RE: Zollbestimmung

#16 von Dennis , 16.09.2005 14:18

Zitat von opiti
Ich meine, ich habe hier 3 Monate gelebt und mir schon das eine oder andere zu Beginn gekauft und hier benutzt...


Du darfst Dir ganz beruhigt alles kaufen, und auch alles benutzen, keiner wird Dir da Zoll für verlangen. Der wird erst bei der Ausfuhr fällig, das ist aber überall so. Zum ersten mal im Ausland? /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />

ZITATWas passiert, wenn ich beispielsweise (nicht die Kamera) einen Ipod nicht angebe, gibt es dann ein Verfahren?[/quote]

Nein, nur wenn sie Dich erwischen...



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RE: Zollbestimmung

#17 von opiti , 16.09.2005 14:38

@ Dennis:

Frag lieber, wann ich das letzte Mal in D war /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" />

Natürlich ist mir bewußt, daß ich hier alles kaufen und benutzen darf, meine Frage war lediglich, ob es nicht eine Ausnahme gibt, zwischen 1 Woche Urlaub hier und Ausfuhr von neuwertigen Sachen oder wenn Du hier 3 Monate lebst und Dir was kaufst und es während der ganzen Zeit hier benutzt... Dann ist es ja keine Neuware mehr...



 
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RE: Zollbestimmung

#18 von Michael H , 16.09.2005 14:50

Gebraucht oder neu spielt keine Rolle. Wenn ich mir im Ausland gebrauchte Ware kaufe, dann muß ich bei der Einfuhr genauso Umsatzsteuer zahlen und ggf. Zoll. Der einzige Unterschied ist, daß dann der Warenwert niedriger angesetzt wird.



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RE: Zollbestimmung

#19 von Dennis , 16.09.2005 14:54

Zitat von opiti
ob es nicht eine Ausnahme gibt, zwischen 1 Woche Urlaub hier und Ausfuhr von neuwertigen Sachen oder wenn Du hier 3 Monate lebst


Drei Monate zählt doch rein Visumsmäßig noch zum Urlaub, oder? Wie gesagt, wenn Du das Ding schon drei Monate hast (was Dir wahrscheinlich bei der Dynax 5D schwer fallen dürfte...), und es entsprechend schon ein wenig abgenudelt aussieht, und du einen Gebrauchtkaufvertrag hast, dann gibt es kein Problem. Aber es gibt keinen logischen Grund, warum der Zoll nicht die Hand aufhalten sollte, wenn Du eine nagelneue Ware einführst... Du hast ja bei einem Verkauf hier im Lande den Vorteil der ersparten 16%, die Du ja beim Verkauf (an privat) gutmachst. Hast Du eigentlich sales tax bezahlt?



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RE: Zollbestimmung

#20 von opiti , 16.09.2005 15:13

Noch habe ich gar nichts bezahlt, aber in Michigan fallen ja 6% an...

Die Frage ist, ob es sich dann lohnt.

Momentan kostet der Body 799US$ im Laden (700US$ im Internet), was ca 640 Euronen entspricht. + 6% (38&euro Tax für Michigan + deutsche Mehrwertsteuer...

Wahrscheinlich bekomme ich das Teil in D in 2 Monate auch für unter 800€.

Insgesamt würde mich das Teil hier dann mit allen Taxen / Steuern 790€ im Laden kosten...



 
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RE: Zollbestimmung

#21 von capy60 ( gelöscht ) , 16.09.2005 15:20

Die in den USA bezahlte Steuer bekommst Du bei Ausfuhr zurück, wenn es Dir den Aufwand wert ist.



capy60

RE: Zollbestimmung

#22 von fwiesenberg , 16.09.2005 20:06

@opiti

ZITATMomentan kostet der Body 799US$ im Laden (700US$ im Internet), was ca 640 Euronen entspricht. + 6% (38&euro Tax für Michigan + deutsche Mehrwertsteuer...

Wahrscheinlich bekomme ich das Teil in D in 2 Monate auch für unter 800€.

Insgesamt würde mich das Teil hier dann mit allen Taxen / Steuern 790€ im Laden kosten...[/quote]

Warum zwei Monate warten? Nehmen wir mal "deutsche Tagespreise" als Vergleichsbasis:
http://www.geizkragen.de spuckt 692,-- zzgl. 12,99 Nachnahme = 704,99 Euro als günstigesten Preis aus.
http://www.geizkragen.de/preisvergleich/su...sse/238941.html

ZITATDie Frage ist, ob es sich dann lohnt.[/quote]
...ist damit wohl mehr oder weniger beantwortet, oder?!? /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />

Na ja, das spart dann vielleicht weitere Überlegungen und reduziert die Versuchung, zum Schmuggler zu werden... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />



 
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RE: Zollbestimmung

#23 von Mark , 16.09.2005 20:16

ZITAT+ 6% (38&euro Tax für Michigan[/quote]

Die VAT berechnet sich nicht nur anch den Regelungen des Bundesstaates sondern auch nach denen des Counties und der Community. Ich weiß das alle 5 Boroughs der Stadt New York unterschiedliche Sätze für die VAT haben. Also kannst du selbst innerhalb Detroits verschiedene Sätze haben.

Wie schon erwähnt kannst du dir die VAT (so extra ausgewiesen) rückerstatten lassen.

ZITATNatürlich ist mir bewußt, daß ich hier alles kaufen und benutzen darf, meine Frage war lediglich, ob es nicht eine Ausnahme gibt, zwischen 1 Woche Urlaub hier und Ausfuhr von neuwertigen Sachen oder wenn Du hier 3 Monate lebst und Dir was kaufst und es während der ganzen Zeit hier benutzt... Dann ist es ja keine Neuware mehr...[/quote]

Nein, für ein Urlaubsvisum gibt es keine Einschränkungen oder Begünstigungen. Denn du hast nicht wirklich in den USA "gelebt", sondern nur Urlaub dort gemacht. Die Regeln ändern sich erst mit einem Arbeitsvisum oder einer dauerhaft gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder festem Wohnsitz in den USA.
Ist ja auch logisch, da dann davon auszugehen ist das du wieder nach Hause (ist ja dann da) zurückkehrst.

Ich finde die 175€ ziemlich kulant, andere Länder haben gar keine Freibeträge.


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RE: Zollbestimmung

#24 von MikeB ( gelöscht ) , 16.09.2005 20:40

Bußgeld und Einfuhrsteuer gibt es, die Frage ist, will er alles sehen? Ich würde solche Spielchen nicht machen, bringt nichts unterm Strich.
Das sind keine Kavaliersdelikte und Lausbubenstreiche, ich kann es auch nicht als Sport ansehen Ware unangemaldet nach D. zu bringen!

Alles was du mitbringst musst du anmelden!



MikeB

RE: Zollbestimmung

#25 von fwiesenberg , 16.09.2005 22:06

ZITATBußgeld und Einfuhrsteuer gibt es, die Frage ist, will er alles sehen? Ich würde solche Spielchen nicht machen, bringt nichts unterm Strich.
Das sind keine Kavaliersdelikte und Lausbubenstreiche, ich kann es auch nicht als Sport ansehen Ware unangemaldet nach D. zu bringen![/quote]
Abgesehen davonm, daß ich mich sowoieso hüten würde, in einem öffentlichen Raum zu Straftaten zu ermuntern, denke ich, daß es in diesem speziellen Fall auch finanziell nicht besonders reizvoll ist.



 
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