RE: Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

#1 von Dirk ( gelöscht ) , 24.10.2006 22:26

Wahrscheinlich hatten wir das schon mal, aber ich habe in der Suchfunktion nichts gefunden ...

Habe momentan Stress mit einem Fotohändler in München. Vor 5 Monaten Gebrauchtkamera gekauft, jetzt defekt - Verschlusszeiten im kurzen Bereich stimmen nicht, macht ab 1/60 immer 1/4. Kamera hingebracht, Verkäufer stellt sich dumm mit der Aussage: "Also ob das nun eine 1/125 oder eine 1/4 Sekunde ist, das kann man grundsätzlich nicht heraushören." - Peinlich. Konnte ihn dann doch überzeugen.

Heute bekomme ich Benachrichtitgung, Kamera kann abgeholt werden. Ich fahre hin, dortige Auskunft, Kamera ist nicht mehr zu reparieren. "Gehen Sie zur Kasse, dort bekommen Sie Ihr Geld zurück." Wollte ich eigentlich gar nicht. Die Dame an der Kasse: "Kann ich Ihnen nicht auszahlen, wir geben grundsätzlich nur 3 Monate Gewährleistung. Muss mich erst mit meinen Kollegen beraten, aber die sind alle krank. Melde mich morgen wieder."

Nun meine Fragen:

a) Gibt es eine gesetzlich garantierte Mindestgewährleistungsfrist bei Gebrauchtgeräten (ich meine gelesen zu haben: 1 Jahr, kann nicht unterschritten werden) - oder kann der Händler hiervon abweichen. Es war kein Kommissionsverkauf! Wenn er davon abweichen kann, muss das im Kaufvertrag vermerkt werden? Habe nur den Kassenzettel, da steht nichts drauf, auch kein Hinweis auf die AGBs.

Zwischenanmerkung: Mir ist klar, dass Gewährleistung heißt, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben muss.

b) Falls die Gewährleistung nun doch mehr als drei Monate beträgt: kann ich verlangen, dass die Kamera trotzdem repariert wird? War nämlich ein Schnäppchen, der Händler hat keine Ahnung, was Kameras wert sind.

Ach ja: Ist Foto-Nürbauer, der fotostore am isartor.



Dirk

RE: Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

#2 von ingobohn , 24.10.2006 22:29

Google oder Wikipedia! max. 5 sec
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung



ingobohn  
ingobohn
Beiträge: 11.247
Registriert am: 03.11.2003


RE: Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

#3 von Dirk ( gelöscht ) , 24.10.2006 22:32

ZITAt (ingobohn @ 2006-10-24, 22:29) Google oder Wikipedia! max. 5 sec
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung[/quote]


Merci, also ein Jahr - juhu! Kann ich die zur Reparatur zwingen, auch wenn die Reparatur so ca. 400 Euro kostet und ich die Kamera für 140 Euro erworben habe?

Würde ich jetzt zu gerne machen - ich weiß, ich bin böse!



Dirk

RE: Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

#4 von matthiaspaul , 24.10.2006 23:44

ZITAt (Dirk @ 2006-10-24, 22:32) ZITAt (ingobohn @ 2006-10-24, 22:29)
Google oder Wikipedia! max. 5 sec
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung[/quote]
Merci, also ein Jahr - juhu! Kann ich die zur Reparatur zwingen, auch wenn die Reparatur so ca. 400 Euro kostet und ich die Kamera für 140 Euro erworben habe?
[/quote]
Natürlich nicht, Du kannst höchstens Dein Geld zurückverlangen, sofern Du die Kamera nicht abgenutzt hast. Aber vorher hat der Händler ein mehrfaches Recht auf Nachbesserung.

Tu Dir selbst einen Gefallen, und lies Dir bitte mal die Forenregeln sowie die Netiquette, auf die wir im Rahmen der Regeln verweisen, durch. Es ist ja super, daß Ihr Fragen stellt, aber Fragen erneut zu stellen, die schon unzählige Male gestellt und erschöpfend beantwortet wurden (gerade erst vor wenigen Tagen das letzte Mal), gilt allgemeinhin als unhöflich, insbesondere dann, wenn man sie sich mit minimalem Aufwand selbst beantworten kann. Tippe mal Wörter wie "Gewährleistung" in unsere Suchfunktion ein und lies Dir, sagen wir, die ersten 50 - 100 Postings (von weit über 500 Postings) zum Thema durch. Ich wette, Du wirst schon nach wenigen Sätzen Deine Fragen beantwortet finden, also brauchst Du sie nicht neu zu stellen. Selbst in dem Wikipedia-Artikel, auf den Ingo verwiesen hat, steht, wenn Du ihn Dir mal komplett durchliest, im Grunde schon die Antwort auf Deine Frage. Wenn aber nach dem Studium dieser Postings doch noch Fragen offen bleiben oder sich neue Fragen stellen sollten, dann fasse bitte zusammen, zu welchem Ergebnis Du bisher gekommen bist und stelle diese neuen Fragen hier. Ich bin sicher, dann werden die Leute auch bereit sein, Dir mit viel Elan zu helfen. Danke.

Viele Grüße,

Matthias



matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten

#5 von Dirk ( gelöscht ) , 25.10.2006 08:41

gelöscht



Dirk

   


| 2002- © so-fo.de | minolta-forum.de |
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz