/rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" em" /> Forum Übersicht - RE: Gewerbe anmelden - 2

RE: Gewerbe anmelden

#16 von AlexDragon ( Gast ) , 24.03.2007 23:15

@mb,

ja,ja wer auch sonst /tongue.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="tongue.gif" /> /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" />
Außerdem verdiene ich mein Geld als Konstrukteur und die Fotografie läuft da nur nebenher und das ist auch ganz OK so, denn Fotografen gibts wie Sand am Meer, aber Konstrukteure (Anlagenbau) sind echt gesucht /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

LG

Alex /dirol.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dirol.gif" />


AlexDragon

RE: Gewerbe anmelden

#17 von andrejka , 24.03.2007 23:24

ZITATGEH-ZUM-STEUERBERATER![/quote]

War ich am 19.03.07

Er hat mir geraten kein Gewerbe aufzumachen da mein Wunsch nur die Finanzierung des Hobbys sei. Wir haben uns gedreht mit den verschiedenen Gewinnsituationen. Aber da ist nicht viel rumgekommen und ich habe 75€ bezahlt.

Ich habe überall gefragt:
Handwerkskammer
Berufsgenossenschaft
Kumpel (Nebengewerblich Fotograf mit Einnahmen über 17500€ im Jahr)
Bürgerberatung
Finanzamt
Und Steuerberater

Keiner konnte mir konkret auf meinen Fall helfen. Darum habe ich hier gefragt weil das evtl. der eine oder andere so praktiziert wie ich mir das vorstelle.

Ich habe Angst das wenn ich jetzt Geld (mit Rechnung) nehme, dass das Finanzamt mich der Steuerhinterziehung anklagt.


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RE: Gewerbe anmelden

#18 von AlexDragon ( Gast ) , 24.03.2007 23:36

Wenn Du im Freundes/Bekanntenkreis fotografierst, mußt Du dann eben keine Rechnung schreiben und das wars!

LG

Alex /dirol.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dirol.gif" />


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RE: Gewerbe anmelden

#19 von Dennis , 25.03.2007 15:03

ZITAt (andrejkrieger @ 2007-03-25, 0:24) ZITATGEH-ZUM-STEUERBERATER![/quote]War ich am 19.03.07
Er hat mir geraten kein Gewerbe aufzumachen da mein Wunsch nur die Finanzierung des Hobbys sei.[/quote]Dann ist doch wohl alles klar.

ZITATWir haben uns gedreht mit den verschiedenen Gewinnsituationen. Aber da ist nicht viel rumgekommen und ich habe 75€ bezahlt.[/quote]Wenn Du aus diesem Gespräch nicht die notwendigen Informationen ziehen konntest, dann liegt das nur an Dir, bzw. Deiner anscheinend nicht ausreichenden Vorbereitung. Bevor ich einen teuren Fachmann konsultiere, arbeite ich mich doch schon mal ins Thema ein, damit ich weiß, worum es geht, und was ich überhaupt fragen will. Ich kann mich des Eindruckes nicht verwehren, dass Du da sehr blauäugig rangegangen bist.

ZITATIch habe Angst das wenn ich jetzt Geld (mit Rechnung) nehme, dass das Finanzamt mich der Steuerhinterziehung anklagt.[/quote] /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> Herrje! Da krieg' ich ja graue Haare...
Soll ich Dir was sagen? Ich bin mir sehr sicher, dass Du eigentlich alle Informationen, die Du benötigst bei Deiner umfangreichen Liste von Interviewpartnern bereits erhalten hast, Du bist einfach nur nicht n der Lage, sie zu erkennen, und für Dich umzusetzen. Ich versuche es jetzt noch mal gaaaanz langsam:

Wenn Du bei Deiner Steuererklärung Deine Rechnungen angibst, als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, dann kann Dich das FA nicht wegen Steuerhinterziehung belangen. Soweit klar?

Die Frage ist nur, warum willst Du eine Rechnung schreiben? Wenn ich meinem besten Kumpel einen Gefallen tue, und er mir dafür ein Bier zahlt, stelle ich ihm auch keine Rechnung aus.

Wenn Du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, dann rate ich Dir dringend davon ab, Geld zu verlangen, dann kannst Du auch nichts falsch machen.


Viele Grüße,
Dennis.
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RE: Gewerbe anmelden

#20 von matthiaspaul , 25.03.2007 17:38

ZITAt (Dennis @ 2007-03-25, 15:03) Wenn Du bei Deiner Steuererklärung Deine Rechnungen angibst, als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, dann kann Dich das FA nicht wegen Steuerhinterziehung belangen. Soweit klar?[/quote]
Und - das wurde oben auch schon erwähnt, aber es ist sehr wichtig -, daß Du, wenn Du als Privatmann etwas in Rechnung stellst, keinesfalls die Umsatzsteuer (also diese 19% oder 7%) ausweisen darst (wie es auf Rechnungen von Gewerblichen erforderlich ist)! Einfach nur den Betrag nennen, den Du verlangst und fertig. Ich an Deiner Stelle würde sogar noch in der Rechnung erwähnen, daß Du Privatmann bist, damit gar nicht erst Fragen aufkommen. Und diese Einnahmen natürlich dem Finanzamt gegenüber angeben, dann kann Dir eigentlich nichts passieren. Natürlich gibt es Rahmenbedingungen für solcherart Einkünfte, die Du einhalten solltest - dazu müßten Dir die Beamten im Finanzamt alle Informationen kostenlos geben können, wenn Du sie gezielt darauf ansprichst.

Viele Grüße,

Matthias


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#21 von fotoloft ( gelöscht ) , 25.03.2007 19:13

Ein Beispiel, aber keine Anleitung oder zu befolgende Regel oder ratschlag, und ich bin nicht vom Steuerfach, lehne also jegliche Verantwortung ab:
Ein Freund hat lange Jahre eine seriöse Aktfoto website mit seinem Namen, Wohnort und seinem Foto betrieben und keinerlei Gewerbe angemeldet gehabt. Er hatte Einnahmen aus Foto-CD Verkauf aber deutlich mehr Ausgaben (Modellhonorare, Annoncen, Material), für sich selber hat er das notiert für seine eigene Bilanz (und für seine Frau, die ab und an den Hahn zugedreht hat, wenn's zu teuer wurde), aber nie dem Finanzamt vorgelegt. Irgendwann alsdas Geschäft Umsatz brachte, hat er fürs Finanzamt die Einnahme/Überschuß-Rechnung gemacht, und später auf eigene Veranlassung einen Gewerbeschein geholt (ohne IHK etc. zu zahlen) aber nur, um eine Steuernummer zu haben, da er öfter Annoncen aufgab um Modelle zu suchen, da ist es seriöser eine gewerbliche Anzeige aufzugeben, und dafür wird oft die UST-Nr. verlangt. Wenn Du nur gelegentlich fotografierst, würde ich Einnahme/Überschuß führen und das dem FA anzeigen, mehr erstmal nicht. Solang Du was angibst, wirst Du sicher keinerlei Stress mit dem FA bekommen. Ich würde die erste Abrechnung Deinem FA Beamten persönlich vorlegen, und fragen, ob das so OK ist, FA beamte sind zur Auskunft/Beratung verpflichtet (natürlich nicht einen halben Tag lang, aber paar Minuten sind immer drin), dann weißt Du fürs nächste Jahr ob Du so weitermachen kannst, eigentlich ganz simpel.


fotoloft

RE: Gewerbe anmelden

#22 von andrejka , 25.03.2007 19:38

ZITATIch versuche es jetzt noch mal gaaaanz langsam:

Wenn Du bei Deiner Steuererklärung Deine Rechnungen angibst, als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, dann kann Dich das FA nicht wegen Steuerhinterziehung belangen. Soweit klar?

Die Frage ist nur, warum willst Du eine Rechnung schreiben? Wenn ich meinem besten Kumpel einen Gefallen tue, und er mir dafür ein Bier zahlt, stelle ich ihm auch keine Rechnung aus.

Wenn Du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, dann rate ich Dir dringend davon ab, Geld zu verlangen, dann kannst Du auch nichts falsch machen.[/quote]Danke, Dennis.


ZITATUnd - das wurde oben auch schon erwähnt, aber es ist sehr wichtig -, daß Du, wenn Du als Privatmann etwas in Rechnung stellst, keinesfalls die Umsatzsteuer (also diese 19% oder 7%) ausweisen darst (wie es auf Rechnungen von Gewerblichen erforderlich ist)! Einfach nur den Betrag nennen, den Du verlangst und fertig. Ich an Deiner Stelle würde sogar noch in der Rechnung erwähnen, daß Du Privatmann bist, damit gar nicht erst Fragen aufkommen. Und diese Einnahmen natürlich dem Finanzamt gegenüber angeben, dann kann Dir eigentlich nichts passieren. Natürlich gibt es Rahmenbedingungen für solcherart Einkünfte, die Du einhalten solltest - dazu müßten Dir die Beamten im Finanzamt alle Informationen kostenlos geben können, wenn Du sie gezielt darauf ansprichst.[/quote]

Danke, Matthias.

ZITATEin Beispiel, aber keine Anleitung oder zu befolgende Regel oder ratschlag, und ich bin nicht vom Steuerfach, lehne also jegliche Verantwortung ab:
Ein Freund hat lange Jahre eine seriöse Aktfoto website mit seinem Namen, Wohnort und seinem Foto betrieben und keinerlei Gewerbe angemeldet gehabt. Er hatte Einnahmen aus Foto-CD Verkauf aber deutlich mehr Ausgaben (Modellhonorare, Annoncen, Material), für sich selber hat er das notiert für seine eigene Bilanz (und für seine Frau, die ab und an den Hahn zugedreht hat, wenn's zu teuer wurde), aber nie dem Finanzamt vorgelegt. Irgendwann alsdas Geschäft Umsatz brachte, hat er fürs Finanzamt die Einnahme/Überschuß-Rechnung gemacht, und später auf eigene Veranlassung einen Gewerbeschein geholt (ohne IHK etc. zu zahlen) aber nur, um eine Steuernummer zu haben, da er öfter Annoncen aufgab um Modelle zu suchen, da ist es seriöser eine gewerbliche Anzeige aufzugeben, und dafür wird oft die UST-Nr. verlangt. Wenn Du nur gelegentlich fotografierst, würde ich Einnahme/Überschuß führen und das dem FA anzeigen, mehr erstmal nicht. Solang Du was angibst, wirst Du sicher keinerlei Stress mit dem FA bekommen. Ich würde die erste Abrechnung Deinem FA Beamten persönlich vorlegen, und fragen, ob das so OK ist, FA beamte sind zur Auskunft/Beratung verpflichtet (natürlich nicht einen halben Tag lang, aber paar Minuten sind immer drin), dann weißt Du fürs nächste Jahr ob Du so weitermachen kannst, eigentlich ganz simpel.[/quote]

Danke, fotoloft.


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RE: Gewerbe anmelden

#23 von austriaka ( gelöscht ) , 25.03.2007 21:39

Hallo Andrej,
ich habe auch ein "Kleinstgewerbe" (Webdesign) angemeldet.
Fotografen gehören ja eigentlich zu den "Freien Berufen" (als Künstler/Journalisten) und weniger zu den Gewerbetreibenden.
Trotzdem kannst du natürlich auch als Fotograf ein Gewerbe anmelden, nämlich dann, wenn du "Auftragsfotografie" machst und nicht künstlerisch oder journalistisch tätig bist.
Was bisher vielleicht zu wenig herauskam ist der Unterschied zwischen "Gewerbe" und "Freiberuflich".
Die freien Berufe sind in einem Katalog zusammengefaßt, deshalb werden sie auch "Katalogberufe" genannt. Auch nicht im Katalog angegebene Berufe können als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden (Software-Entwickler z.B.), üblicherweise wird das aber eher zu einer Gewerbeanmeldung führen.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist, daß zur Ausübung bzw. Anerkennung eines Freien Berufs eine entsprechende Ausbildung vorliegen muß.

Um ein Gewerbe zu eröffnen, brauchst du keinerlei Ausbildung. Bei der Gewerbeanmeldung fragt dich auch niemand nach einen Geschäftskonzept oder Voraussetzungen.

Der Gewerbeschein kostet (hier) einmalig 20 EUR, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, aber das ist wohl die Größenordnung.
Wichtig ist bei der Gewerbeanmeldung, daß du ein "Kleingewerbe im Nebenerwerb" anmeldest (laß das auf dem Gewerbeschein vermerken) und als Gewerbebezeichnung nicht "Fotograf" nimmst, sondern etwas phantasievoller "Fotodesign" oder "Eventfotografie" o.ä.. Damit grenzt du dich ein bißchen vom "klassischen" Fotografen ab.

Gleichzeitig gibst du an, daß der zu erwartende Umsatz unter den schon oben genannten Grenzen liegt und du ein Kleingewerbe im Sinne von §19 blablabla ausübst. Damit verzichtest du zwar auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, bei den von dir erhofften Einnahmen lohnt sich das aber nicht (du mußt erstmal so viel Steuerlast erwirtschaften, daß es sich lohnt, davon dann was abzuziehen). Generell lohnt sich der Aufwand mit der Umstatzsteuer nur, wenn du deutlich mehr Umsatz als Einkommen machst. Und solange du für Leute/Betriebe tätig bist, die selbst keine Vorsteuer abziehen können (Privatleute, Vereine, Kleingewerbe, staatliche Stellen) bist du gegenüber Umsatzsteuerverrechnern um 19% im Vorteil.

Irgendwann schickt dir die IHK dann ein Briefchen mit einem Zahlschein für den Beitrag. Anbei netterweise auch die Vorgangsweise für deinen Kleingewerbefall: ein formloses Schreiben, daß deine zu erwartenden Einkünfte xxx nicht übersteigen werden (Zahlen siehe oben). Das wars, du hörst dann nie wieder von denen.
Wenn dein Einkommen die Grenzbeträge irgendwann übersteigt, ist es an dir, das zu melden. Ich weiß nicht, ob die die Zahlen vom Finanzamt erhalten und sich dann selber melden.

Nun das, was dich am meisten interessiert, das Finanzamt. Mit deiner nächsten Steuererklärung gibst du deine Einnahmen aus Gewerbebetrieb als einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung an (ja, Excel-Tabelle). Belegen mußt du natürlich deine Ausgaben, wobei du (wie oben schon geschrieben) auch auf langfristige Absetzungen bei höherwertigen Gegenständen achten mußt. Ich habe allerdings bisher alles immer im Anschaffungsjahr abgeschrieben (z.B .COMputer für 700 EUR). Das liegt ja letztendlich bei dir und deiner Geschäftsprognose.
Deine Einkünfte mußt du nicht zwingend belegen, kannst aber natürlich alle ausgestellten Rechnungen beilegen, das macht vielleicht einen professionelleren Eindruck.
Vorteil ist, daß du Fahrtkosten zu deinen Fototerminen entsprechend der Kilometerleistung absetzen kannst sowie sämtliche Fahrtkosten, die mit deiner Ausrüstung zu tun haben (Anschaffung, Reparatur etc). Auch Büromaterial wie Stifte, Papier, Fotopapier sowie Software, Computerzubehör...

Wichtig ist (wie auch oben schon geschrieben), daß das ganze einen tatsächlichen Gewinn abwirft, wobei das Finanzamt die ersten 2-3 Jahre wahrscheinlich auch ein (fast) Nullsummenspiel akzeptiert, da du ja noch im Aufbau bist. Du solltest dauerhaft jedenfalls Gewinne (nicht Umsatz) in Höhe von mehr als 100 EUR pro Monat anstreben, damit es nicht als Hobby ausgelegt und deine Ausgabenrechnung damit nicht mehr akzeptiert wird.
Wichtig ist dabei die Betonung auf Nebenerwerb: du hast einen Haupterwerb und erhöhst durch dein Gewerbe dein tatsächliches Einkommen, es muß beim Nebenerwerb nicht so viel sein wie wenn das deine Haupteinnahmequelle wäre, aber mehr als 500 EUR pro Jahr auf Dauer schon.

Und zum Schluß: die Rechnungsstellung. Bei oben genannter Vorgehensweise muss auf jeder Rechnung die nicht berechnete Umsatzsteuer nach §19 mit drauf!
Beispielsatz: Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG.
Weiters (abgesehen vom Rechnungsposten) deine Steuernummer (Umsatzsteuer-ID hast du ja keine), deine Geschäftsanschrift, Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Datum sowie eine laufende und eindeutige Rechnungsnummer.

Mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein ;-)
KArin


austriaka

RE: Gewerbe anmelden

#24 von guenterfrank ( gelöscht ) , 26.03.2007 08:46

Hallo Anderjkrieger

ums kurz zu machen, - Dennis hat Recht, geh zu einem Steuerberater, schildere Ihm Dein vorhaben und lass Dich beraten.

Vielleicht wird sowas sogar irgendwie gefördert, - aber auch wenn's was kostet, die Fallstricke die sich auf dem Weg ins Gewerbe auftun können am Ende wesentlich teurer werden.

Das fängt mit dem "vorbeilawieren am "Gewerbe des Fotografen" an, geht über "Anpassung der Sozialversicherungsabgaben" und zur "Einkommensteuerervorveranlagung" weiter.

Sicher schwer sich die Zusammenhänge vorzustellen wenn man da unbedarft ist , - aber das ist alles ganz übel...

Wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherung von "Anpassen" spricht, - dann lauf um Dein Leben:-)
(nur ein Scherz)


Und wie überall wächst das Geld auch hier nicht auf den Bäumen, (was das Verluste erwirtschaften fürs Finanzamt betrifft) betrachte das Finanzamt als trickreichen schlauen Gegener der Deine Kohle will, - und am Ende auch bekommt, auch wenn es Dich ruiniert, die verstehen überhaupt keinen Spass und sind beinhart.

Ich will Dich nicht erschrecken oder abschrecken, ich will Dir nur sagen, hol Dir einen Rat von einem Fachmann damit Du selbst besser einschätzen kannst ob und wie Du Dein Vorhaben am besten umsetzen kannst.


guenterfrank

RE: Gewerbe anmelden

#25 von AlexDragon ( Gast ) , 26.03.2007 11:25

Da gebe ich Dir vollkommen Recht und Niemand weiß das besser als ich /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Apropo, habe eine "Neue" StBin, die ich nur empfehlen kann und wenn Du (Andrej) möchtest kann ich Dir Ihre Tel.Nr. geben, dann bitte eine PN oder Email - Danke

LG

Alex /dirol.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dirol.gif" />


AlexDragon

RE: Gewerbe anmelden

#26 von Dennis , 26.03.2007 11:39

ZITAt (fotoloft @ 2007-03-25, 19:13) ... einen Gewerbeschein geholt (ohne IHK etc. zu zahlen) aber nur, um eine Steuernummer zu haben...[/quote]
Dazu braucht man doch keine Gewerbanmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt, sondern eine Stuernummer vom Finanzamt. Das Finanzamt interessiert sich doch gar nicht für da ganze IHK-Gedönse. Die wollen brave Steuerzahler, die ihre Einkünfte angeben und fertig.


Viele Grüße,
Dennis.
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RE: Gewerbe anmelden

#27 von jotagamma , 26.03.2007 13:59

ZITAt (austriaka @ 2007-03-25, 20:39) Deine Einkünfte mußt du nicht zwingend belegen, kannst aber natürlich alle ausgestellten Rechnungen beilegen, das macht vielleicht einen professionelleren Eindruck.[/quote]

Das sollte er gerade NICHT machen, weil der Profi nur eine sinnvoll gegliederte Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben der Steuererklärung beifügt. Die Originalbelege werden für die Steuerprüfung im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert. Ansonsten empfehle ich für diese und alle anderen Fragen den folgenden Link:

http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html

Meine persönliche Empfehlung: ohne ein solides kaufmännisches Wissen und ständig verfügbare fachkundige Beratung (durch Verbände, Rechsanwälte und Steuerberater, Unternehmensberater etc.) sollte niemand ein Gewerbe anmelden!

Es grüßt
Joachim


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RE: Gewerbe anmelden

#28 von Rhamsis , 26.03.2007 14:08

Das eine ist die steuerrechtliche Seite, das andere die gewerberechtliche. Ein Gewerbe betreibt jeder, der es anhaltend und mit Gewinnabsicht betreibt. Und wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden. Tut er das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Vom Gewerbeamt gehen die Meldungen weiter, teilweise an 5-10 weitere Stellen (je nach Gewerbe an Finanzamt, Lebensmittelkontrolle, Schwarzarbeiterkontrolle, Gesundheitsamt, Strassenverkehrsbehörde, Bauaufsicht, Wasserbehörde, Abfallbehörde, Kammern usw.)
Ist so ähnlich wie bei der Kfz-Zulassung, TÜV und AU muss das Auto haben, Versicherung, Kfz-Steuer, KBA Flensburg. Man meldet zwar nur bei der Zulassung, aber von da geht es auch noch weiter an etliche andere betroffene Stellen.

Und in der überwiegenden Zahl der Fälle ist Fotografie wohl als Gewerbe einzustufen. So wie ich gelesen habe, wir man nur in den seltensten Fällen als Künstler und damit als Freiberufler anerkannt. Unabhängig von der selbstgewählten Bezeichnung z.B. Fotodesigner wird das anscheinend kritisch betrachtet.

Ein Aspekt ist auch, wenn ich nur für Bekannte und Verwandte tätig bin, tauche ich nirgends in einer Buchhaltung auf. Sobald ich aber intensiv und lukrativ auch für Firmen arbeite, werden meine Rechnungen in deren Unterlagen auftauchen und bei Prüfungen vom Finanzamt wahrgenommen. Spätestens dann könnte man bei mir anklopfen und nachforschen. Da wird mal ein Punkt erreicht, der nicht mehr unter Hobby mit Gefälligkeitsfotos zu zählen ist.

Gruss
Jürgen


Helmut Newton isst im Restaurant.
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RE: Gewerbe anmelden

#29 von Markus M. ( gelöscht ) , 26.03.2007 14:49

ZITAt (AlexDragon @ 2007-03-24, 23:15) @mb,

ja,ja wer auch sonst /tongue.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="tongue.gif" /> /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" />
Außerdem verdiene ich mein Geld als Konstrukteur und die Fotografie läuft da nur nebenher und das ist auch ganz OK so, denn Fotografen gibts wie Sand am Meer, aber Konstrukteure (Anlagenbau) sind echt gesucht /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

LG

Alex /dirol.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dirol.gif" />[/quote]

Cool, Konstrukteur im Anlagenbau!
Ich bin angestellter Konstrukteur im Anlagenbau,
mach das auch, da verdient man bistimmt mehr als als
Hobbyfotograf ohne Gewinnaussichten.

Ich würde das _gesamte Thema_ vergessen und nur
privat fotografieren, kein Geld für die Bilder nehmen
und meine Ausruestung privat kaufen,
das ist legal und auch bestimmt billiger,
Geld verdienen für das alles kann man woander besser (s.o.)

/dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" /> /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" /> /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" /> /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" /> /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />

Markus M.


Markus M.

RE: Gewerbe anmelden

#30 von Dennis , 26.03.2007 19:21

ZITAt (Rhamsis @ 2007-03-26, 14:08) Ein Gewerbe betreibt jeder, der es anhaltend und mit Gewinnabsicht betreibt.[/quote]Was ja hier nicht der Fall ist.


Viele Grüße,
Dennis.
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