RE: Über das Recht am eigenen Bild

#1 von matthiaspaul , 05.04.2009 18:10

Liebe Mitglieder,

einen lesenswerten Artikel über das Thema "Recht am eigenen Bild" hat die photoscala-Redaktion zusammengestellt:

http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

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RE: Über das Recht am eigenen Bild

#2 von NicoSRT 303 , 05.04.2009 19:01

Hallo!
In der Tat ein Artikel, der die Thematik gut strukturiert darstellt und einige hilfreiche Informationen bietet. Allerdings kommt mir ein Aspekt etwas zu kurz und insoweit ist der Artikel mE auch ungenau:

ZITATWenig relevant ist die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG. Mit dieser Vorschrift sollen künstlerische Bildnisstudien ermöglicht werden. Diese dürfen auch nur einem künstlerischen und keinem wirtschaftlichen Interesse dienen.[/quote]

Gerade für diejenigen, die Streetphotographie betreiben, wie etwa der vielzitierte Henri Cartier-Bresson, ist diese Ausnahme streitentscheidend! Gerade ER könnte sich auf diese Ausnahme berufen und hätte es deswegen heute kein bißchen schwerer als damals, wie es im Fazit (deswegen falsch) heißt. Und diese Ausnahme ist nach dem gesagten auch gerade für UNS, die wir die Fotografie nicht nur bloßes als Hobby, sondern vielleicht auch mit einem gewissen künstlerischen Hintergrund betreiben, besonders wichtig. Denn was KUNST ist - insoweit ist der Artikel zu knapp -, wird sehr weit gefasst. Schließlich ist die Freiheit der Kunst ein elementares Grundrecht in Deutschland. Das o.g. Zitat ist aber auch insoweit mE unzutreffend, als die "Bildnisstudien" "nur einem künstlerischen und keinem wirtschaftlichen Interesse dienen" dürften: Natürlich darf ein Künstler mit seinen Bildern auch Geld verdienen! Entscheidend ist, daß die Bilder nicht NUR aus wirtschaftlichem Interesse gemacht werden, sondern überwiegend dem "höheren Interesse der Kunst" dienen sollen. Mit anderen Worten: Der Schwerpunkt muß auf dem künstlerischen Interesse liegen, aber auch ein wirtschaftliches Interesse darfa damit, quasi "nebenbei", verfolgt werden.

Viele Grüße - Nico


Wer Interesse hat, ist herzlich eingeladen, mal vorbeizuschauen: Klick
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Die Tatsache, dass eine (im konventionellen Sinn) technisch fehlerhafte Fotografie gefühlsmäßig wirksamer sein kann als ein technisch fehlerloses Bild, wird jene schockieren, die naiv genug sind, zu glauben, dass technische Perfektion den wahren Wert eines Fotos ausmacht. (Andreas Feininger)


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RE: Über das Recht am eigenen Bild

#3 von marp2508 , 06.04.2009 20:02

Danke für den Verweis, Matthias!
Dieses Thema steht schon lange auf meiner Liste.

Ja, scheint, dass hier das alte Sprichwort gilt: Was Spaß macht, ist verboten (und nicht wie Wilhelm Busch sagt: Was beliebt, ist auch erlaubt).

Alles eine Frage des Respekts: In einem Land wie Pakistan würde der ahnungslose Reisende vielleicht keine allzu große Fototoleranz vermuten. Dabei lassen sich viele Menschen dort sehr gerne fotografieren - vorausgesetzt, man beachtet gewisse ungeschriebene Gesetze der Achtung vor Sitten und Gebräuchen. Und die gibt es ja überall ...

Gruß aus Berlin

Tele-M


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