RE: E-Bay

#16 von steffens , 06.02.2005 17:32

Ich glaube das kann man nicht anrechnen. Übersteigt der Betrag den Zollfreibetrag, sind diese 16% + evtl. Zollgebühren auf den gesamten Betrag fällig. Also bei 176 Eur wird der Betrag auf die 176,- gerechnet und nicht auf den 1 Eur der zuviel ist.



 
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RE: E-Bay

#17 von mm22mm ( gelöscht ) , 06.02.2005 17:58

Hi,

also zumindest hier in Berlin zieht der Zusatz "Geschenk" nicht! Der Zoll nimmt einem nicht ab, dass man von einem Händler Geschenke in dieser Höhe bekommt.

Die Bonität des Ebay-Händlers lässt sich leicht prüfen. Einfach mal einen Auktionsgewinner zwecks Abwicklung fragen...

Ist die OK, so kann man davon ausgehen, dass der Händler ein gewisses Interesse hat, dass dem so bleibt.

Ich persönlich habe mir 2 mal eine Uhr kommen lassen ( 1x Ebay, 1 mal direkt) und habe, trotz Zoll, EUST, Versand etc. insgesamt 25 % gegenüber dem besten Ebay-Angebot hierzulande gespart. Gegenüber Listenpreis immerhin 45%.

Wenn man Geduld hat und dem Amtsdeutsch nicht völlig abgeneigt ist, kann sich im Internet die Zollgebühren selbst raussuchen. 16% MWST wird generell auf Artikelpreis + Transportkosten gerechnet.

MfG
Dieter



mm22mm

   


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