RE: darf man sich als berufstätiger etwas dazuverdiene

#1 von hmikux ( gelöscht ) , 22.02.2004 13:47

hallo,

ich frage mich, ob ich als berufstätiger noch etwas nebenher verdienen darf ohne dafür steuern zu bezahlen, oder irgendwie angemeldet zu sein? gilt hier auch die 400Euro-Grenze, oder gilt der 400euro-betrag als steuerfrei lediglich für nicht-berufstätige?

lohnt sich das dazuverdienen mit einer zweiten steuerkarte - wie hoch sind da dann die abzüge? oder muss man gar ein kleines unternehmen anmelden (gewerbeschein und so) um sich noch etwas dazu zu verdienen?

kennt sich hier jemand diesbezüglich mit dem steuerrecht aus, oder gibt es hier leute die neben ihrem beruf noch einen zusätzlich verdienst haben - wie macht ihr das?



hmikux

RE: darf man sich als berufstätiger etwas dazuverdiene

#2 von minoltaman ( gelöscht ) , 22.02.2004 14:46

hi,

die erste frage lautet:

erlaubt den der arbeitgeber den "zweitjob"?

gruß
oliver



minoltaman

RE: darf man sich als berufstätiger etwas dazuverdiene

#3 von Marko S. ( gelöscht ) , 22.02.2004 14:55

Wenn nein:
a) Fragen ...

wenn JA:
dann darfst du Auftragsfotografie nur als Gewerbetätiger betreiben ... und mußt es bei deiner Einkommenssteuererklärung in der Anlage GSE angeben.
Wenn keine Auftragsfotografie bzw. auch kein Gewerbe, sind das Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, welche auch angegeben werden müssen! (Freibetrag kenn ich nicht aus dem Kalten ...)



Marko S.

RE: darf man sich als berufstätiger etwas dazuverdiene

#4 von Bernd , 22.02.2004 16:31

Hallo Hrvoje,

sofern es Dein Arbeitgeber erlaubt, kannst Du durchaus im Rahmen der 400 Euro-Regelung noch etwas dazuverdienen.

Der Arbeitgeber kann übrigens nicht so einfach "Nein" sagen.
Voraussetzungen sind u.a., dass der Nebenjob Deine Leistungen im Beruf nicht mindert, Du nicht bei der Konkurrenz arbeitest und auch nicht die gleiche Tätigkeit ausübst.

So kannst Du - als Beispiel - am Wochenende Hunde Gassi führen, ohne dass es Dir Dein Arbeitgeber verbieten kann /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Angemeldet wird eine Nebentätigkeit auf jeden Fall bei der für Dich zuständigen Krankenkasse. Dies ist nicht weiter tragisch, da Du auch als Berufstätiger die 400 Euro dazuverdienen darfst.

Dies nur mal so als grober Überblick.



 
Bernd
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RE: darf man sich als berufstätiger etwas dazuverdiene

#5 von hmikux ( gelöscht ) , 22.02.2004 20:28

hi,
schonmal danke für eure antworten! dachte da sowieso nur an einer nebentätigkeit in der art als mini-job (400euro max.). muss mir dies aber nochmals genau überlegen, und vielleicht irgendwie vorsichtig beim arbeitgeber abklären - dachte da an soetwas ähnliches wie ich eben auch hauptberuflich mache, da ich da eben ein spezialist bin!

ich bin als systemanalytiker tätig und beschäftige mich hauptberuflich mit internetworking und internet-security. da ich immer wieder private anfragen bekomme, ob ich nicht auch mal da oder auch dort etwas machen kann (eben innerhalb meines fachgebietes) - dachte ich mir: wieso eigentlich, sitze sowieso viel vor dem pc..kann es als als service für andere tun und dabei etwas nebenher verdienen.

da das thema aber mit vorsichtig zu betrachten ist (was das steuerrecht & arbeitsrecht betrifft), werde ich mir dies nochmals genau überlegen!



hmikux

   


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