseilender Gehorsam des Kollegen war.
Wenn Du auf einer öffentlichen, legal zugänglichen Fläche bist und - wie schon erwähnt - keine Leiter o.a. Hilfsmittel benutzt (Stativ bis Blickhöhe erlaubt) und wenn darüber hinaus an dem abgelichteten Gebäude kein Hinweis mit Fotoverbot vorzufinden ist, dann sollte es klar unter die Panoramafreiheit fallen.
Hilfreich ist es, den Artikel auszudrucken und beim Fotografieren dabei zu haben. Dem Typen dann einfach unter die Augen halten in der Hoffnung, das ihm das evtl. etwas den Rückenwind nimmt. Du zumindest erstmal Dein Bild machen kannst.
Ich habe in einem ziemlich identischen Fall dem Pförtner eben von diesem Paragraphen erzählt und dass er ja wohl außerhalb seines Geländes das Verhalten anderer kaum zu reglementieren hätte. Allerdings sehr freundlich. Ich habe ihm aber auch direkt meine Karte gegeben und ihm gesagt, er solle sich schlau machen und sofern er im Recht wäre, möchte er sich melden und ich würde die Bilder später wieder löschen. Hat sich natürlich nie jemand gemeldet.


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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#3 von Gentry , 21.03.2009 08:34

Ich denke es sollte kein Problem eine Industrieanlage von einem öffentlich erreichbaren Punkt zu fotografieren und diese Bilder zu veröffentlichen. Selbst wenn das Gebäude unter Schutz steht (z.B. Architekt als Urheber). Greift der Schutz nicht, z.B. funktionales Allerweltsgebäude, oder ist das Gebäude alt genug kann auch eine Leiter oder andere Hilfsmittel verwendet werden.

Allerdings würde ich darauf achten, dass keine Details der Anlagen sichtbar sind, z.B. Maschinen im Detail, Menschen bei der Arbeit, usw. Hier würden sicher noch andere Gesetze neben dem Urheberecht zur Anwendung kommen (Vermutung von mir).


Das Leben ist ein Heidenspass, für Christen ist das nichts.


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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#4 von matthiaspaul , 21.03.2009 11:50

ZITAT(Dennis @ 2009-03-21, 0:13) Soweit ich weiß - Stichwort "Panoramafreiheit", §59 Urhebergesetz oder sowas in der Richtung - darf ich, solange ich mich auf öffentlichem Boden bewege und keine Hilfsmittel wie eine Leiter benutze, Bauten fotografieren, und mit den Bildern machen, was ich will. Ich bin kein Werksangehöriger, ich begehe keinen Hausfriedensbruch, ich kundschafte keine Betriebsgeheimnisse aus... also darf ich das doch, oder? Gibt es da eine Ausnahmeregelung für Industrieanlagen?[/quote]
Nicht, daß ich wüßte, es sei denn, es stünden irgendwelche Sicherheitsinteressen dagegen, z.B. wenn es sich um militärische Anlagen handelt. Inwieweit sich das auch auf andere Gebäude und Anlagen erstreckt, bei denen z.B. Sabotage- oder Anschlagsgefahr besteht (Gleisanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen, Kraftwerke, Staudämme, Brücken, Regierungsgebäude, Botschaften, usw.), wenn man diese von außerhalb des Geländes fotografiert, ist vermutlich Auslegungssache (wenn jemand dazu genaueres weiß, bitte melden). Ein normales Industriegebäude halte ich jedoch für völlig unproblematisch.

Zu klären wäre in jedem Fall auch noch, wem der Weg, auf dem Du Dich befunden hast, tatsächlich gehört. Es könnte ja z.B. sein, daß dort zwar eine faktisch für jeden betretbare Straße verläuft, sie sich aber im privaten Besitz der Firma befindet und diese nur ein Wegerecht eingeräumt hat.

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
http://www.pro-panoramafreiheit.de/

Viele Grüße,

Matthias


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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#5 von Dennis , 23.03.2009 00:43

Also *weiß* von Euch auch niemand nichts genaues nicht...
Ich *denke* auch, dass ich das darf - aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nicht, dass es da dann doch noch so einen speziellen Paragraphen gibt, oder ein Gerichtsurteil. Auch nach längerem googeln habe ich nichts dazu gefunden.
Es handelt sich um einen Produktionsbetrieb von Spanplatten - einen der ganz großen in der Branche. Die haben hier wohl auch Ärger mit einer Bürgerinitiative, und sind daher etwas allergisch gegen Fotografen. Und natürlich fotografiere ich auch Details, zB die Abgasanlage im Licht der untergehenden Sonne. Das, was ich von der Straße aus sehen kann, kann kein Geheimnis sein.
Naja, die Bilder habe ich ja trotzdem im Kasten :-)


Viele Grüße,
Dennis.
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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#6 von Mark , 23.03.2009 08:48

ZITAT(Dennis @ 2009-03-23, 0:43) Also *weiß* von Euch auch niemand nichts genaues nicht...
Ich *denke* auch, dass ich das darf - aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nicht, dass es da dann doch noch so einen speziellen Paragraphen gibt, oder ein Gerichtsurteil. Auch nach längerem googeln habe ich nichts dazu gefunden.
Es handelt sich um einen Produktionsbetrieb von Spanplatten - einen der ganz großen in der Branche. Die haben hier wohl auch Ärger mit einer Bürgerinitiative, und sind daher etwas allergisch gegen Fotografen. Und natürlich fotografiere ich auch Details, zB die Abgasanlage im Licht der untergehenden Sonne. Das, was ich von der Straße aus sehen kann, kann kein Geheimnis sein.
Naja, die Bilder habe ich ja trotzdem im Kasten :-)[/quote]

Ich hatte mal so etwas Ähnliches, da ging es um ein großes MediaMarkt (oder Metro) Zwischenlager, das sehr gut beleutchtet ein schönes Motiv zum Sonnenuntergang ab gab.

Da kam auch ein Kollege des Wachdienstes und forderte mich auf das zu unterlassen. Allerdings eskalierte das sehr schnell da er (ohne sich selbst auszuweisen) direkt forderte ich möge mich identifizieren und ich hätte kein Recht die Anlagen abzulichten. In diesem Fall war ich mir sehr sicher auf öffentlichem Grund zu stehen, also auch im Recht zu sein.
Na ja, er hat dann verscuht mir mein Stativ (nebst Kamera) wegzunehmen, was ich versucht habe zu unterbinden (und auch unterbunden habe), in dieser Zwischenzeit oder schon vorher hat einer seiner Kollegen dann schon die Polizei gerufen die dann, rechtzeitig bevor das kleine Handgemenge aus dem Ruder lief, eingegriffen hat…

Die beiden Beamten waren dann erstaunlich kooperativ und auch im Bilde was die Rechtslage angeht, was mir sehr geholfen hat. Erstmal hat der Beamte direkt festgestellt das der Wachmann sobald er sich auf öffentlichem Grund befindet keine erweiterten Sonderrechte mehr hat, sondern nur noch die so genannten "Jedermannrechte". Er ist also nicht befugt eine Identifikation einzufordern oder Eigentum zu "beschlagnahmen".

Konsequenz daraus war das er mich angezeigt hat und ich ihn. Ich ihn wegen Nötigung und er mich wegen Hausfriedensbruch. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruch ist wegen Nichtigkeit eingestellt worden, wegen der Nötigung hat er ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen (kein öffentliches Verfahren, einfacher Richterbeschluß. Ich habe aber doch ein paar Stunden mit einem Anwalt verbracht (auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung), der auf Medienrecht spezialisiert war/ist. Er meinte grundsätzliche Aussage (in Deutschland) steht:
Alles was von öffentlichem Grund sichtbar ist und nicht Persönlichkeitsrechte bzw. die "nationale Sicherheit" tangiert ist gestattet abzulichten und wird in 95% aller Fälle zugunsten des Fotografierenden entschieden. Aber sicher sein kann man da wohl nie, den 5% sind 5% und den Ärger hat man trotzdem.

Unser Rechtsverdreher hier im Hause hatte mir der Zeit einige Artikel aus der Fachpresse kopiert und zum Lesen gegeben, ich habe Gestern Abend schon gesucht sie aber noch nicht gefunden. Sollte ich sie wieder finden (was ich schwer annehme, da ich sie bewußt nicht geschreddert habe), stelle ich die hier gern mal ein.

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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#7 von matthiaspaul , 27.03.2009 13:19


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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#8 von matthiaspaul , 22.04.2009 23:23


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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#9 von WinSoft , 23.04.2009 10:14

Für mich ist das eingeschränkte Fotografier-Recht an Gebäuden oder Anlagen eine Selbstverständlichkeit!

Als Eigentümer würde ich es mir auch verbitten, dass jemand ungefragt Fotos anfertigt und sie veröffentlicht. Egal, ob das Gebäude oder die Anlage von einem öffentlich zugänglichen Platz aus einsehbar ist oder nicht. Es ist mir nicht egal, was mit fremden Fotos von meinem Anwesen, meiner Fabrik, meiner Anlage geschieht.

Die lieben Fotografen sollten sich doch mal in die Lage eines Besitzers versetzen. Ob sie dann noch genau so denken, dass sämtliche Objekte dieser Erde vollkommen vogelfrei sind?

VOR dem Fotografieren sensibler Gebäude, Anlagen, Objekte, deren Besitzer oder Eigentümer ich nicht bin, MUSS ich eine Genehmigung einholen. Das ist für mich eine absolute Selbstverständlichkeit, um Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen.

Ich hatte schon mal große Probleme bei der Aufnahme auf Bahngelände zur Zeit des Saboteurs Monsieur X. Ich wurde ganz unerwartet und plötzlich gleich von zwei Seiten von Bahnpolizisten in die Zange genommen! Seitdem bin ich vorsichtiger geworden! Man kann sich tatsächlich sehr große Unannehmlichkeiten bis zur Strafanzeige einhandeln! Es ist eben nicht alles vogelfrei...

Bei Anfragen um Genehmigung erhielt ich schon Absagen von OBI, Briefzentrum, VIVIL und anderen Fabriken und Anlagen. Andererseits erhielt ich wiederum nach freundlicher Anfrage oft Zugang zu Privathäusern, um von dort vom erhöhten Standort aus Fotos machen zu dürfen. Eine freundliche Anfrage, verbunden mit einem amtlichen Lichtbildausweis, öffnet viele Türen für meine Auftragsprojekte! Ohne solche Genehmigungen würde mir die Arbeit enorm erschwert bis unerfüllbar.

Ein geschicktes Vorgehen öffnet durchaus auch Fabriken! Darunter waren eine Spezial-Maschinenfabrik, eine weltberühmte Tunnelvortriebsmaschinenfabrik, Bergkwerksanlagen über Tage und untertage, öffentlich nicht zugängliche Kieswerke. Ebenso verhalfen freundliche Anfragen auch für Fotos von denkmalgeschützten Objekten auf Privatgelände.

Wir wissen ja alle, wie fernöstliche Besucher auf Messen und Werksführungen stets eifrigst fotografieren. Und sei es nur mit (versteckten?) Fotohandys. Am Beispiel einers Briefzentrums hat man mir ausführlichst erklärt, was solche Besucher mit den Fotos anstellen (können), um eine unangenehme, direkt schädigende Konkurrenz aufzubauen. In einem Kieswerk hat mir der Besitzer seine Eigenentwicklungen erklärt, die die Konkurrenz nun wirklich nicht unbedingt (kostenlos! Also ohne Lizenz) nachbauen muss.

Also: Bitte Verständnis für Fotografierverbot bei Industrieanlagen! Und: Bitte bei anderen Objekten VORHER um Genehmigung bitten und bei negativen Bescheid dies auch voll akzeptieren!


 
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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#10 von Mark , 23.04.2009 12:34

ZITAT(WinSoft @ 2009-04-23, 10:14) VOR dem Fotografieren sensibler Gebäude, Anlagen, Objekte, deren Besitzer oder Eigentümer ich nicht bin, MUSS ich eine Genehmigung einholen. Das ist für mich eine absolute Selbstverständlichkeit, um Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen.

Ich hatte schon mal große Probleme bei der Aufnahme auf Bahngelände zur Zeit des Saboteurs Monsieur X. Ich wurde ganz unerwartet und plötzlich gleich von zwei Seiten von Bahnpolizisten in die Zange genommen! Seitdem bin ich vorsichtiger geworden! Man kann sich tatsächlich sehr große Unannehmlichkeiten bis zur Strafanzeige einhandeln! Es ist eben nicht alles vogelfrei...[/quote]
Ich möchte mal ein paar Worte zu exakt diesem Beispiel verlieren, weil ich viel und gern bei der Bahn fotografiere…
[attachment=5261:Fotogenehmigung.pdf]
Das angehängte Dokument ist ein offizielles der DBAG auf das man sich auch berufen kann. Ich habe es gern ausgedruckt dabei um übereifrigen Mitarbeitern des Konzerns vorzubeugen. Aber wichtig ist der Inhalt des Dokuments.
Gerade bei der Bahn lebt man nur unbehelligt wenn man sich an die Regeln hält und im öffentlichen Bereich bleibt, sobald man in die nicht frei zugänglichen Bahnanlagen geht ist der Einsatz der Bundespolizei oder des BGS nur noch eine Frage der Zeit.

Mal davon abgesehen das Bahnanlagen privater Besitz sind und daher eh nicht der aktuell angesprochenen Gesetzgebung unterliegen, empfinde ich unbefugtes Betreten eben dieser nichtöffentlichen Bahnanlagen als ziemlich unverantwortlich und gefährlich. Ich fotografiere gern hier in der Rhein-Main Region den Güterverkehr der die Rotterdamlinie hoch und runter kommt und melde mich regelmässig dafür an, einfach um Ärger für alle beteiligten zu vermeiden. Eine "Person im Gleis" Meldung wird im Normalfall sehr teuer, mal abgesehen davon das der direkte Kontakt mit einer 185er sehr schmerzhaft sein soll.

Ansonsten ist die Idee sich vorher über Freigaben zu erkundigen natürlich immer eine gute Idee, gerade bei großen Industrieanlagen.

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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#11 von WinSoft , 23.04.2009 13:11

Vielen Dank, Mark!

Das sollten alle fotografierenden Eisenbahnfreunde unbedingt wissen.

Ich selbst habe auf Nachfrage ein persönliches Schreiben vom örtlichen Bahnhofvorstand erhalten, in dem ich auf meine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht wurde.

Andererseits kommt man nach Anmeldung durch die das Fotografieren beauftragende Behörde in Begleitung von Eisenbahnern auf Bahnglände und in (mechanische) Stellwerke. Das war für mich eine ziemlich aufregende Sache, ein Gelände betreten zu dürfen, wo man normalerweise absolut nichts zu suchen hat...


 
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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#12 von Mark , 23.04.2009 13:57

ZITAT(WinSoft @ 2009-04-23, 13:11) Andererseits kommt man nach Anmeldung durch die das Fotografieren beauftragende Behörde in Begleitung von Eisenbahnern auf Bahnglände und in (mechanische) Stellwerke. Das war für mich eine ziemlich aufregende Sache, ein Gelände betreten zu dürfen, wo man normalerweise absolut nichts zu suchen hat... [/quote]

Ich habe den Vorteil das ich meine Ursprünge bei der Bahn habe (ich hab schon als Schüler im Sommer im Bahnbetriebswerk gearbeitet) und noch Heute viele Leute da kenne. Man lernt früh wo man fragen muss um hinzukommen wohin man will. ICh abe durch einfaches Fragen Zugang nach Maschen bekommen, auch in die Lokstaffel die mittlerweile eine der grösseren Reparaturwerkstätten für den Cargo Bereich der Bahn ist. Hier in Wiesbaden hatte ich so noch Zeit und Gelegenheit für etliche Bilder in der E03 die dann in Nürnberg so schwer beschädigt wurde oder nicht weit von hier im ehemaligen Regierungszug der DDR.

Ich habe eine Ausbildung erhalten wie man sich im Gleiskörper zu bewegen hat und darf diesen auch schonmal allein betreten (auch wenn das eher die Ausnahme ist), aber trotzdem melde ich mich immer an um sicher zu stellen das die Aufsichtführenden wissen das jemand im Gleiskörper ist. Züge die mit 200km/h unterwegs sind bewegen sich unglaublich schnell auf einen zu und im Falle eines ICE3 oder ICE-T auch noch unglaublich lautlos.

Ich finde das es ein sehr schönes Hobby ist, es kann aber auch sehr gefährlich sein, was es nicht sein muss. Und Fragen öffnet einem da viele Türen, z.B. vor 2 Tagen die Tür des Führerstandes eines ICE3 von Wiesbaden nach Köln. Einfach nur klopfen und fragen

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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#13 von fwiesenberg , 23.04.2009 14:59


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")

... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.


 
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RE: Industriefotografie = Industriespionage?

#14 von mts , 23.04.2009 15:08

ZITAT(fwiesenberg @ 2009-04-23, 14:59) siehe auch http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten[/quote]Ja. S. Beitrag 8 weiter oben.


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