RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#1 von Kamishi , 14.06.2007 04:56

Hallo zusammen,

Ich weiss, es gibt schon Fotoversicherungsbeitraege - aber hier eine spezielle Frage - Hilfebitte:

Folgendes ist passiert:

Ich habe Anfang dieses Jahres (2007) bei der Fotoversicherung P & P Pergande & Pöthe GmbH eine Versicherung fuer meine digitale Spiegelreflexausruestung fuer ein Jahr abgeschlossen.
Dafuer auch alle Seriennummern, Kaufbelege + eine detailierte Auflistung an die Versicherung gesand.

Im April 2007 kam es dann zu einem Autoaufbruch mit folgenden Begleitumstaenden:

1. Wir waren auf einem kurzen Einkauf in einem Supermarkt (ca. 10 min.) - Foodtown in Auckland (grosses Einkaufszentrum)
2. Das Auto parkte direkt vor der Einkaufshalle - ca 50m Abstand
3. Der Parkplatz wurde Viedoueberwacht
4. Mein Rucksack befand sich in im Fussraum der Ruecksitzbank - Es war ein Lowprorucksack - Fotorucksack unten, normaler Rucksack oben (wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack)
5. Das Auto wahr ein Kombi

6. Wir haben nach dem Einbruch soffort die Polizei gerufen - diese hat auch Fingerabdrucke genommen und wir haben einen Polizeibericht
7. Mein Reisepass wurde 2 Tage spaeter in einem gestohlenen Wagen gefunden (von der Fotoausruestung nur eine Abdeckkappe)

Der Schadensfall wurde soffort gemeldet.. ich musste allerdings ueber 10 mal Anrufen und 2 Monate warten, bis er endgueltig bearbeitet wurde!

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Fest umschlossener Behaelter in einem Auto und darin die Fotoausruestung? die wollen einen Tresor.. :roll: - das ist laecherlich..
- im ernst was soll das den sein - muss ich meinen Mietwagen mit Plastigkisten auskleiden?

Ausserdem wurde mir die Versicherungs gekuendigt, da ich ja grobe Fahrlaessigkeit begangen habe (ihrer auffassung nach)
- unnoetig anzumerken, dass das Ganze noch in einem unverschaemten Ton geschrieben wurde..

HILFE
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - oder hatte schon aehnliche Faelle?
Gibt es Optionen die ich noch ergreifen kann?

Gruesse aus Neuseeland
Christoph

Suche:
________________________________________________________
Keywords:
Foto, Versicherung, Fotoversicherung, Schaden, Schadensfall, Probleme, Geld, P & P Pergande & Pöthe GmbH, Rueckerstattung, Diebstahl, Einbruch
________________________________________________________


Neuseeland-Aussteiger.de


Kamishi  
Kamishi
Beiträge: 2
Registriert am: 06.02.2006


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#2 von ingobohn , 14.06.2007 08:01

ZITAt (Kamishi @ 2007-06-14, 4:56) Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz[/quote]
/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" /> Wie? Also bei meinem Kombi gibt es den! Nennt sich Kofferraum. (Und darüber das Abdeckrolo einfach schließen.)

Ansonsten glaube ich nicht, daß Du groß Chancen hast, an das Geld zu kommen. Denn auf der Website steht bei den Vetragsbedingungen klipp&klar unter Punkt 4.1.2

1
2
3
4
 
die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden.
 



Von einem Tresor oder einer Plastikkiste ist also mitnichten die Rede. Hättest Du Dir ein paar Minuten bei Vertragsabschluß für die Vertragsbedingungen und vor Ort 5 Sekunden für das Verstauen im Kofferraum genommen, dann...
(Ich weiß, das hilft Dir jetzt nicht weiter, aber die Dich betreffende Versicherungsklausel ist in diesem Falle eigentlich recht eindeutig. Da gibt es im "Versicherungskleingedruckten" oft schwammiger oder unverständlicher formulierte Passagen.)


"Das mit dem Leben habe ich nicht so drauf. Ich sehe lieber anderen dabei zu." (Frank Goosen, So viel Zeit)


ingobohn  
ingobohn
Beiträge: 11.247
Registriert am: 03.11.2003


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#3 von Rhamsis , 14.06.2007 08:21

Genau den Gedanken wie Ingo hatte ich auch beim Lesen Deines Berichtes.
Du hast das alles recht ausführlich beschrieben und ich kann auch Deine Verärgerung und Deinen Kummer verstehen.
Aber nicht unsere Meinung und unser Mitempfinden dazu ist ausschlaggebend, sondern was in den Vertragsbedingungen steht. Und da ist wohl recht klar dargelegt, dass die Sachen nicht sichtbar im Kofferraum zu verstauen sind. Habe zwar keine Versicherung, aber dort liegt mein Fotorucksack auch immer. Und wie bei Ingo hat mein Kombi auch eine Abdeckung.
So gesehen hast Du die Bedingungen nicht erfüllt und wohl wirklich schlechte Chancen auf eine Erstattung.

Du hast wahrscheinlich erwartet, dass Du hier Unterstützung und Empörung über die Ablehnung durch die Versicherung bekommst. Aber objektiv betrachtet ist die Rechtslage wohl eher gegen Dich.
Vielleicht gibt es hier ja noch einen Experten, der Dir nen hilfreichen Tipp geben kann. Aber ich denke nicht ...

Gruss
Jürgen


Helmut Newton isst im Restaurant.
Der Koch: "Ihre Fotos gefallen mir, sie haben bestimmt eine gute Kamera"
Newton nach den Essen: "Das Essen war vorzüglich - sie haben bestimmt gute Töpfe"
Das ist meine HomePage mit meiner Galerie.


 
Rhamsis
Beiträge: 868
Registriert am: 18.03.2003


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#4 von manfredm , 14.06.2007 08:30

Nun, ich kann Deinen Ärger verstehen, muß mich aber auch dem Hinweis auf die Vertragsbedingungen anschließen.
Diese sind bei allen mir bekannten Fotoversicherungen ähnlich unrealistisch, weshalb ich nie eine abgeschlossen habe. Wenn man diese Bedingungen einhält und dauernd quasi auf seiner Ausrüstung brütet, kann man sich die Versicherung auch sparen, weil sie einem dann auch nicht mehr gestohlen werden kann. Andererseits kann ich die Versicherungen auch verstehen, sonst wäre einem Versicherungsbetrug Zür und Tor geöffnet.


Gruß,
Manfred


 
manfredm
Beiträge: 4.004
Registriert am: 13.11.2002


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#5 von steffens , 14.06.2007 09:05

Naja, kommt ganz auf den KOmbi drauf an, oder? Wenns ein aelteres Modell ist, ist nicht gesagt dass es ein Rollo hat. Aber einfach wirds nicht. Aber ich denke du solltest dich evtl. an einen Anwalt wenden, der kann dir sicher mehr helfen als wir hier.


Gruss,
Steffen.


 
steffens
Beiträge: 863
Registriert am: 08.05.2003


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#6 von fwiesenberg , 14.06.2007 10:00

ZITAt (ingobohn @ 2007-06-14, 8:01) ZITAt (Kamishi @ 2007-06-14, 4:56) Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz[/quote]
/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" /> Wie? Also bei meinem Kombi gibt es den! Nennt sich Kofferraum. (Und darüber das Abdeckrolo einfach schließen.)

Ansonsten glaube ich nicht, daß Du groß Chancen hast, an das Geld zu kommen. Denn auf der Website steht bei den Vetragsbedingungen klipp&klar unter Punkt 4.1.2

1
2
3
4
 
die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden.
 



Von einem Tresor oder einer Plastikkiste ist also mitnichten die Rede. Hättest Du Dir ein paar Minuten bei Vertragsabschluß
für die Vertragsbedingungen und vor Ort 5 Sekunden für das Verstauen im Kofferraum genommen, dann...
(Ich weiß, das hilft Dir jetzt nicht weiter, aber die Dich betreffende Versicherungsklausel ist in diesem Falle eigentlich recht eindeutig. Da gibt es im "Versicherungskleingedruckten" oft schwammiger oder unverständlicher formulierte Passagen.)
[/quote]

Von "festumschlossen" kann auch bei herkömmlichen Gepäckrollos nicht die Rede sein!
Eigentlich sogar weder von "fest" noch von "umschlossen". /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />
"Abgedeckt" würde es wohl eher treffen.

Zudem hat auch längst nicht jeder Kombi Kofferraumabdeckungen (oder Rollos) - selbst bei Neuwagen gibt es genügend Beispiele, die entsprechend ihres Nutzfahrzeugcharakters sich solch überflüssigen Ballast sparen.
Bei einem Kombi / Van ist diese Versicherungsbedingung schlicht und ergreifend unerfüllbar, da Kofferraum und Fahrgastraum bauartbedingt nicht voneinander getrennt sind!

Schön, daß wir hier wieder einmal ein Beispiel haben, wie Versicherungsbedingungen so formuliert werden, daß die Versicherung immer eine Lücke zum Herauswinden findet.
Denn überlegen wir einmal, wieviele PKWs eine vorklappbare Rücksitzbanklehne haben, die von vorne entriegelt wird. Siehe da: Je nach Auslegung ist also kein Kofferraum "fest verschlossen"...


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


______________________________________________________________________________

... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")

... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.


 
fwiesenberg
Beiträge: 10.065
Registriert am: 03.11.2004


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#7 von 01af , 14.06.2007 11:35

"Festumschlossen" bezieht sich auf das ganze Auto, nicht auf einen Raum innerhalb des Autos. Das heißt, es muß sich um ein Fahrzeug geschlossener Bauart handeln (also z. B. kein offenes oder nur mit Stoffverdeck geschlossenes Cabrio oder die Ladefläche eines Lkw oder Pick-up), bei dem alle Türen, Klappen und Fenster geschlossen und verriegelt sind.

Gegen die Forderung "festumschlossen" hat Christoph also nicht verstoßen. Gegen die Forderung "von außen nicht einsehbar" aber sehr wohl. Ob ein Fotorucksack als solcher leicht zu erkennen oder von anderen Gepäckstücken verdeckt ist, spielt dabei keine Rolle. Wohlgemerkt -- es geht nicht darum, ob die Fototasche von außen nicht sichtbar ist, sondern ob der Raum, in dem sie sich befindet, von außen nicht einsehbar ist. Damit sehe auch ich für ihn schlechte Chancen, seinen Schaden doch noch ersetzt zu bekommen.

-- Olaf


Politische Korrektheit und Vernunft sind nicht miteinander vereinbar, Am-Stock-Gehen ist eine Sportart, und Minolta baut keine Kameras mehr.


01af  
01af
Beiträge: 2.871
Registriert am: 05.03.2005


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#8 von steffens , 14.06.2007 11:55

Um an das Thema noch anzuschliessen: gibt es Versicherungen die bei so einem Fall zahlen wuerden? Ich meine da gabs mal welche die solche Bedingungen nicht drin hatten, weiss die aber gerade nicht mehr.
Dass die natuerlich sicher teurer sind ist mir auch klar /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />.


Gruss,
Steffen.


 
steffens
Beiträge: 863
Registriert am: 08.05.2003


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#9 von Thomas X ( gelöscht ) , 14.06.2007 12:11

Tut mir Leid um deinen Ärger.

Da früher zu oft Versicherungen betrogen worden sind, wo eine Kamera oder andere teure Geräte einfach mal verschwanden und wieder auf eine wunderbare Weise der rechtmässige Eigentümer wieder mit der geklauten Ausrüstung filmte oder fotografierte, wurden Versicherungen vorsichtig. Auch ein ehrlicher Zeitgenosse erhält heute kaum noch eine Versicherung die den Einbruchdiebstahl einer Kamera decken würde. Auch in der Schweiz gilt dieselbe Rechtsprechung, es müsste im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden dass die Kameraausrüstung im Kofferraum abgelegt werden kann und da einen Versicherungsschutz geniest, in einem einsehbaren Fahrzeug wird jede Versicherung Ansprüche ablehnen.
Ich kenne aber keine bezahlbare Versicherung die auch so ein Diebstahl aus dem Kofferraum decken würde. Daneben die Versicherungen meist nur den Zeitwert decken.

Man muss schon ganz genau wissen welche Diebstahlereignisse den Verlust einer Teuren Kameraausrüstung in welchen Ländern decken würden, bevor man seine Hasselblad mit Digitalback ins Fluggepäck gibt.

Viele Airlines übernehmen auch keine Haftung gegenüber Beschädigungen oder Verlust von teuren Ausrüstungsgegenständen. Auch da wird es schwierig dafür eine Versicherung abschliessen zu können, besonders wenn der entsprechende Flug in fernen Länder gebucht und angetreten wird.


Thomas X

RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#10 von matthiaspaul , 14.06.2007 12:35

Tut mir leid, aber das sieht IMHO sehr schlecht für Dich aus. Selbst wenn der Kombi keinen nicht einsehbaren Raum hätte, hättest Du - den freiwillig eingegangenen Versicherungsklauseln nach - halt ein anderes Auto mieten müssen, das diese Kriterien erfüllt. Die einzige Chance, die ich sehe, an Dein Geld zu kommen, ist, die Diebe selbst ausfindig zu machen... /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" /> Sieht man auf den Videoaufzeichnungen nichts?

Was lernt man daraus? Vor einem Vertragsabschluß alles genau durchlesen. Viele Versicherungen bringen IMHO sowieso nichts - ich selbst habe keine Diebstahlversicherung - aus Versicherungssicht ist das sowieso alles nichts wert, da nützt einem eine Auszahlung später auch nichts.

(Wenn ich unterwegs bin, habe ich meine Fotoausrüstung immer im festen Zugriff und unmittelbaren Körperkontakt - auch im Supermarkt, beim Essen oder Schlafen usw. Die nicht mit einem Messer durchschneidbaren Riemen sind dabei grundsätzlich immer mehrfach kurz um Hand, Arm oder Fuß gewickelt oder am Gürtel "angekettet", so daß ein Versuch, im Vorbeilaufen die Sachen wegzureißen, die Schlinge eher zuzieht und sich der potentielle Dieb mit mir persönlich auseinandersetzen müßte. /aggressive.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="aggressive.gif" /> /vava.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="vava.gif" /> Wie bescheuert das aussieht, ist mir, wenn ich unterwegs bin, völlig egal. /crazy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="crazy.gif" /> )

Ansonsten könntest Du die Zeit vielleicht mit einer günstigen analogen Ausrüstung und ein paar günstigen Objektiven überbrücken. So wärst Du schon ab 100 Dollar wieder im Rennen und wenn Fotografieren Deine Verdienstquelle ist, kannst Du damit ja wieder das Geld für eine DSLR-Ausrüstung zusammenbekommen...

Viel Glück,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#11 von Zoowilli , 14.06.2007 12:41

ZITAt (01af @ 2007-06-14, 11:35) "Festumschlossen" bezieht sich auf das ganze Auto, nicht auf einen Raum innerhalb des Autos. Das heißt, es muß sich um ein Fahrzeug geschlossener Bauart handeln (also z. B. kein offenes oder nur mit Stoffverdeck geschlossenes Cabrio oder die Ladefläche eines Lkw oder Pick-up), bei dem alle Türen, Klappen und Fenster geschlossen und verriegelt sind.

Gegen die Forderung "festumschlossen" hat Christoph also nicht verstoßen. Gegen die Forderung "von außen nicht einsehbar" aber sehr wohl. Ob ein Fotorucksack als solcher leicht zu erkennen oder von anderen Gepäckstücken verdeckt ist, spielt dabei keine Rolle. Wohlgemerkt -- es geht nicht darum, ob die Fototasche von außen nicht sichtbar ist, sondern ob der Raum, in dem sie sich befindet, von außen nicht einsehbar ist. Damit sehe auch ich für ihn schlechte Chancen, seinen Schaden doch noch ersetzt zu bekommen.

-- Olaf[/quote]

Hier muß ich leider widersprechen, dass ist auch der Grund warum ich, als Besitzer eines Kombis, keine Photo-Versicherung habe. Ein festumschlossenes von außen nicht einsehbares Verhältnis, ist laut Versicherung nur ein Kofferraum und dieses hat ein Kombi auch mit Rollo nicht. Die Argumentation geht auch dahin, und allgemeine Schadensfälle durch Aufbruch sollen dies auch belegen, dass Kombismit zu-
gezogenem Rollo, öfter aufgebrochen werden als ohne, da die Täter unter dem Rollo bessere Beute vermuten. Es soll allerdings Versicherungen geben, die Kombis mit versichern, allerdings sind die auch teuerer und haben andere Versicherungsbedingungen.


Zoowilli  
Zoowilli
Beiträge: 264
Registriert am: 13.04.2006


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#12 von christoph.ruest , 14.06.2007 14:41

ZITAt (Thomas X @ 2007-06-14, 12:11) Auch in der Schweiz gilt dieselbe Rechtsprechung, es müsste im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden dass die Kameraausrüstung im Kofferraum abgelegt werden kann und da einen Versicherungsschutz geniest, in einem einsehbaren Fahrzeug wird jede Versicherung Ansprüche ablehnen.
Ich kenne aber keine bezahlbare Versicherung die auch so ein Diebstahl aus dem Kofferraum decken würde. Daneben die Versicherungen meist nur den Zeitwert decken.[/quote]

Was Fotoversicherungen angeht, hast du sicher recht.

Aber in der Schweiz gibt es immer noch die Möglichkeit, den "einfachen Diebstahl auswärts" in die Hausratsversicherung aufzunehmen (nicht verwechseln mit "Raub auswärts" - der ist meistens sowieso versichert).

Der "einfache Diebstahl auswärts" deckt auch Gegenstände, die im parkierten Auto eingeschlossen sind, sofern nicht grobfahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall würde grobfahrlässig z.B. bedeuten, die Neue Rolex samt Kassabon auf der Hutablage unter der Frontscheibe auszustellen, oder die Spiegelreflexkamera mit 300/2.8 Objektiv auf dem Beifahrersitz liegen zu lassen.

Wenn die Kamera oder die Uhr in einer Tasche verstaut im Fussraum liegen, ist das ok. Das Handy darf sogar in der Freisprechanlage bleiben, da dort der "normale Aufenthaltsort des Gegenstandes" ist.

Diese Versicherungen zahlen dann meist Schäden bis ca. 10'000 Fr. (rund 6000 ¤ bei einem Selbstbehalt von 10% oder max. 500 Fr. (ca. 300 ¤.

Und ganz nebenbei ist man auch geschützt, wenn einem im Bus das Portemonnaie aus der Gesässtasche gezogen wird.

So hat mir das jedenfalls mein Versicherungsvertreter erzählt.

Gruss

Christoph

PS: noch etwas OT: für ganz schlimme "Fälle" (also Personen) gibt es sogar eine "Verlustversicherung bei Eigenverschulden", das heisst, die Versicherung übernimmt den Schadne, wenn man die Uhr, die Kamera oder was auch immer aus reiner Dumm- oder Vergesslichkeit irgendwo hat liegen lassen.
Der Spass ist zwar nicht gratis, aber durchaus bezahlbar.


"It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life." (Lewis Wolpert)


christoph.ruest  
christoph.ruest
Beiträge: 1.334
Registriert am: 11.11.2004


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#13 von torfdin , 14.06.2007 18:05

ZITAt (christoph.ruest @ 2007-06-14, 14:41) Aber in der Schweiz gibt es immer noch die Möglichkeit, den "einfachen Diebstahl auswärts" in die Hausratsversicherung aufzunehmen (nicht verwechseln mit "Raub auswärts" - der ist meistens sowieso versichert).

Gruss

Christoph[/quote]

Ja, so eine Hausratsversicherung hatte ich auch eine ganze Zeit lang. Das wäre auch mein Vorschlag gewesen. Die Details weiß ich zwar nicht mehr genau, aber die Regelungen waren recht kulant.
Das hilft Dir zwar jetzt rückwirkend auch nicht mehr, aber da würd ich auch denjenigen, der Dir die Versicherung vertickt hat, fragen, warum er Dich als Fotograf nicht auf solche Details hingewiesen hat.

Grüße
torfdin


Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können, wenn man weiß, daß man an seiner Stelle lügen würde. - Henry Louis Mencken


torfdin  
torfdin
Beiträge: 360
Registriert am: 15.06.2004


RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#14 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 14.06.2007 20:25

@Zoowilli
ZITATHier muß ich leider widersprechen, dass ist auch der Grund warum ich, als Besitzer eines Kombis, keine Photo-Versicherung habe. Ein festumschlossenes von außen nicht einsehbares Verhältnis, ist laut Versicherung nur ein Kofferraum und dieses hat ein Kombi auch mit Rollo nicht.[/quote]

...dann halte ich jetzt mal zu 01af, was das fest umschlossene Behältnis angeht. Klar hat ein Kombi einen Kofferraum. Oder der Kofferraum einen Motor /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" /> ? Das erklärt auch das "Nicht"-Problem mit dem leicht vom Innenraum zugänglichen Kofferraum bei PKW.

@Christoph.Ruest
ZITATDer "einfache Diebstahl auswärts" deckt auch Gegenstände, die im parkierten Auto eingeschlossen sind, sofern nicht grobfahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall würde grobfahrlässig z.B. bedeuten, die Neue Rolex samt Kassabon auf der Hutablage unter der Frontscheibe auszustellen, oder die Spiegelreflexkamera mit 300/2.8 Objektiv auf dem Beifahrersitz liegen zu lassen.[/quote]

Nach deutscher Rechtssprechung war es aber grob fahrlässig. Eine "Aussenversicherung" bieten manche Hausratversicherungen mit an.
Es handelt sich hier aber -auch in der Schweiz nicht- keineswegs um "einfachen Diebstahl", sondern um Einbruchdiebstahl und der ist in der Hausrat sowieso mit drin. Nur halt (standardmäßig) nicht im Auto.
Abgesehen davon gilt die Ausrüstung wohl wegen Ihres Werts als Wertgegenstand, d.h. sie unterliegt einem Ausschluß bzw. ist mit Zuschlag extra zu versichern.

@steffens
ZITATUm an das Thema noch anzuschliessen: gibt es Versicherungen die bei so einem Fall zahlen wuerden? Ich meine da gabs mal welche die solche Bedingungen nicht drin hatten, weiss die aber gerade nicht mehr.[/quote]

Das müßte dann aber ein speziell von einer bestimmten Gesellschaft gestricktes Angebot sein.
Die einzige Versicherung, die grundsätzlich bei grober Fahrlässigkeit zahlt, ist die Haftpflicht.


Sonnenkind

RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#15 von OliverN , 14.06.2007 21:04

Bei einem Einbruchdiebstahl im Caravan in Italien vor einigen Jahren, wurden einige Wertgegenstände entwendet - die Fototasche hatte ich
glücklicherweise mit. Wir hatten bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben. Zuhause überprüfte ich in wie fern eine Versicherung einspringen kann.
Die KFZ-Versicherung versichert nur das Fahrzeug, keinen Inhalt. Bei der Hausratversicherung hatte ich damals den KFZ-Passus nicht extra mit
einbezogen - also auch nichts.
Daraufhin habe ich mich für eine Caravan-Inhaltsversicherung erkundigt. Die Bedingungen, z.B. zwischen 22.00 und 8.00 Uhr auf einem bewachten
Campingplatz, Höchstgrenze 2500,- ¤ usw, dermaßen unrealistisch, daß ich das gleich gelassen habe.

Für meinen geplanten Rom-Besuch schob ich aber dermaßen Panik, daß ich mich für folgende Foto-Versicherung (http://www.fairsicherungsladen-freiburg....-fairsicherung/)
entschieden habe. Die Zahlt auch, wenn ich mein Objektiv beim Wechseln im "Trevi-Brunnen" versenke. Glücklicherweise ist nichts passiert - und man
kennt eine Versicherung auch erst dann, wenn man sie in Anspruch nehmen möchte.

Das Alles nützt natürlich unserem Neuseeländer nichts mehr.

Gruß OliverN


OliverN  
OliverN
Beiträge: 188
Registriert am: 03.10.2004


   


  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
| 2002- © so-fo.de | minolta-forum.de |
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz