RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#1 von mdwolch ( gelöscht ) , 19.02.2006 00:41

Hallo,

ich habe mir vor ca. 4 Wochen eine Dynax 5D gekauft und bin mit der Kamera sehr zufrieden.
Nun habe ich das Problem, dass der interne Blitz nicht mehr funktioniert. Der Blitz löst weder
aus, noch wird auf dem LCD Display und im Sucher nach dem Aufklappen des Blitzes der
Blitzfunktionsindikator angezeigt.

Ich habe schon folgendes ausprobiert:

1) Ich habe den Akku herausgenommen und gegen einen
voll geladenen Akku ausgetausch
2) Einen Kamera Reset durchgeführt

Wenn ich meinen externen Blitz aufstecke wird der Blitzfunktionsindikator
auf dem LCD Display und im Sucher angezeigt und er löst natürlich auch aus.

Hat jemand dieses Problem schon einmal gehabt und wenn ja was ist die Lösung.

Meine Vermutung ist, dass die Kamera defekt ist und ich sie beim Händler reklamieren muss.

mdwolch



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#2 von Klaus Hörberg ( gelöscht ) , 19.02.2006 01:04

/hi.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="hi.gif" />


klingt nach Defekt...kann ein schlechter oder unterbrochener Kontakt sein oder sowas in der Art. /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />

Ich tät mal in Bremen anrufen, /help.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="help.gif" /> jedenfalls nix selbst dran rumbasteln, zwecks der Garantie. 8)



MlG, Klaus



Klaus Hörberg

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#3 von RalfUll ( gelöscht ) , 21.02.2006 18:15

Hallo.
Bei meiner 5D war das gleiche.
Habe Sie nach Bremen geschickt.
Es war das Flash PCB (Motherboard) defekt.
Mußte fast drei Wochen warten.

Nun geht Sie wieder

Wenn Noch Garantie drauf hast, dann ab nach Bremen.

Gruß

Ralf



RalfUll

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#4 von mdwolch ( gelöscht ) , 24.02.2006 17:03

Hi,

Wunder geschehen immer wieder!

Kurz bevor ich dich Kamera wieder in die Originalverpackung einpacken wollte, um sie zum Händler zu bringen, habe ich einfach noch eimal kräftig am dem Blitz gewackelt und siehe da er funktioniert wieder.
Ich habe in den letzten zwei Tagen einige Fotos gemacht und den Blitz mindestens hundert mal geöffnet und wieder geschlossen und das Problem ist nicht wieder aufgetreten.

Was soll ich jetzt dem Händler sagen. Der Blitz hat nicht funktioniert und jetzt funktioniert er wieder.
Jetzt ist natürlich noch ein guter Zeitpunkt eine neue Kamera, auf Grund meiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, zu bekommen ...was ist in drei Monaten gibt es da noch eine neue Dynax 5D?


Klaus warum bist du nicht zu deinem Händler gegangen und hast deine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht.



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#5 von Klaus Hörberg ( gelöscht ) , 24.02.2006 18:10

ZITAt (mdwolch @ 24.02.2006 - 17:03) ...Klaus warum bist du nicht zu deinem Händler gegangen und hast deine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht.[/quote]



/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />

Meine Kamera tut doch /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />

/hi.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="hi.gif" />



Klaus Hörberg

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#6 von mdwolch ( gelöscht ) , 28.02.2006 15:38

ZITAt (Klaus Hörberg @ 24.02.2006 - 18:10) /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />

Meine Kamera tut doch /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />

/hi.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="hi.gif" />[/quote]


Schon klar aber du mußtes 3 Wochen warten ... So hättest du sofort auf eine neue Kamera bestehen können ... natürlich nur innerhalb der ersten 6 Monate aber so lange gibt es die Dynax 5D ja noch nicht



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#7 von Michael H , 28.02.2006 15:45

ZITAt (mdwolch @ 28.02.2006 - 15:38) So hättest du sofort auf eine neue Kamera bestehen können[/quote]
Hätte er natürlich, aber ob er sie auch bekommt, das liegt auch wieder im Ermessen des Händlers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht.



Michael H  
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RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#8 von Klaus Hörberg ( gelöscht ) , 28.02.2006 17:10

/unknw.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unknw.gif" />

ZITAt (Michael H @ 28.02.2006 - 15:45) Hätte er natürlich, aber ob er sie auch bekommt, das liegt auch wieder im Ermessen des Händlers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht.[/quote]


/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />


Versteh die Diskussion irgendwie nicht. /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />

Meine 5D war nie kaputt, ich mußte nie was reklamieren und auch auf nix warten. Ging ganz normal beim Sauter über die Theke und war immer alles ok. Ich hab doch nur auf das erste Posting geantwortet...war ich da sooo mißverständlich? /ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" />



/give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" />



Klaus Hörberg

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#9 von mdwolch ( gelöscht ) , 26.03.2006 22:17

ZITAt (Klaus Hörberg @ 28.02.2006 - 17:10) /unknw.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unknw.gif" />
/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
Versteh die Diskussion irgendwie nicht. /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />

Meine 5D war nie kaputt, ich mußte nie was reklamieren und auch auf nix warten. Ging ganz normal beim Sauter über die Theke und war immer alles ok. Ich hab doch nur auf das erste Posting geantwortet...war ich da sooo mißverständlich? /ohmy.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ohmy.gif" />
/give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" />[/quote]

Hi Klaus,

wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich habe mich einfach mit dem Namen vertan ich meinte natürlich Ralf ... sorry.



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#10 von mdwolch ( gelöscht ) , 26.03.2006 22:36

ZITAt (Michael H @ 28.02.2006 - 15:45) Hätte er natürlich, aber ob er sie auch bekommt, das liegt auch wieder im Ermessen des Händlers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht.[/quote]

Hi,

das stimmt nach dem neuen Gewährleistungsrecht nicht.


§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#11 von Michael H , 27.03.2006 07:39

Siehe Satz 3 von Par. 439. Gerade bei einem mehrere hundert EUR teuren Artikel wird es dem Verkäufer leicht fallen, nach Satz 3 den Umtausch abzulehnen und auf einer Nachbesserung zu bestehen. Gerade Satz 3 ist es, der den Anspruch auf Umtausch de facto aufhebt.



Michael H  
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RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#12 von mdwolch ( gelöscht ) , 28.03.2006 00:43

ZITAt (Michael H @ 27.03.2006 - 7:39) Siehe Satz 3 von Par. 439. Gerade bei einem mehrere hundert EUR teuren Artikel wird es dem Verkäufer leicht fallen, nach Satz 3 den Umtausch abzulehnen und auf einer Nachbesserung zu bestehen. Gerade Satz 3 ist es, der den Anspruch auf Umtausch de facto aufhebt.[/quote]

Das sehe ein wenig anders als du ... . Es wird aber Gott sei dank von vielen Händler richtig umgesetzt ...
natürlich oft erst nach dem Hinweis auf die neue Gesetzgebung.

Ein Beispiel:

Wir haben einen Kühlschrank im Wert von 1250 Euro beim Mediamarkt erworben. Der Kompressor des Gerätes war unerträglich laut und wir haben dies beim M. bemängelt. Dort wies uns ein Verkäufer auf
die Garantie des Herstellers hin und beauftragte den Hersteller mit einer Überprüfung des Gerätes mit dem
Resultat, dass der Kompressor kaputt sei. Wir haben uns gegen die Reparatur entschieden und haben dem Mediamarkt mitgeteilt, dass wir, auf Grund unserer Gewährleistungsansprüche, ein neues Gerät haben möchten.
Diesen haben wir dann, nachdem der Verkäufer sich intern ein wenig schlau gemacht hatte, auch ohne weitere Probleme erhalten.

Wenn du Lust hast kannst du das Folgende mal durchlesen ... ist nicht von mir sondern geklaut

Was ist der Nacherfüllungsanspruch?

Der Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB) ist erst im Zuge der Schuldrechtsreform zum 01.01.2004 in das Gesetz aufgenommen worden. Er spielt in der Praxis eine große Rolle bei der Sachmängelhaftung. Im folgenden werden seine Voraussetzungen anhand praktischer Beispiele erläutert.


Verbraucher V kauft beim Elektromarkt Z ein Notebook für 1500 Euro. Nach zwei Wochen tritt ein Wackelkontakt am Display auf.

Nacherfüllung = Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers

Nacherfüllung ist in zwei Formen denkbar:

entweder wird die mangelhafte Sache nachgebessert (repariert)

oder der Käufer bekommt eine neue Sache als Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Sache ausgehändigt.

Zwischen diesen beiden Formen der Nacherfüllung hat der Käufer grundsätzlich die Wahl.


Im Fallbeispiel hat V also zwei Möglichkeiten: er kann Reparatur des Notebooks verlangen. Dies mag sinnvoll sein, wenn sich bereits eine Menge an Programmen und eigenen Dateien auf der Festplatte befinden und wenn V den Computer nicht dringend braucht. V kann aber auch verlangen, dass ihm ein neues Notebook ausgehändigt wird, was in den meisten Fällen für den Käufer natürlich günstiger ist.

Tricks der Verkäufer
Verweis auf Herstellergarantie

Nicht alle Verkäufer wissen um dieses Wahlrecht des Kunden, das es in dieser Form erst seit dem 01.01.2002 gibt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Verkäufer versuchen, den Käufer auf eine Herstellergarantie zu verweisen und ihren Kunden zunächst damit vertrösten, dass die mangelhafte Ware zum Hersteller geschickt wird.
Hierauf sollte man sich als Verbraucher nicht einlassen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Sache mangelhaft ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ist man aufgrund der Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf durch die gesetzlichen Vorschriften meist besser geschützt als durch jede (daneben bestehende) Herstellergarantie.


Im Ausgangsfall könnte es geschehen, dass ein Angestellter des Z den V auf die Herstellergarantie verweist. Lässt sich V darauf ein, so kann es sein, dass sein Notebook die nächsten Wochen und Monate auf eine spannende Reise geht. Regelmäßige Nachfragen bei Z werden mit Achselzucken beantwortet. Am Ende kommt das Notebook und weist vielleicht aufgrund mehrfachen Transportes andere Schäden auf. Besser wäre es, V würde von Anfang an auf eine Neulieferung eines Notebooks durch Z bestehen.

Beschränkung auf Nachbesserung (Reparatur)

Ebenfalls beliebt ist der Hinweis, dass der Kunde vorrangig nur eine Reparatur verlangen kann. Nur wenn diese (mehrfach) fehlschlägt, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Ein Verkäufer, der so argumentiert hat entweder die Schuldrechtsreform verschlafen und verwendet wahrscheinlich auch noch veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder er möchte seine Kunden in Bockshorn jagen.
Eine Beschränkung auf die Nachbesserung ist gegenüber einem Verbraucher nicht möglich. Der Verbraucher behält das Recht, nach seiner Wahl auch die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen.


Im obigen Fall könnte ein Angestellter des Z sagen, V müsse sich zunächst mit einer Reparatur zufrieden geben. Dieses Vorgehen ist nicht zulässig, denn V hat ein Wahlrecht, ob er reparieren lassen will oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt.


Kosten der Nacherfüllung

Der Verkäufer hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen.
Exemplarisch nennt das Gesetz Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Diese Aufzählung ist aber nicht erschöpfend. Auch andere erforderliche Kosten gehen zu seinen Lasten.
Berechtigter Einwand des Verkäufers: unverhältnismäßig hohe Kosten

Ist die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so muss sich der Verkäufer ausnahmsweise nicht damit einverstanden erklären. Um festzustellen, ob die Kosten unverhältnismäßig sind, sind bestimmte Faktoren zu berücksichtigen, wie z. B. der Wert der Sache im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann.


Verbraucher V kauft bei dem Kfz-Händler U einen neuen Mercedes C 180. Bei der Übergabe stellt V fest, dass im linken Außenspiegel ein Sprung im Glas ist. Das Spiegelglas müsste ausgetauscht werden, wozu sich U auch bereit erklärt. V verlangt aber die Lieferung eines mangelfreien Mercedes.

In diesem Fall könnte V einwenden, die Bestellung eines weiteren Neufahrzeuges wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Im übrigen handelt es sich um einen leicht behebbaren und relativ unbedeutenden Mangel. V erleidet keine gravierenden Nachteile, wenn der V in seiner Werkstatt den Spiegel austauschen lässt. V kann deswegen in diesem Fall nicht auf einer Ersatzlieferung bestehen.

Fehlschlagen, Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit für den Käufer

Der Käufer kann auch ohne Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wird, sie unmöglich ist oder aber für den Käufer unzumutbar ist.

Gerade im letzteren Fall sind allerdings recht hohe Anforderungen zu stellen, weswegen eine Unzumutbarkeit wohl nur in sehr seltenen Fällen angenommen werden kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Das Gesetz vermutet, das nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (§ 440 Satz 2 BGB).

Spielt der Verkäufer bei der Nacherfüllung nicht mit, weil er jegliche Form der Nacherfüllung verweigert, so hat der Käufer, der Verbraucher ist, praktisch meist wenig Nutzen aus seinem Nacherfüllungsanspruch.
Insoweit handelt es sich bei dem Anspruch nicht nur um ein Käuferrecht, sondern auch um ein Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung. Es soll dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit gegeben werden, an dem geschlossenen Kaufvertrag festzuhalten, bevor sich der Käufer durch Rücktritt vom Vertrag lösen kann.



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#13 von Michael H , 28.03.2006 07:06

Gerade dein zweites Beispiel bestätigt doch nochmal: Einen generellen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht.



Michael H  
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Registriert am: 28.03.2005


RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#14 von mdwolch ( gelöscht ) , 29.03.2006 12:13

ZITAt (Michael H @ 28.03.2006 - 7:06) Gerade dein zweites Beispiel bestätigt doch nochmal: Einen generellen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht.[/quote]

Ich habe in meiner Familie und im Bekanntenkreis einige Juristen und die bestätigen genau das was ich bisher
geschrieben habe bzw. sie haben mich unterstützt bei Fällen wo es kritischer war und wir haben bisher immer Erfolg gehabt.

Du magst Recht haben mit "generellen Anspruch zu haben" z.B. wenn die Lichtmaschine defekt ist von einem 50000 Euro teuren Auto und die Reparatur 500 Euro kostetet, dann kann der Händler sich natürlich verweigern ein neues Auto zu liefern weil hier natürlich die Verhältnismässigkeit nicht stimmt.



mdwolch

RE: Dynax 5D: Interner Blitz defekt?

#15 von hofihe ( gelöscht ) , 19.05.2006 19:14

Hallo mdwolch,

hatte genau das gleiche Problem, nur dass sich bei mir nach ca. 7 sek. die Kamera von selbst ausgeschaltet hat. Ich musste die Kamera über den Händler an Minolta einschicken. Nach genau drei Wochen bekam ich sie zurück, Diagnose: Blitzsynchronisation defekt.

Jetzt funktioniert sie wieder

hofihe

/sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />

ZITAt (mdwolch @ 19.02.2006 - 1:41) Hallo,

ich habe mir vor ca. 4 Wochen eine Dynax 5D gekauft und bin mit der Kamera sehr zufrieden.
Nun habe ich das Problem, dass der interne Blitz nicht mehr funktioniert. Der Blitz löst weder
aus, noch wird auf dem LCD Display und im Sucher nach dem Aufklappen des Blitzes der
Blitzfunktionsindikator angezeigt.

Ich habe schon folgendes ausprobiert:

1) Ich habe den Akku herausgenommen und gegen einen
voll geladenen Akku ausgetausch
2) Einen Kamera Reset durchgeführt

Wenn ich meinen externen Blitz aufstecke wird der Blitzfunktionsindikator
auf dem LCD Display und im Sucher angezeigt und er löst natürlich auch aus.

Hat jemand dieses Problem schon einmal gehabt und wenn ja was ist die Lösung.

Meine Vermutung ist, dass die Kamera defekt ist und ich sie beim Händler reklamieren muss.

mdwolch[/quote]



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